SBV vs. BR (Allgemeines)

DD, Monday, 02.09.2019, 12:06 (vor 1715 Tagen)

Hallo,
nur eine kurze Frage an Euch Erfahrenen:

Ist eine Ernennung zum 2. stellvertretenden SBV und zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden
möglich oder muss man sich für eines von beiden entscheiden ???

Im Vorfeld Danke für Eure Hilfe.

SBV vs. BR

Hotte, Stuttgart, Monday, 02.09.2019, 12:25 (vor 1715 Tagen) @ DD

Hallo,
nur eine kurze Frage an Euch Erfahrenen:

Ist eine Ernennung zum 2. stellvertretenden SBV und zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzenden
möglich oder muss man sich für eines von beiden entscheiden ???

Im Vorfeld Danke für Eure Hilfe.

Hey,
ein Doppelmandat ist jederzeit zulässig. Ob sinnvoll, steht auf einem anderen Baltt
ABER:
Beide Positionen können nicht ernannt werden, sondern sind von Wahlen abhängig.

Der 2. Stellvertreter SBV ergibt sich aus dem Wahlergebnis der Wahlen zur SBV

Der stellvertretende BR-Vorsitzender wird vom BR Gremium gewählt.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

SBV vs. BR

DD, Monday, 02.09.2019, 12:34 (vor 1715 Tagen) @ Hotte

Hallo,
das beide Positionen gewählt werden müssen, das eine vom
BR das andere vom den behinderten Mitarbeitern, war mir
bewusst.
Was mir unklar war, ist, ob der 2. stellvertretende SBV zugleich
stellvertretender Betriebsratsvorsitzender sein kann bzw. darf.

SBV vs. BR

WoBi, Monday, 02.09.2019, 12:29 (vor 1715 Tagen) @ DD

Hallo DD,

rechtlich ohne Bedenken möglich.

Hinsichtlich der Arbeitsbelastung ist es zu überlegen. Insbesondere weil die SBV kein Gremium ist, das die Belastungen verteilen kann. Das BR-Gremium besteht grundsätzlich aus mehreren Personen. Ausnahme ist das 1 Personen BR-Gremium. Denn als SBV ist man nicht verhindert, wenn man BR-Tätigkeiten ausübt. Genauso ist es umgekehrt. Es werden dem jeweiligen Interessensvertretungen Zeit zur Ehrenamtsausübung entzogen.
Dies sollte vor allem bei einer vollen Freistellung z.B. im BR berücksichtigt werden, da hier Zeitanteile für die SBV-Tätigkeit anfallen.

--
Gruß
Wolfgang

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