Sozialgerichtsbarkeit (Lektüre / Gesetze)

Ede vom Bayerwald @, Tuesday, 27.06.2006, 15:41 (vor 6518 Tagen)

Eine Frage, die nicht so ohne weiteres in die Kategorien paßt!

Habe die Anfrage bekommen, ob ich mich zur Verfügung stellen würde als Schöffe im Sozialgricht, Bereich Schwerbehindertenkammer. Da hält mich jemand für erfahren in Schwerbehindertenfragen.

Weiß jemand, wie solche Berufungen ablaufen und wie das so weiter geht. Vorallem natürlich, was da so auf einen zukommt, wenn man dem zustimmt>
Weiß natürlich, dass ich schlecht ablehnen kann, wenn man mir dies öffentliche ehrenaamt wirklich übertragen wollte.

Sozialgerichtsbarkeit

Roland @, Tuesday, 27.06.2006, 20:54 (vor 6517 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo Ede,

schau doch einmal unter der Verwendung der Suchmaschine, mit Eingabe des Begriffes "ehrenamtliche Richter" auf dieser Seite nach.

Das Thema wurde schon einmal in einer anderen Form behandelt und es gibt den einen oder anderen Link dazu.;-)

Gruß

Roland

Sozialgerichtsbarkeit

Claudia H., Wednesday, 02.08.2006, 14:42 (vor 6482 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Hallo,

ich bin beim Sozialgericht beschäftigt und bei uns ist das so, dass unsere Ehrenamtlichen durch die ganzen Verbände (Unternehmerverband, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände ect. vorgeschlagen werden, diese Liste geht dann zum LSG und die bestellen dann die ehrenamtlichen Richter.

Hier ist man Beisitzer in den Kammern und entscheidet die Sachen in der Sitzung zusammen mit dem Vorsitzenden.

Was genau auf einen zukommt, kann nicht gesagt werden, da es immer auf die Häufigkeit der Ladungen ankommt. Es kann passieren dass man nur alle 3 Monate einmal geladen wird, allerdings ist es auch möglich dass man 2 mal in einem Monat geladen wird.

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