Schadenersatz bei Nichteinstellung (Umgang mit Arbeitgeber)

Peter Molter @, Kaiserslautern, Thursday, 22.06.2006, 09:25 (vor 6528 Tagen)

Hallo,
habe alle Beiträge zu diesem Thema hier im Forum gelesen, aber leider keine passende Antwort yu meiner frage gefunden.
Wir wissen ja, wenn ein schwerbehinderter Bewerber benachteilig, hat er Anspruch auf eine angemessene Entschädigung.
Aber wie ist es bei einer benachteiligungsfreien Auswahl der Bewerber>
§81 2.3 SGB IX Ich muss aber dazu sagen, unser AG hat eine Beschäftigungspflicht gegenüber der schwerbehinderten Menschen von 0%. Dies macht mir meine Arbeit als Vertrauensperson nicht gerade leicht. Unser AG ist der Meinung bei einer Beschäftigunspflicht von 0%, bräuchte er keine schwerbehinderten Menschen zu bevorzugen.

Wer kann mir einen Tipp geben>

Peter Molter

Schadenersatz bei Nichteinstellung

Dana, Friday, 30.06.2006, 09:16 (vor 6520 Tagen) @ Peter Molter

Hallo Peter,

eins verstehe ich nicht, du schreibst dein AG erfüllt die BEschäftigungspflicht nicht, dass er 0% sb Menschen beschäftigt>

wenn das so ist, dürfte es doch keine sbv in deinem betrieb geben. denn § 94 abs. 1 sgb IX geht das nur in betrieben mit mind. 5 sb Menschen. oder irre ich mich da>

lg dana

Schadenersatz bei Nichteinstellung

Peter Molter @, Kaiserslautern, Friday, 30.06.2006, 09:30 (vor 6520 Tagen) @ Dana

» Hallo Peter,
»
» eins verstehe ich nicht, du schreibst dein AG erfüllt die
» BEschäftigungspflicht nicht, dass er 0% sb Menschen beschäftigt>

Vielen Dank für die Antwort!

Ich habe nicht behauptet, dass er 0% SB beschäftigt, sondern dass seine Beschäftigungspflicht 0% beträgt.
»
» wenn das so ist, dürfte es doch keine sbv in deinem betrieb geben. denn §
» 94 abs. 1 sgb IX geht das nur in betrieben mit mind. 5 sb Menschen. oder
» irre ich mich da>
Also d.h. wir haben sehrwohl sb Menschen! Die Beschäftigungsplicht bleibt ja bestehen, nur halt zu 0%. d.h. die gesetzliche Quote muss nicht erfüllt werden.

Peter

Schadenersatz bei Nichteinstellung

Michael, Friday, 30.06.2006, 18:27 (vor 6519 Tagen) @ Peter Molter

Hi Peter,
gehe ich recht in der Annahme, dass dein AG weniger wie 20 Arbeitsplätze hat, dabei aber mind. 5 schwerbehindert sind> Dann bist du ja die SBV.
Aber ich verstehe nicht ganz, was du mit einer benachteiligungsfreien Auswahl der Bewerber meinst. Waren nun alle Bewerber schwerbehindert, oder stimmte die Qualifikation der Bewerber nicht ganz. Ich meine war die Qualifikation eines schwbM schlechter wie die eines nichtbehinderten Menschen>

Ciao Michael

Schadenersatz bei Nichteinstellung

Peter Molter @, Kaiserslautern, Monday, 03.07.2006, 07:40 (vor 6517 Tagen) @ Michael

» Hi Peter,
» gehe ich recht in der Annahme, dass dein AG weniger wie 20 Arbeitsplätze
» hat, dabei aber mind. 5 schwerbehindert sind> Dann bist du ja die SBV.
» Aber ich verstehe nicht ganz, was du mit einer benachteiligungsfreien
» Auswahl der Bewerber meinst. Waren nun alle Bewerber schwerbehindert, oder
» stimmte die Qualifikation der Bewerber nicht ganz. Ich meine war die
» Qualifikation eines schwbM schlechter wie die eines nichtbehinderten
» Menschen>
»
» Ciao Michael

Hallo Michael,
vielen Dank für Deine antwort!
Vielleicht habe ich mich nicht klar genug ausgedrückt:-|
Hier einige Betriebsdaten: Beschäftigte ca. 300 davon ca. 250 Angestellte und der Rest Arbeiter. zu betreuen habe ich als Vertreter der Menschen mit Behinderung 15 Schwerbehinderte davon 5 Gleichgestellte.
In unserem Betrieb gilt das SGB IX, mit einer Ausnahme, der AG muss die gesetzlich vorgeschriebene Quote von 5% nicht erfüllen. Warum>- Kann ich jetzt hier nicht erklären, weil es hier den Rahmen sprengen würde. Aber dies sind die Fakten.
So jetzt kommt es vor, dass bei Stellenausschreibungen sich auch SB Menschen bewerben!
In diesem Fall werde ich vom AG zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen. )Zu allen, auch zu den nicht SB. So jetzt kommts!
Beispiel: Es Bewerben sich 4 Personen, alle gleiche Qualifikationen, davon aber eine Person SB, trotzdem wählt der AG eine andere Person für diese Stelle aus. Begründung: Hier beruft sich der AG auf seine Beschäftigungspflicht von 0%. Was kann ich dagegen unternehmen.

Peter:-(

Schadenersatz bei Nichteinstellung

Michael, Friday, 07.07.2006, 20:16 (vor 6512 Tagen) @ Peter Molter

»Hi Peter,
ich war auf einem Seminar, deswegen erst jetzt 'ne Antwort.
Wäre es nicht doch möglich, zu erklären, warum dein Arbeitgeber die 5% Quote nicht erfüllen muss> Ich persönlich kann mir nicht vorstellen, was der Grund sein sollte, deswegen interessiert es mich sehr.
Fakt ist, dass dein AG die gesetzliche Beschäftigungsquote eigentlich erfüllt, denn ihr seid bei ca. 300 MA, 15 schwbM. Meint das dein AG mit 0% Beschäftigungspflicht, da sie doch schon erfüllt ist>
Du kannst einen AG nicht zwingen schwbM einzustellen. Ich würde nur eine Möglichkeit über den Betriebsrat sehen, dass du den auf deine Seite ziehst, damit ihr beide versucht, den AG zu überreden, mehr schwbM einzustellen.
Ciao Michael

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