Keine Einladungspflicht Externer? (Allgemeines)

sabsezicke, Friday, 16.08.2019, 14:14 (vor 1715 Tagen)

Hallo,

in einer Stellenausschreibung steht:

"Die externe Ausschreibung steht unter der Bedingung, dass die Stelle nicht behördenintern besetzt werden kann."

Jetzt bewerben sich natürlich unzählige auf diese Stelle, geeignete ungeeignete, schwerbehinderte ... BewerberInnen.

Jetzt erhalten alle BewerberInnen eine Absage, in der steht:

"Bei unserem Auswahlverfahren ergab sich die Möglichkeit, die Stelle durch einen internen Bewerber zu besetzen, sodass kein externer Bewerber berücksichtigt werden konnte."

Ob das jetzt in der Stellenausschreibung so steht oder nicht, aber wenn es eine Stellenausschreibung für jedermann zugänglich gibt und sich Schwerbehinderte bewerben, müssen diese dann tatsächlich nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden, sofern diese nicht offensichtlich ungeeignet sind?

Ich bin grade fassungslos!

Danke Euch.

GLG

Keine Einladungspflicht Externer?

sabsezicke, Friday, 16.08.2019, 19:54 (vor 1715 Tagen) @ sabsezicke

Ist halt die Frage, ob einen solchen Satz sämtliche Arbeitgeber in ihre Anzeigen schreiben können, um dann die Einladungspflicht von nicht offensichtlich ungeeigneten schwerbehinderten Bewerbern einfach legal zu umgehen. Welcher Bewerber fragt denn da noch großartig nach, wenn man eine solche Absage erhält. Sauber kann das ja eigentlich nicht sein!?

Keine Einladungspflicht Externer?

Luculus, Friday, 16.08.2019, 23:41 (vor 1715 Tagen) @ sabsezicke

Bei diesem Forum hier handelt es sich nicht um Wunschantwort.de. Hier findet ein Austausch von SBVen statt und keine Beratung schwerbehinderter Menschen. Sie haben Antworten im "Forum deutsches Recht" bekommen auch wenn Sie diese vielleicht nicht mögen.
Sie können sich auch an die SBV des Betriebes bei dem Sie sich bewerben wollen wenden und dort konkret nachfragen.

Keine Einladungspflicht Externer?

sabsezicke, Friday, 16.08.2019, 23:55 (vor 1715 Tagen) @ Luculus

Sorry, aber das ist sehr wohl als Austausch gemeint!

Wenn ich jetzt geschrieben hätte, dass eine schwerbehinderte Freundin von extern das erlebt hat und ich wissen wollte, ob das rechtens ist, hätte ja keiner geglaubt. Ja ne, is klar ... ne Cousine von der besten Freundins Schwager ...

Keine Einladungspflicht Externer?

Luculus, Saturday, 17.08.2019, 00:08 (vor 1715 Tagen) @ sabsezicke

Reichen die Antworten im "Forum deutsches Recht" nicht?
Und Sie sind SBV in dem Betrieb in dem das von Ihnen geschilderte vorgefallen ist?
Wollen Sie den Arbeitgeber verklagen? Dann sollten Sie wahlweise die Gewerkschaft oder den Anwalt Ihres Vertrauens beauftragen.

Keine Einladungspflicht Externer?

sabsezicke, Saturday, 17.08.2019, 07:59 (vor 1715 Tagen) @ Luculus

Es geht nicht ums Verklagen ... Es geht "nur" ums Recht!

Ich bin mir sicher, dass das nicht rechtens ist, habe aber keine stichhaltigen Belege.

Keine Einladungspflicht Externer?

Hendrik1, Niedersachsen, Saturday, 17.08.2019, 16:18 (vor 1714 Tagen) @ sabsezicke

Moin Moin Zicke,

hier ein entgegenstehendes Urteil:

Können in einem gestuften Ausschreibungsverfahren im öffentlichen Dienst alle freien Stellen mit internen Bewerbern besetzt werden, muss der öffentliche Arbeitgeber einen schwerbehinderten Menschen als externen Bewerber nicht zum Vorstellungsgespräch einladen, so dass die unterbliebene Einladung auch kein Indiz für dessen Diskriminierung durch den Arbeitgeber ist. Dies hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit jetzt mitgeteiltem Urteil vom 18.12.2018 im Rahmen einer Entschädigungsklage nach § 15 AGG entschieden (Az.: 1 Sa 26 öD/18, BeckRS 2018, 39598

Der Arbeitgeber scheint - ich weiß nicht, ob die Klage vor dem Bundesarbeitsgericht weitergeht - nach geltendem Recht zu handeln, auch wenn dieses SBVen nicht immer gefällt.


Liebe Grüße

Hendrik

Keine Einladungspflicht Externer?

sabsezicke, Saturday, 17.08.2019, 17:31 (vor 1714 Tagen) @ Hendrik1

Schon krass. Hätte ich nie gedacht. Wieder was gelernt. ;-)

LG

RSS-Feed dieser Diskussion