Falsche Angaben der Behördenleitung (Gleichstellung)

Felix E., Monday, 19.06.2006, 23:04 (vor 6530 Tagen)

Hallo Kollegen und Kolleginnen,

ich bin Landesbeamter NRW, habe einen GdB von 40 und auch einen Antrag auf Gleichstellung gestellt. Die Gleichstellung wurde abgelehnt, da eine Arbeitsplatzgefährdung nicht vorliegt. Ich habe nun erfahren, daß der Behördenleiter der Agentur für Arbeit mitgeteilt hat, daß ihm keine gesundheitlichen Einschränkungen von mir bekannt sind und daß auch mein Arbeitsplatz aus seiner Sicht behindertengerecht gestaltet ist.

Fakt ist jedoch, daß ich schon einmal auf seinen Antrag hin, amtsärztlich
untersucht worden bin. Wieso bejaht er die behindertengerechte Gestaltung
meines Arbeitsplatzes, wenn er meinen Gesunheitszustand angeblich nicht kennt
> Wie soll ich nun meinen Widerspruch begründen >

Habe ich eine Chance gegen meinen eigenen Dienstherrn >

Würde mich über Antworten sehr freuen.

Falsche Angaben der Behördenleitung

traute, Tuesday, 20.06.2006, 08:35 (vor 6530 Tagen) @ Felix E.

hallo,
wenn du einen leidensgerechten arbeitsplatz hast, wie du sagt, mußt du schreiben, dass du die GL zum erhalt dieses arbeitsplatzes benötigtst.

Traute

» Hallo Kollegen und Kolleginnen,
»
» ich bin Landesbeamter NRW, habe einen GdB von 40 und auch einen Antrag auf
» Gleichstellung gestellt. Die Gleichstellung wurde abgelehnt, da eine
» Arbeitsplatzgefährdung nicht vorliegt. Ich habe nun erfahren, daß der
» Behördenleiter der Agentur für Arbeit mitgeteilt hat, daß ihm keine
» gesundheitlichen Einschränkungen von mir bekannt sind und daß auch mein
» Arbeitsplatz aus seiner Sicht behindertengerecht gestaltet ist.
»
» Fakt ist jedoch, daß ich schon einmal auf seinen Antrag hin, amtsärztlich
» untersucht worden bin. Wieso bejaht er die behindertengerechte Gestaltung
» meines Arbeitsplatzes, wenn er meinen Gesunheitszustand angeblich nicht
» kennt
» > Wie soll ich nun meinen Widerspruch begründen >
»
» Habe ich eine Chance gegen meinen eigenen Dienstherrn >
»
» Würde mich über Antworten sehr freuen.

Falsche Angaben der Behördenleitung

Ede vom Bayerwald @, Tuesday, 20.06.2006, 13:55 (vor 6529 Tagen) @ Felix E.

» Hallo Kollegen und Kolleginnen,
»
» ich bin Landesbeamter NRW, habe einen GdB von 40 und auch einen Antrag auf
» Gleichstellung gestellt. Die Gleichstellung wurde abgelehnt, da eine
» Arbeitsplatzgefährdung nicht vorliegt. Ich habe nun erfahren, daß der
» Behördenleiter der Agentur für Arbeit mitgeteilt hat, daß ihm keine
» gesundheitlichen Einschränkungen von mir bekannt sind und daß auch mein
» Arbeitsplatz aus seiner Sicht behindertengerecht gestaltet ist.
»
» Fakt ist jedoch, daß ich schon einmal auf seinen Antrag hin, amtsärztlich
» untersucht worden bin. Wieso bejaht er die behindertengerechte Gestaltung
» meines Arbeitsplatzes, wenn er meinen Gesunheitszustand angeblich nicht
» kennt
» > Wie soll ich nun meinen Widerspruch begründen >
»
» Habe ich eine Chance gegen meinen eigenen Dienstherrn >
»
» Würde mich über Antworten sehr freuen.

Hallo Herr Kollege, bin zwar nicht Beamter, aber auch beim Staat, Schwerbehindertenvertreter.
Gleichgestellt werden kann JEDER, dessen Arbeitsplatz in Gefahr ist.
Bei uns wird Arbeitsplatz vom Arbeitsamt folgendermaßen definiert:
Es handelt sich bei Arbeitsplatz IMMER um den "aktuellen Schreibtisch", den der Behinderte einnimmt, nicht um den Arbeitsvertrag mit dem Arbeitgeber Staat.

Im übrigen sei auf das übliche Verfahren hingewiesen.
Du stellsst den Antrag auf Gleichstellung nach SGB IX, das Arbeitsamt MUSS daraufhin eine Stellungnahme einfordern vom Personalrat der Dienststelle, von der Dienststelle selber UND von der örtlichen Schwerbehindertenvertretung.
Nach meinem Wissen zählt die Stellungnahme der SBV ca. 70%, die Stellungnahme von Dienststelle und PR zusammen nur ca. 30%.

Die Stellungnahme der SBV muss, genauso wie der Antrag selber darauf abstellen, dass BEHINDERUNGSBEDINGT (Zauberwort/Schlüsselwort)der Antragsteller weniger leisten, als ein nicht behinderter kollege und hierdurch der Arbeitsfluss gedämpft ist, weil z.B. Kollegen neben ihrer eigenen Arbeit zusätzlich aushelfen müssen und so deren eigene Arbeit liegen bleibt.
Achtung, dass die Behinderung sich durch die Arbeit verschlimmert wird nicht gezählt!!
Und dass ein Behinderter an irgendeiner Stelle BEHINDERUNGSBEDINGT nicht ganz so leistungsfähig ist wie ein gesunder Kollege ist jedem klar, auch wenn die Motivation und Leistungsbereitschaft beim Behinderten in der Regel höher ist.
Aber im Antrag muss nicht angegeben werden, ob diese Behinderungsbedingte MinderleistungsFÄHIGKEIT bei unter 1% liegt oder nahe bei 100%, das fragt keiner nach.

Tip, frage deine SBV, was die geschrieeben hat und prüfe auch deinen Antrag nochmal kritisch. Beamte können gleichgestellt werden, aber es ist schwerer und es muss besser begründet werden.
Habe selber erst einen Behinderten Beamtenkollegen durch die Gleichstellung geholfen. Er ist nun gleichgestellt, seit ca. einem Jahr.

Falsche Angaben der Behördenleitung

hackenberger, Tuesday, 20.06.2006, 14:27 (vor 6529 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede vom Bayerwald,

an Dich die Bitte:
In den Antworten den Ursprungstext bitte löschen. Die Beiträge werden durch die Wiederholungen (nicht löschen) der Ursprungstexte sonst unnötig lang. Das kostet Übermittlungszeiten.

Daher: Bitte nicht benötigten zitierten Text löschen --> komplett löschen


Weiter die AA muss/darf nicht immer entsprechende Stellungnahmen anfordern, sondern die Anforderung hängt u.a. davon ab ob der Antragsteller dieses zugelassen hat. Schließt er aber bestimmet Stellen aus, wird sein Antrag i.d.m. Fällen abschlägig beschieden, da der AA die notwendigen Aussagen zur Bewertung dann fehlen.


Hallo Felix,

eine Vorstellung beim Amtsarzt muss nicht mit einer vorliegenden Behinderung im Zusammenhang stehen. Es werden auch Beamte welche ganz klar nicht behindert sind ggf. den Amtsärzten vorgestellt.

Weiter nutze doch bitte einmal die Suchfunktionen, es wurde schon eine ganze Menge zum Thema „Gleichstellung“ geschrieben. Auch zum Thema „Gleichstellung von Beamten“.

Der AG hat vermutlich nur ausgesagt, dass ihm keine in der Behinderung liegende Gründe bekannt sind, welche den Arbeitsplatz als unzureichend ausgestattet darstellen oder wegen in der Behinderung liegenden Gründen gefährdet ist. Dass ist ein merklicher Unterschied.

Zum Schluss noch der Hinweise: Bei Anträgen auf Gleichstellung von Beamten auch immer darauf achten, dass man dem Dienstherrn nicht die Anhaltspunkte für eine vorzeitige Zurruhesetzung aus gesundheitlichen Gründen liefert. Die Dienstunfähigkeit stellt letztlich der Dienstherr fest.

Wie die AA die einzelnen Stellungnahmen zu Anträgen auf Gleichstellung wertet würde ich nicht wie der Koll. Ede sehen. Es kommt hier vielmehr auf Nachvollziehbarkeit der Aussagen an.

Es wäre aber ggf. auch einmal zu prüfen, ob man nicht mit einem Antrag auf Neufeststellung auch zum Ziel kommen kann.

Falsche Angaben der Behördenleitung

Ede vom Bayerwald @, Tuesday, 20.06.2006, 15:20 (vor 6529 Tagen) @ hackenberger

» Wie die AA die einzelnen Stellungnahmen zu Anträgen auf Gleichstellung
» wertet würde ich nicht wie der Koll. Ede sehen. Es kommt hier vielmehr auf
» Nachvollziehbarkeit der Aussagen an.

Also meine Ausagen zur Wertung/gewichtung der Stellungnahmen sind Aussagen von Mitarbeiter aus unterschiedlichen Agenturen, die jeweils dort diese Fälle bearbeiten. Natürlich gehört die Nachvollziehbarkeit auch dazu!

UNd zu der Sache der Stellungnahmen, die einzuholen sind. Soweit mir bekannt ist es so, dass das Gesetz die Einholung der drei genannten Stellungnahmen vorsieht. Wird im Antrag auch nur eine dieser Stellungnahmen "weggekreuzt", so ist meines Wissens der Antrag von der AA in jedem Fall abzulehnen. So ist zumindestens bei uns die Realität.
Also ist dies "Wegkreuzrecht" nur Makulatur, wer will schon seinen eigenen Antrag auf solche Weise selber ablehnen!

Gleichstellung Beamte

Daniel Ohmes @, Thursday, 22.06.2006, 07:48 (vor 6528 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Zusammen,
ich bin die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen bei der OFD Hannover (bei einer Mittelbehörde des BMF) und habe bereits einigen Beamte mit meiner Stellungnahme zur Gleichstellung geholfen.
Wobei die Arbeitsagentur von Ort zu Ort unterschiedlich reagiert, aber bisher hat es bei den Bundesbeamten (alles Lebenszeitbeamte) gut geklappt und die Gleichstellung ist bestätigt worden.

Hier Auszüge meiner Stellungnahme an die Agentur für Arbeit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte dem Antrag des …………, geb. am …………, auf Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu entsprechen und ihn einem schwerbehinderten Menschen gleichzustellen.

Herr ……………. hat durch das Versorgungsamt ……………..einen Grad der Behinderung (GdB) von ……. % anerkannt bekommen.

Durch die Umstrukturierungsmaßnahmen der OFD Hannover (auch des BMF, Bundesministerium der Finanzen) sehe ich eine starke Gefährdung des Arbeitsplatzes des ………………..
Aufgabenbereiche der OFD Hannover könnten in andere OFD’en verlagert werden und somit müsste Herr ………. in andere Aufgabenbereiche umgesetzt werden, die auch mit einem evtl. Wohnortwechsel verbunden sein könnten.

Außerdem wäre die Gleichstellung, wie in den Fürsorgerichtlinien der Schwerbehinderten im Geschäftsbereich des BMF (ersetzt durch die Rahmenintegrationsvereinbarung des BMF) ausgeführt, auch die Basis, um für Herrn …………. die jeweils bestmöglichen Arbeitsbedingungen zu schaffen.

Hierzu gehören besondere Regelungen in der Geschäftsverteilung und bei der Arbeitsgestaltung entsprechend der durch den Grad der Behinderung bedingten individuellen
Leistungsfähigkeit sowie Sonderregelungen über Beginn und Ende der regelmäßigen Arbeitszeit, Arbeitspausen und dergl..

Aus der früheren Leitfigur des Arbeitsrecht (Beamte = sicheren Arbeitsplatz) ist inzwischen eine Leidfigur personalpolitischer Modernisierung geworden.
Die Flexibilisierung des Personaleinsatzes hat auch im Beamtenrecht enorm zugenommen: Versetzung, Umsetzung und Abordnung heißen die gebräuchlichsten Instrumente.
Mit ihnen wird versucht, das überkommene Beamtenrecht an die aktuellen Veränderungsprozesse in Staat, Verwaltung und Wirtschaft anzupassen. Die Auflösung der tradierten Grenzen von öffentlicher Verwaltung und privater Wirtschaft, die Entfaltung neuer Steuerungsformen und Managementmethoden sowie der Siegeszug des Prinzips ökonomischer Effizienz haben den tradierten Beamtenrecht die Grundlagen entzogen.

Ich bitte somit dem Antrag des …………………, geb. am ………….., auf Gleichstellung nach § 2 Abs. 3 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu entsprechen und ihn einem schwerbehinderten Menschen gleichzustellen.

Vielleicht ist damit einigen geholfen und es klappt mit der Gleichstellung,
viele Grüße aus Hannover
Daniel Ohmes
Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen
bei der OFD Hannover

Falsche Angaben der Behördenleitung

Ede vom Bayerwald @, Tuesday, 20.06.2006, 14:03 (vor 6529 Tagen) @ Felix E.

» Hallo Kollegen und Kolleginnen,
»
»
» Habe ich eine Chance gegen meinen eigenen Dienstherrn >

Hallo nochmal. Der Antrag geht von Dir ans Arbeitsamt /agentur.
Der Arbeitgeber hat nur seine Stelllungnahme abzugeben, weitere Rechte hat er NICHT in dies Verfahren einzugreifen, da gibt es schon ausreichend Urteile von den diversen Gerichten aller Stufen.

Solltest du feststellen, dass das Arbeitsamt da der Stellungnahme des Arbeitgebers mehr Gewicht gibt oder ihn sogar intensiver befragt, als dies das Recht vorsieht, so hast du Möglichkeiten, aber nicht gegen den Arbeitgeber, sondern gegen die Dienststelle, die deinen Antrag bearbeitet, also die Arbeitsagentur. Und wenn die Fehler gemacht hat, die du naachweisen kannst, so hasst du meines Erachtens große Chance.

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