Schwerbehindertenkartei (Allgemeines)

Juma @, Thursday, 15.01.2004, 11:17 (vor 7407 Tagen)

Vorab, finde die Seite sehr gut.
Ich bin seit August Schwerbehinderten-
Vertrauensperson. Ich würde gern eine
Schwerbehindertenkartei einführen. Der Arbeitgeber
sieht keinen Sinn darin. Kann mir jemand gute
Argumente schildern, daß es doch sinnvoll ist>
Vielen Dank im voraus.

Re: Schwerbehindertenkartei

hackenberger, Thursday, 15.01.2004, 14:50 (vor 7407 Tagen) @ Juma

Hallo,

Dir steht eine Liste der Schwerbehinderten und
Gleichgestellten in euerem betrieb zu. Bitte hierbei
nur unbedingt den sehr sensiblen Datenschutz beachten.

Du kannst Die dann noch eine Datei anlegen in der Du
dir weitere für deine Tätigkeit wichtige Dinge
vermerkst, z.B. Art der Behinderung und besondere
Auswirkungen sowie weitere Dinge die wichtig sind.

Aber wieder: Bitte hierbei nur unbedingt den sehr
sensiblen Datenschutz beachten. Hierzu zählt auch die
notwendigen Infos an die Betroffenen, gem.
Datenschutzgesetz, über die Art der gespeicherten
Daten.

Bernhard

Re: Schwerbehindertenkartei

juma @, Thursday, 15.01.2004, 15:22 (vor 7407 Tagen) @ Juma

Vielen Dank für die schnelle Beantwortung.

Ja mir ist schon klar, dass ich erst mit den
Betroffenen reden muß ob er damit einverstanden ist.
Auch werden die Daten verschlossen aufbewahrt. Der
Grund warum ich die Schwerbehindertenkartei einführen
möchte ist: Ich habe nur den Namen und den Grad der
Behinderung, mehr habe und weiß ich auch nicht von den
Betroffenen. Ich finde, dass ist etwas spärlich>
Nun suche ich gute Argumente um meinen Arbeitgeber
davon zu überzeugen, das es besser ist mehr
Informationen um evtl. frühzeitig präventiv tätig
werden zu können>

Re: Schwerbehindertenkartei

Manfred Braun @, Friday, 16.01.2004, 12:18 (vor 7406 Tagen) @ Juma

Lieber Kollege,
bezüglich deines Ansinnen darf ich dich auf § 80 SGB
IX verweisen, wonach unter Abs.2 Satz 3 ausgeführt
wird, dass der u.a. Schwerbehindertenvertretung einmal
jährlich bis spätestens 31. März je eine Kopie der
Anzeige und des Verzeichnisses (nach Abs. 1 und 2)zu
übermitteln ist.
Fordere daher unter Hinweis auf diese Rechtsgrundlage
die entsprechenden Unterlagen bei deinem Arbeitgeber
unverzüglich ein. Sollte er dies nicht tun, also
ordnungswidrig handelt, dann verweise ihn auf seine
Obliegenheitspflicht nach § 156 Abs. 1 Nr. Ziffer 2
und 3 SGB IX (Bußgeldvorschriften) hin.
Frdl. Gruß
Manfred Braun

Re: Schwerbehindertenkartei

Sozialportal ⌂, Stuttgart, Thursday, 22.01.2004, 09:45 (vor 7400 Tagen) @ Juma

Schau mal auf die Seite http://www.sozialportal.de
dort findest du in der Rubrik SB-Vertretung ein
Formular zum Runterladen. Diese Angaben stehen dir
auf jeden Fall zu (siehe § 95 Abs.1.1 ff...Abs.2, §
99)
Grüße
Jürgen, GSV-Klinikum Stuttgart

Re: Schwerbehindertenkartei

Dirk Kozica @, Tuesday, 17.02.2004, 23:46 (vor 7374 Tagen) @ Juma

> Vorab, finde die Seite sehr gut.
> Ich bin seit August Schwerbehinderten-
> Vertrauensperson. Ich würde gern eine
> Schwerbehindertenkartei einführen. Der Arbeitgeber
> sieht keinen Sinn darin. Kann mir jemand gute
> Argumente schildern, daß es doch sinnvoll ist>
> Vielen Dank im voraus.

Hallo,
um als Schwerbehindertenvertretung die Aufgaben
optimal wahrnehmen zu können.
MfG
Dirk Kozica

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