Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der DRV (Hilfsmittel)

Simone24, Monday, 12.08.2019, 09:58 (vor 1719 Tagen)

Hallo ihr Lieben,

und schon wieder muss ich mich mit einer Frage an euch wenden...

Einer Kollegin wurde letztes Jahr von der Deutschen Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt. Konkret ging es um die Anschaffung eines High End PC's, damit die benötigte Vergrößerungssoftware ordentlich läuft.

Die Leistungen wurde aufgrund eines eingereichten Kostenvoranschlags in Höhe des Kaufpreises bewilligt.
Die Kollegin hat nun intern den Arbeitsplatz gewechselt. Als sie den PC mitnehmen wollte, hieß es, dass dieser am alten Arbeitsplatz bleibt. So nach und nach kam jetzt raus, dass der PC nicht gekauft, sondern geleast wurde.

Meiner Meinung nach, kann das doch nicht das Problem der Kollegin sein, oder? Da der PC in voller Höhe bezuschusst wurde, geht dieser doch auch in ihr Eigentum über und könnte theoretisch bei Renteneintritt mitgenommen werden!?

Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber den entsprechenden PC nunmehr der Leasingfirma abkaufen und der Kollegin zur Verfügung stellen müsste.

Wie seht ihr das?

Herzlichen Dank schon mal und liebe Grüße,
Simone

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der DRV

garda, Berlin, Monday, 12.08.2019, 12:26 (vor 1719 Tagen) @ Simone24

Meiner Meinung nach, kann das doch nicht das Problem der Kollegin sein, oder? Da der PC in voller Höhe bezuschusst wurde, geht dieser doch auch in ihr Eigentum über und könnte theoretisch bei Renteneintritt mitgenommen werden!?
Ich bin der Meinung, dass der Arbeitgeber den entsprechenden PC nunmehr der Leasingfirma abkaufen und der Kollegin zur Verfügung stellen müsste.
Wie seht ihr das?

Hallo Simone,

ich sehe hier ein massives rechtliches Problem für den Arbeitgeber.

Der AG hat die volle Förderung für einen Kauf eingesteckt, den erforderlichen PC aber geleast. Beim üblichen sogenannten "typischen Leasing" geht aber kein Eigentum über, sondern es verbleibt beim Leasinggeber. Ich würde hier zumindest vom Anfangsverdacht der Untreue sprechen, es könnte auch Betrug sein. Es geht ja nicht nur um die Nutzung während der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer (Abschreibungsdauer), sondern eben tatsächlich um die Verschaffung von Eigentum auch nach der betrieblichen Nutzung!

Egal ob geleast oder nicht: der PC ist für die Kollegin beschafft worden und ist ihr persönlich zuzuordnen. Die Verfügungsgewalt liegt nicht beim Arbeitgeber. Der PC ist also der Kollegin unverzüglich zur Verfügung zu stellen oder es ist gleichwertiger Ersatz zu beschaffen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben der DRV

Simone24, Monday, 12.08.2019, 15:20 (vor 1719 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

vielen, herzlichen Dank für deine Antwort.

Hat mich mein Bauchgefühl also nicht im Stich gelassen.
Dann werde ich doch mal ein nettes Schreiben an die entsprechenden Stellen aufsetzen... ;)

Liebe Grüße
Simone

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