Beteiligung der SBV bei einem GdB unter 50 (Einstellung)

neue-sbv, Nürnberg, Monday, 12.08.2019, 13:54 (vor 1731 Tagen)

Hallo alle Zusammen,

auch wenn momentan Urlaubszeit ist, hoffe ich auf euer Schwarmwissen um mir weiter zu helfen. Es geht dabei um folgendes:

Auf eine Stelle im öffentlichen Dienst hat sich jemand mit einem GdB von 40, nicht gleich gestellt beworben. Der/die Bewerber/In wurde auch zum Vorstellungsgespräch eingeladen und ist erschienen. Ich habe von der ganzen Sachlage erst durch abschließenden Aktenvermerk erfahren.

Nun meine Frage: Muss ich als SBV aus rechtlicher Sicht auch bei Personen die einen GdB unter 50 haben und nicht gleich gestellt sind beteiligt werden, oder nicht?

Mir geht es hier rein um die rechtliche Seite nach SGB IX, nicht um die Moralische.

Vielen Dank für Eure Hilfe

--
vielen Dank für Eure Hilfe

Beteiligung der SBV bei einem GdB unter 50

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 12.08.2019, 14:37 (vor 1731 Tagen) @ neue-sbv

Moin Moin,

also die SBV ist nur bei schwerbehinderten und gleichgestellten Bewerber/innen zu beteiligen.

Einzige Ausnahme, die ich kenne ist, wenn in Bayern im Schwerbehindertenerlass etwas stehen sollte, dass auch Bewerber/innen die einen Antrag gestellt haben, bis zur rechtskräftigen Entscheidung wie Schwerbehinderte zu behandeln sind, dann seid ihr auch zu informieren, wenn es Bewerbungen im laufenden Antragsverfahren zur Schwerbehinderung oder Gleichstellung gibt.
Falls dieses in Deinem Fall nicht der Fall war, wärst Du in jedem Fall nicht einzubinden.

Also zu 99% hat der AG korrekt gehandelt.

Liebe Grüße aus dem hohen Norden

Hendrik

Beteiligung der SBV bei einem GdB unter 50

garda, Berlin, Wednesday, 14.08.2019, 08:06 (vor 1730 Tagen) @ Hendrik1

P.S.: Auch in einer Inklusionsvereinbarung könnte man eine weitergehende Beteiligung vereinbaren. so sich denn der AG darauf einlässt...

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

RSS-Feed dieser Diskussion