Verstöße der Personalleitung (Umgang mit Arbeitgeber)

Antonio Bruck @, Freising, Tuesday, 20.06.2006, 00:46 (vor 6530 Tagen)

Liebe Kollegen,
zwar habe ich das Glück einer super Zusammenarbeit mit dem BR, aber die Pers.Leiterin verstößt ständig gegen § 95 (2). Hier die konkreten Fragen:
1. eine schwb Kollegin hatte im Laufe der Zeit über 200 ÜSt bei 22 Std Wo-Arbzeit. Die ÜSt (lt. PL "Mehrarbeitsstd.")wurden ihr ausbezahlt. als ich zufällig (SchwBV)davon erfuhr und sie fragte, sagte die Kollegin, sie sei darüber ganz erstaunt gewesen, da auch sie vorher nicht gefragt wurde. ich habe dies mit dem BR bei PL moniert - nur dumme Gesichter. Jetzt möchte ich wenigstens für die Kollegin Zuschläge für ÜSt,Sa/So. und Abend rausholen. Gibt es eine Möglichkeit>
2. Ein Kollege hat mit meiner Hilfe den SchwB-Ausweis bekommen, eine fertige schwb Schülerin wurde erst als Praktikantin, dann fest eingestellt, was ich vom BR erfuhr. Nichts davon wurde mir offiziell gemeldet. Als ich der PL als Hilfestellung Formulare anbot ("Erfassung von Schwerbehinderten" und "Schwerbehindertenkartei"), wurden diese mit der Bemerkung "das brauche ich nicht" dankend abgelehnt.
3. Die PL hat ein Papier vorgeschlagen "Regelungen zur Arbeitszeit ... gemeinnützige GmbH", die auch etliche SchwB betrifft. Dies sollte mit dem BR erarbeitet werden, der mich ins Boot geholt hat. Als ich der PL sagte, dass dies auch mit Aufgabe der SchwBV ist, wurde dies abgelehnt.
4. Bei Dienstplänen und AZ-Nachweisen dieser gGmbH (die ich nur als Kopie über den BR bekomme)stellen wir wiederholt fest, dass Pausen und Höchstarbeitszeiten nicht eingehalten werden. Bei entsprechender Gesprächsrunde stellte sich heraus, dass die planenden Abteilungsleiter damit anscheinend überfordert sind. BR und SchwBV haben Hilfe angeboten, die bislang nicht genutzt wurde.

Frage: Recht haben ist ja ganz gut, aber wie setze ich es tatsächlich durch>

Antonio

Verstöße der Personalleitung

Wolfgang H., Tuesday, 20.06.2006, 07:35 (vor 6530 Tagen) @ Antonio Bruck

Guten Morgen Antonio,

Du gibst Dir im ersten Satz bereits selbst die Antwort. Wenn das Verhältnis zum BR so gut ist, nütze das doch für Dich aus: Bevor der BR § 95er-Fälle annimmt, sollte er die Beteiligung der VPS monieren. Wenn dadurch Fristen gefährdet werden, wird die PL sehr schnell umdenken.

Verstöße der Personalleitung

Michael, Tuesday, 20.06.2006, 09:32 (vor 6530 Tagen) @ Antonio Bruck

Guten Morgen Antonio,

ist bei euch die Auszahlung der Überstunden durch eine Betriebsvereinbarung geregelt> Wenn nicht, sehe ich da nur über den Tarifvertrag eine Möglichkeit die Überstundenzuschläge herauszuholen.
Bei den anderen Angelegenheiten bleibt dir wohl nichts anderes übrig, zumindest am Anfang, mit dem Betriebsrat diese "Verfehlungen" immer wieder anzumahnen bzw. anzukreiden. Eine Möglichkeit wäre, dass der Betriebsrat bei Entgegennahme einer Information den Überbringer darauf hinweist, dass diese Information auch der SBV zuzukommen lassen ist.
Mit dem § 95 würde ich warten, bis alles nicht mehr fruchtet. Es kostet Nerven, aber du solltest immer weiter bohren, bis du der Personalbteilung so auf den Wecker gehst, dass sie dann dich immer einschalten, wenn es verlangt wird. Bleib dran. Steter Tropfen höhlt den Stein.

Ich wünsche dir viel Glück und Geduld

Ciao Michael

Verstöße der Personalleitung

Antonio, Tuesday, 27.06.2006, 00:54 (vor 6523 Tagen) @ Antonio Bruck

Liebe Kollegen, vielen Dank für Eure antworten. Da mein DSL total spinnt, ist es Glückssache, hier reinzukommen. Der BR ist sehr kooperativ, hat aber selbst große Probleme mit der PL. Da sie aber nicht (mehr) auf offene Konfrontation aus sind (z.T. neu gewählt), möchte ich ihnen nicht noch mehr aufhalsen, d.h., ich muss meine Sachen schon selbst lösen. Beim nächsten Monatsgespräch werde ich es nochmals ansprechen und Infos anmahnen. Wenn das auf Dauer nicht hilft, frage ich mich, ob eine Info an das Integrationsamt was bringt. Der Witz ist, dass die gGmbH extra gegründet wurde, um SchwB einzustellen und die Quote übererfüllt sein dürfte. Zu den ÜStd.: es gibt eine BetrVereinbarung Arbeitszeit, wo das alles geregelt ist, aber für die gGmbH steht sie noch aus/ist gerade in Arbeit. Da habe ich mit dem BR erreicht, dass die SchwBV beteiligt wird, aber die PL ist der Ansicht, dass ich das nicht mit unterschreiben muss.

Verstöße der Personalleitung

Michael, Tuesday, 27.06.2006, 05:47 (vor 6523 Tagen) @ Antonio

Guten Morgen Antonio,
auch wenn der BR Probleme mit der PL hat, ist er doch verpflichtet, sich an den § 93 SGB IX (Aufgaben des Betriebs-, Personalrat usw.) zu halten.
Wenn die GmbH extra gegründet wurde, um schwbM einen Arbeitsplatz zu geben, soll das Integrationsamt deswegen erst recht eingeschaltet werden.
Das mit der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist meiner Meinung nach so korrekt, denn die Betriebsvereinbarungen werden zwischen dem Betriebsrat und der Geschäftsleitung abgeschlossen. Du hast nur die Möglichkeit so auf den BR einzuwirken, dass er auch in deinem Sinne agiert. Anders sieht das aus, wenn du eine Integrationsvereinbarung abschließt. Da bist du dann *Unterschriftberechtigt*.
Dass du deinem BR nicht noch mehr aufhalsen willst, ehrt dich. Richtig finde ich das allerdings nicht. Ich bin der Meinung, dass der BR immer in die SBV-Arbeit mit eingebunden sein muss. Lass bei diesen Thema nicht locker. Du brauchst früher oder später einen Verbündeten. Also, warum nicht gleich damit anfangen>

Ciao Michael

Verstöße der Personalleitung

Andrea, Tuesday, 27.06.2006, 10:19 (vor 6523 Tagen) @ Antonio Bruck

Hallo Antonio,
wenn der Arbeitgeber gar nicht einsichtig ist und ständig gegen die Gesetze verstößt, sollte das Gewerbeaufsichtsamt mal eingeschaltet werden, geht im übrigen auch anonym. Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz werden mit empfindlichen Bußgeldern belegt, vielleicht hilft ja ein Schuss gegen den Bug, wenn gutes Zureden nicht hilft. Bei unserem Arbeitgeber bewirkt das Wunder ....
Gruß Andrea und viel Erfolg

Verstöße der Personalleitung

Dana, Friday, 30.06.2006, 09:06 (vor 6520 Tagen) @ Antonio Bruck

hallo antonio,

was du beschreibst, kommt mir sehr bekannt vor. auch ich wurde nie wahrgenommen und meine rechte als sbv verletzt. habe viele gespräche geführt und oft auf verletzung meiner rechte hingewiesen. hat alles nichts gebracht. ich habe dann die fakten gesammelt (alle verstöße gegen das sgb IX), darunter fielen auch einige verstöße gem. § 156. Ich habe in einem schreiben an unsere pers.leiterin alles aufgezählt und bei nochmaligem verstoß mit einem ordnungswidrigkeitsverfahren gedroht (da sie auch die BA des AG ist).

danach kam es zum "knall" zwischen uns und wir machten eine schriftliche vereinbarung wie die PL zukünftig mit der sbv zusammenarbeitet. seit dem hat sich unser "verhältnis" gebessert und klappt es einigermaßen.

LG Dana

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