wer muss Erlaubnis für Arbeit als Wahlhelferin erfragen? (Wahlen)

Trine, Kleve, Friday, 13.09.2019, 14:06 (vor 1687 Tagen)

Hallo zusammen,

bitte helft mir doch mal bei einer Frage:

Bei uns wurden Nachwahlen für die Stellvertreter nötig. Als nachgerückte SBV wollte ich mir eine Wahlhelferin dafür organisieren und habe deshalb eine befreundete Kollegin aus meiner Abteilung, die stellvertretende Personalratsvorsitzende ist, gefragt, ob sie Zeit und Lust dafür hat. Da ich das von anderen Gremien nicht anders mitgekriegt habe, habe ich mich darauf verlassen, dass die Kollegin sich bei unserer gemeinsamen Vorgesetzten dafür abmeldet bzw. die Genehmigung einholt. Leider hat die das auch erst genau 1 Tag vor der Wahl getan. Daraufhin hat mir unsere Vorgesetzte eine erboste Mail geschrieben (kamen an dem Tag aufgrund von Terminen nicht persönlich zusammen), was mir denn einfallen würde, Personal aus der Abteilung für meine Gremienarbeit abzuziehen, ohne sie vorher um Erlaubnis zu bitten. Ich hatte daraufhin heute ein Gespräch mit ihr, in dem wir beide nicht zueinander kamen. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass auch der Wahlvorstand für den PR einfach selbst den Vorgesetzten informiert und niemand hier das so streng handhabt wie sie.

Gibt es dazu irgendwo rechtliche Vorschriften, bei denen ich nachlesen kann, ob ich mich nicht korrekt verhalten habe oder meine Vorgesetzte übertreibt?

Vielen Dank im Voraus für Eure Antworten
Trine

wer muss Erlaubnis für Arbeit als Wahlhelferin erfragen?

SFliege, Friday, 13.09.2019, 14:34 (vor 1687 Tagen) @ Trine

Niemand muss um Erlaubnis gefragt werden.

Nach § 1 Abs. 1 SchwbVWO "bestellt" die Schwerbehindertenvertretung einen Wahlvorstand.

Dass die Schwerbehindertenvertretung den Arbeitgeber über die stattfindende Wahl und die von ihr bestellten Mitglieder des Wahlvorstandes informiert (und sich im Vorfeld auch mit dem Arbeitgeber hier abspricht), ist wohl selbstverständlich.

Die BIH hat in ihrer Wahlbroschüre auf Seite 97 extra dafür ein Formular, um hier Hilfestellung zu geben, was alles getan und wer alles informiert werden sollte.

(Sollte aber trotz dieser Information weder Arbeitgeber, noch das bestellte Wahlvorstandsmitglied den entsprechenden Vorgesetzten ebenfalls darüber informiert haben, muss man sich das als Vertrauensperson nicht ankreiden lassen. Allerdings halte ich es nicht für günstig und einer guten Zusammenarbeit förderlich, jetzt den "gemeinsamen" Vorgesetzten hier nicht in die Kommunikation einzubeziehen.)

RSS-Feed dieser Diskussion