Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung? (Allgemeines)

sabsezicke, Thursday, 04.07.2019, 19:26 (vor 1777 Tagen)

Hallo,

muss ein schwerbehinderter Bewerber den Schwerbehindertenausweis der Bewerbung beifügen?

Wie sollte oder muss man mind. wo angeben (Anschreiben, Lebenslauf), dass eine Schwerbehinderung vorliegt?

Muss der Begriff "Schwerbehinderung" konkret erwähnt werden?

Reichen irgendwelche, vielleicht geläufigen, Abkürzungen?

Immer vorausgesetzt, der schwerbehinderte Bewerber ist nicht offensichtlich ungeeignet und der Schwerbehindertenausweis fehlt, muss man diesen einladen, wenn z. B. im Anschreiben sowas steht:

- habe 70 GDB
- bin mit 60 Grad der Behinderung eingestuft
- bin zu 50 % behindert
- habe einen GdB von 60

Welche Konstellationen hattet ihr und kennt ihr, ohne dass das Wort "Schwerbehinderung" erwähnt wurde, und ihr die Bewerber eingeladen habt oder auch nicht und dann eine Klage bekommen habt?

Danke Euch.

GLG

Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung?

garda, Berlin, Friday, 05.07.2019, 09:05 (vor 1776 Tagen) @ sabsezicke

Hallo,
muss ein schwerbehinderter Bewerber den Schwerbehindertenausweis der Bewerbung beifügen?

Hallo,

als was fragst du das hier? Dies ist kein Beratungsforum für Schwerbehinderte, sondern für Schwerbehindertenvertreter.

Wie sollte oder muss man mind. wo angeben (Anschreiben, Lebenslauf), dass eine Schwerbehinderung vorliegt?
Muss der Begriff "Schwerbehinderung" konkret erwähnt werden?

Reichen irgendwelche, vielleicht geläufigen, Abkürzungen?

Was soll das bringen?

Immer vorausgesetzt, der schwerbehinderte Bewerber ist nicht offensichtlich ungeeignet und der Schwerbehindertenausweis fehlt, muss man diesen einladen, wenn z. B. im Anschreiben sowas steht:
- habe 70 GDB
- bin mit 60 Grad der Behinderung eingestuft
- bin zu 50 % behindert
- habe einen GdB von 60

Welche Konstellationen hattet ihr und kennt ihr, ohne dass das Wort "Schwerbehinderung" erwähnt wurde, und ihr die Bewerber eingeladen habt oder auch nicht und dann eine Klage bekommen habt?

Da lies dich bitte ins Thema überhaupt mal ein. Das Forum ist nicht dafür da eine persönliche Beratung zu ersetzen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung?

Cebulon, Friday, 05.07.2019, 12:06 (vor 1776 Tagen) @ sabsezicke

der Schwerbehindertenausweis fehlt, muss man diesen einladen, wenn z.B. im Anschreiben sowas steht:
- habe 70 GDB
- bin mit 60 Grad der Behinderung eingestuft
- bin zu 50 % behindert
- habe einen GdB von 60

Hallo, wenn in einem Anschreiben an Dienststellen derart gängige Abkürzungen stehen, so ist das i.d.R. völlig ausreichend. Dann ist einzuladen gemäß § 165 SGB IX. Die Einladung könnte z.B. einfach um den folgenden Hinweis an geeigneter Stelle sinngemäß ergänzt werden etwa so:

"Bitte bringen Sie Ihren Schwer­be­hin­der­ten­aus­weis mit als Nach­weis."

Nichteinladung nur deswegen, weil keine (beglaubigte) Kopie des Ausweises zugeschickt wurde oder weil gesetzliche Begriffe nicht ganz korrekt gebraucht werden oder weil schon vor Jahrzehnten abgeschaffte oder altertümliche Begriffe gebraucht werden, wäre dennoch grds. diskriminierend. Selbst manche Richter bzw. teils Volljuristen scheinen da begrifflich an ihre Grenzen zu stoßen, wenn sie von 70 % schwerbehindert „plappern“ statt richtig zu schreiben: GdB 70. Auch Fremdwort wie „50 % invalid“, oder eher historische Begriffe aus den 80-er Jahren wie 50 % MdE sind ausreichend, da damit klar und zweifelsfrei erkennbar Schwerbehinderung geltend gemacht wird. Auch Bezeichnungen wie „50 % schwerbeschädigt“ sowie „schwerbehindert nach dem SchwbG“ reichen aus nach der Rechtsprechung, obwohl dieses Schwerbehindertengesetz schon 2001 abgeschafft wurde. Jedoch m.E. grds. keine Ladungspflicht (mehr), wenn nur eine „Behinderung“ oder nur „behindert mit GdB 40“ geltend gemacht wird, oder Gleichstellung nur „zugesichert“ statt „bewilligt“ wurde laut BAG vom 27.01.2011 - 8 AZR 580/09.

Gruß,
Cebulon

Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung?

sabsezicke, Friday, 05.07.2019, 17:18 (vor 1776 Tagen) @ Cebulon

Interessant. Die ganz alten Abkürzungen kannte ich gar nicht!

Gibt es da sogar Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, dass solche gängigen Abkürzungen ... vollkommen ausreichend sind?

Danke.

GLG

Wie, wo, welche Form der Angabe von Schwerbehinderung?

sbv-nl-west, NRW, Friday, 05.07.2019, 13:45 (vor 1776 Tagen) @ sabsezicke

Hallo sabsezicke,

nicht nur die Arbeitgeber haben bei der Besetzung frei werdender Arbeitsplätze Pflichten – auch der schwerbehinderte Bewerber muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, wenn er bei seiner Bewerbung um eine Stelle den besonderen Schutz und die Förderung nach dem SGB IX in Anspruch nehmen will.

muss ein schwerbehinderter Bewerber den Schwerbehindertenausweis der Bewerbung beifügen?

Nein, der externe Bewerber muss seine Behinderung grundsätzlich im Bewerbungsverfahren mitteilen, und zwar bei jeder Bewerbung erneut, auch wenn er sich in der Vergangenheit bei demselben Unternehmen bereits schon einmal beworben hat.

Wie sollte oder muss man mind. wo angeben (Anschreiben, Lebenslauf), dass eine Schwerbehinderung vorliegt?

Die Mitteilung der Schwerbehinderung muss im Bewerbungsanschreiben oder unter deutlicher Hervorhebung im Lebenslauf angegeben werden.

(Quelle: Allgemein bekannt; Suchbegriff „Rechte schwerbehinderter Menschen bei freien Arbeitsplätzen/Voraussetzungen der Eröffnung des Schutzbereichs des SGB IX“)

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Liebe Grüße

sbv-nl-west

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