Vertreterregelung (Gesamt-Konzern-SBV)

Katrin72, Monday, 16.09.2019, 08:46 (vor 1685 Tagen)

Guten Morgen,

ich (GSBV) habe da eine Frage:
wir haben bei uns in einer Region nur eine SBV ohne Stellvertretung.
Jetzt ist diese Person länger krank und man meint das eine Vertretung über die GSBV möglich ist.
Dazu habe ich aber im Gesetz nichts gefunden.
Vielen Dank schon mal für entsprechende Hinweise.

Vertreterregelung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 16.09.2019, 10:52 (vor 1684 Tagen) @ Katrin72

Hallo,

Du hast nichts im Gesetz gefunden, weil es eine Art von Krankheitsvertretung" durch GSBV/KSBV nicht gibt.
GSBV/KSBV haben nur die Ersatzzuständigkeit für SBV-lose Betriebe, mehr nicht.

--
&Tschüß

Wolfgang

Vertreterregelung

Monica99, Monday, 16.09.2019, 11:09 (vor 1684 Tagen) @ Katrin72

Hallo,

ergänzend zu der RICHTIGEN Antwort von albarracin!

Hier hilft nur eine SOFORTIGE Nachwahl von Stelli!! Sonst seid ihr eine Zeit in der NIEMAND die Aufgaben der SBV wahrnehmen kann.

Denn wie albarracin richtig geschrieben hat, ist hier die GSBV/KSBV außen vor, weil nicht zuständig/ keine Mandat!

PS: Dieses findet man im Gesetz!! Denn dort ist die Zuständigkeit der GSBV/KSBV geschrieben/geregelt.

--
mfg Monica

Vertreterregelung

Katrin72, Tuesday, 17.09.2019, 08:34 (vor 1684 Tagen) @ Katrin72

Vielen lieben Dank für die Information.

Das hatte ich mir schon gedacht.

Vertreterregelung

SFliege, Tuesday, 17.09.2019, 10:15 (vor 1684 Tagen) @ Katrin72

Eine Schwierigkeit gibt es allerdings, denn die Nachwahl eines Stellvertreters muss durch die bestehende und erkrankte Schwerbehindertenvertretung angestoßen werden. d.h. sie muss bei einem förmlichen Wahlverfahren den Wahlvorstand bestellen bzw. bei einem vereinfachten Wahlverfahren durch Aushang oder in sonst geeigneter Weise zur Wahlversammlung einladen. Je nach Erkrankung könnte das vom Krankenbett aus schwierig sein.

Vertreterregelung

garda, Berlin, Monday, 23.09.2019, 15:43 (vor 1677 Tagen) @ SFliege

Je nachdem welche Krankheit da vorliegt und was die aktuelle SBV derzeit und auch weiter noch kann, wäre auch an einen Rücktritt zu denken, dann wäre der Weg zur Vertretung und zur kompletten Neuwahl frei.

Wird die SBV voraussichtlich wieder leistungsfähig, kann sie sich ja erneut zur Wahl stellen.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

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