Schreibhilfe (Hilfsmittel)

jvsg, Neuburg, Thursday, 03.10.2019, 12:11 (vor 1667 Tagen)

Hallo Kollegen, ich habe folgenden Fall und bin da ein wenig ratlos:

Eine Kollegin von mir hat einen GDB von 50, ihre Einschränkung besteht darin, dass sie nicht lange handschriftliche Schreibarbeiten verrichten kann, aufgrund ihrer Einschränkung schult sie innerhalb der Justiz um und macht den Verwaltungslehrgang, da sie im Aufsichtsdienst (Justiz) nicht arbeiten kann, nun wurde ihr eine Schreibhilfe zugesagt, um die anstehenden Prüfungen zu bewältigen.
Jedoch muss Sie sich um die Schreibhilfe selbst kümmern - sprich sie hat die Zusage vom Ministerium, dass ihr die Schreibhilfe gestattet wird.
Wie kann dieser Kollegin geholfen werden, das Integrationsamt hat ihr die Kostenübernahme von 16 €/ Std. zugsagt, jedoch denke ich wäre der Arbeitgeber hier in der Pflicht.
Vielen Dank für eure Mithilfe.

Gruß Stefan

Schreibhilfe

Cebulon, Thursday, 03.10.2019, 20:30 (vor 1667 Tagen) @ jvsg

Wie kann dieser Kollegin geholfen werden?

Hallo, wenn diese Kollegin sich die „Schreibhilfe“ selbst aussuchen darf nach ihren individuellen Bedürfnissen, mit der sie klarkommt, statt vom Arbeitgeber eine „Arbeitsassistenz“ zugewiesen bekommt, kann das schon sehr hilfreich sein. Dieses bedeutet für die Betroffenen oft die höchstmögliche Form der Selbstbestimmung. Und wie man/frau das selbstbestimmt organisiert, siehe z.B. BIH-Worddatei „Informationen zur Arbeitsassistenz“: www.integrationsaemter.de/bih-empfehlungen

Gruß,
Cebulon

Schreibhilfe

MatthiasNRW, Monday, 07.10.2019, 09:46 (vor 1663 Tagen) @ Cebulon

Hallo,

Hallo, wenn diese Kollegin sich die „Schreibhilfe“ selbst aussuchen darf nach ihren individuellen Bedürfnissen, mit der sie klarkommt, statt vom Arbeitgeber eine „Arbeitsassistenz“ zugewiesen bekommt, kann das schon sehr hilfreich sein. Dieses bedeutet für die Betroffenen oft die höchstmögliche Form der Selbstbestimmung. Und wie man/frau das selbstbestimmt organisiert, siehe z.B. BIH-Worddatei „Informationen zur Arbeitsassistenz“: www.integrationsaemter.de/bih-empfehlungen

es ist natürlich so, dass diese Form der Selbstbestimmung auch nicht das Ideal für jeden Menschen ist und weitere Beratung und Unterstützung erforderlich sein kann. Hilfreich können beispielsweise die Zentren für selbstbestimmtes Leben sein, siehe https://www.isl-ev.de/index.php/verband-zentren/zentren-mitgliedsorganisationen/665-mitgliedsorganisationen

Ansonsten mag der örtliche Integrationsfachdienst ebenfalls ein guter Ansprechpartner sein (ich gehe aber davon aus, dass von der Seite bereits eine fachdienstliche Stellungnahme in die Entscheidung des Integrationsamtes eingeflossen ist).

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Gruß
Matthias

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