Personalausschuss SBV Teilnahme (Allgemeines)

Nobi69, Potsdam, Wednesday, 26.06.2019, 09:22 (vor 1766 Tagen)

Hallo und guten Morgen

Bei uns ist eine Sitzung des Personalausschusses einberufen worden. Der BR ist der Ansicht das die SBV nicht daran teilnehmen darf, weil es nicht um Angelegenheiten eines SBM geht. Mein Hinweis das die SBV das Recht hat an -
allen Ausschüssen ! teilnehmen darf.... wird vom BR nicht akzeptiert.

Kann jemand kurzfristig Auskunft geben.... der Ausschuss trifft sich heute Mittag .

Danke...

Personalausschuss SBV Teilnahme

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 26.06.2019, 09:35 (vor 1766 Tagen) @ Nobi69

Hallo und guten Morgen

Bei uns ist eine Sitzung des Personalausschusses einberufen worden. Der BR ist der Ansicht das die SBV nicht daran teilnehmen darf, weil es nicht um Angelegenheiten eines SBM geht. Mein Hinweis das die SBV das Recht hat an -
allen Ausschüssen ! teilnehmen darf.... wird vom BR nicht akzeptiert.

Kann jemand kurzfristig Auskunft geben.... der Ausschuss trifft sich heute Mittag .

Danke...


Hey,

verweise den BR Vorsitzenden mal auf § 178 (4) Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung SGB IX.
(....(4) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen; ......)
Mache ihm klar, das bei einer weiteren Teilnahmeverweigerung du das als Mandtasbehinderung betrachtest und entsprechende Maßnahmen dann ergreifen würdest.

VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Personalausschuss SBV Teilnahme

garda, Berlin, Wednesday, 26.06.2019, 09:44 (vor 1766 Tagen) @ Nobi69

Hallo und guten Morgen

Bei uns ist eine Sitzung des Personalausschusses einberufen worden. Der BR ist der Ansicht das die SBV nicht daran teilnehmen darf, weil es nicht um Angelegenheiten eines SBM geht. Mein Hinweis das die SBV das Recht hat an -
allen Ausschüssen ! teilnehmen darf.... wird vom BR nicht akzeptiert.
Kann jemand kurzfristig Auskunft geben.... der Ausschuss trifft sich heute Mittag .

Hallo Nobi,

wir sind hier bei gesetzlichen Regelungen deren dauerhafte Nichtbeachtung den Weiterbestand des BR beenden kann.

§ 178 SGB IX sagt ganz klar:
(4) Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrates und deren Ausschüssen sowie des Arbeitsschutzausschusses beratend teilzunehmen;

Punkt. das Gesetz gilt übrigens auch für euren BR, vermutlich kennt er das einfach nicht.

Leider ist das BetrVG nicht ganz so klar:

§ 32 Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (§ 177 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch) kann an allen Sitzungen des Betriebsrats beratend teilnehmen.

Die Teilnahme an Ausschusssitzungen kann man als ultima ratio sogar einklagen, was die Zusammenarbeit sicherlich nicht fördert, bei manchen Sturköpfen aber durchaus erfolgen muss.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Personalausschuss SBV Teilnahme

Nobi69, Potsdam, Wednesday, 26.06.2019, 10:31 (vor 1766 Tagen) @ garda

Vielen Dank....für die Antworten, welche eine Bestätigung meiner Rechtsauffassung sind.

Personalausschuss SBV Teilnahme

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 26.06.2019, 10:31 (vor 1766 Tagen) @ Nobi69

Hallo,

dann sollte dieser BRV doch mal seine eigene Fachkommentierung aufschlagen:

Fitting, Betriebsverfassungsgesetz, § 32 Rn17:
"Die SchwbVertr. ist nach § 32 berechtigt, an allen Sitzungen des BR (nicht nur an solchen, auf denen Fragen der Schwbeh. behandelt werden, beratend teilzunehmen (...) Nach § 178 Abs. 4 besteht dieses Recht auch für Sitzungen der Ausschüsse des BR."

ErfK, Koch, § 32 BetrVG Rn 1:
"Die SBV hat ein beratendes Teilnahmerecht an allen Sitzungen des BR ... . Sie wird ergänzt durch § 178 IV 1 SGB IX, wonach ein Teilnahmerecht an allen Ausschusssitzungen (...) und an den Bespr. des BR mit dem AG nach § 74 I besteht ...
Das Beratungsrecht ggü. dem BR ist umfassend, nicht auf die spezifischen Angelegenheiten der SBV beschränkt."

--
&Tschüß

Wolfgang

Personalausschuss SBV Teilnahme

Cebulon, Wednesday, 26.06.2019, 15:19 (vor 1766 Tagen) @ Nobi69

Der BR ist der Ansicht das die SBV nicht daran teilnehmen darf, weil es nicht um Angelegenheiten eines SBM geht.

Hallo, dem ist wohl die Hitze zu Kopf gestiegen? Dessen exklusivem „Halbwissen“ stehen die Gesetzesmaterialien und auch das amtliche BIH-Fachlexikon 2018 entgegen unter dem Stichwort SBV, Abschnitt Teilnahmerecht. Hat denn von denen keiner eine BR-Grundschulung besucht? Da fehlt elementares Basiswissen für BR-Ausschüsse. Dessen „ewiggestrige“ Behauptung, dass das Teilnahmerecht von bestimmten Themen einer Sitzung abhinge, ist eine plumpe „Lüge“. Hiervon steht nichts im Gesetz, nichts im SGB IX, nichts im BetrVG oder sonst.

Teilnahmerecht: „Das Teilnahmerecht gilt nicht nur für Sitzungen, in denen Fragen behandelt werden sollen, die schwerbehinderte Menschen betreffen. Die Schwerbehindertenvertretung ist deshalb unter Mitteilung der Tagesordnung zu allen Sitzungen einzuladen.“

Gruß,
Cebulon

Personalausschuss SBV Teilnahme

Nobi69, Potsdam, Wednesday, 26.06.2019, 15:56 (vor 1766 Tagen) @ Nobi69

Vielen Dank für die Aufklärung und hilfreichen Antworten

Personalausschuss SBV Teilnahme

Hotte, Stuttgart, Thursday, 27.06.2019, 09:52 (vor 1765 Tagen) @ Nobi69

Vielen Dank für die Aufklärung und hilfreichen Antworten

Hey,
Vielleicht könntest du uns informieren, wie jetzt der BRV reagiert hat.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Personalausschuss SBV Teilnahme

Nobi69, Potsdam, Thursday, 27.06.2019, 13:12 (vor 1765 Tagen) @ Hotte

Ja...klar...

Ich hatte in der Pause ein kurzes Gespräch mit dem BR-Vorsitzenden, er kennt natürlich die Gesetze und Verordnungen, muss nur nur hier und da ein wenig aufgefrischt werden. Dabei habe ich ihm dann mit Hilfe eurer Argumente etwas geholfen..;-)

Bei uns gibt es eigentlich eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und so hab ich auf mein Recht zur Teilnahme in diesem Fall verzichtet, weil wir nicht mit allzu vielen Personen, wie ein Tribunal mit dem betroffenen Kollegen "zu Gericht" sitzen wollten. Ich bin aber sofort nach der Sitzung des PR umfassend informiert worden und es war jetzt ein wirkliches Einvernehmen, ohne Druck etc.

Der BR (als Gemium) weiß jetzt aber auch für die Zukunft, dass ich durchaus meine Rechte kenne und auch das Amt mit Engagement und Ernsthaftigkeit auszufüllen gedenke.

Nochmals vielen Dank für die Hilfe hier im Forum...

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