Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung (Allgemeines)

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 09:45 (vor 1661 Tagen)

Hallo Zusammen,

ein Freund von mir arbeitet seit 2017 in einem Unternehmen, wo Mitarbeiter (Baugewerbe) über Winter gekündigt und ggf. im Frühjahr wieder eingestellt werden. Er hatte jetzt einen Unfall (Mittelfußknochen ist gebrochen und eine Thrombose). Er hat am 30.7.2019 einen Antrag auf Gleichstellung gestellt, sodass der Arbeitgeber und der BR ja vom Arbeitsamt einen Fragebogen bekommen haben.

Laut Telefonat von meinem Bekannten mit der BAG wurde die Gleichstellung am letzten Montag genehmigt und das Schreiben ist unterwegs zu ihm.

Der AG hat ihm mit einem Schreiben vom 7.10 zum 11.10. verkürzt gekündigt mit Hinweis auf § 20 des MTV der Steine- Erden-Industrie in der Fassung vom 1.6.2015.

Dabei steht auch "Der Betriebsrat wurde gehört und hat der Kündigung zugestimmt".

Der BR wurde nicht gehört. Es gibt einen Beschluss aus der Vergangenheit wo der AG diese Winterkündigungen aussprechen kann und der BR nicht jedesmal zustimmt. Der BR scheint nicht sonderlich aktiv in dem Unternehmen zu sein?

Ich habe ihm nun empfohlen:
1. Der Kündigung zu widersprechen, mit dem Hinweis auf die Gleichstellung.

Ich kenne mich mit diesen Winterkündigungen gar nicht aus. Hat jemand von euch Erfahrung war er noch machen könnte um diese zu verhindern?

Vielen Dank und viele Grüße
Christian

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Cebulon, Thursday, 10.10.2019, 12:13 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

ein Freund von mir arbeitet seit 2017 in einem Unternehmen, wo Mitarbeiter (Baugewerbe) über Winter gekündigt und ggf. im Frühjahr wieder eingestellt werden.


Hallo, ist das denn der einzige, dem im Herbst wegen „Wintereinbruch“ gekündigt wurde. Bei mir hat es momentan 17 Grad auf dem Balkon nach einem „Blick aufs Fensterbankerl“. Oder arbeitet er etwa auf der Zugspitze in den Alpen? Evtl. mal beim Integrationsamt fragen wegen § 173 Abs. 2 SGB IX. Und natürlich sofort vom Fachanwalt für Arbeitsrecht oder von der Gewerkschaft beraten lassen und Kopie des Gleichstellungsbescheids sofort an den Arbeitgeber faxen bzw. schicken – per Nachweis! In dem Gleichstellungsbescheid sollte das Antragsdatum stehen als „amtlicher“ Nachweis, dass Kündigungsschutz besteht.

§ 173 Abs. 2 SGB IX
(2) Die Vorschriften dieses Kapitels finden ferner bei Entlassungen, die aus Witterungsgründen vorgenommen werden, keine Anwendung, sofern die Wiedereinstellung der schwerbehinderten Menschen bei Wiederaufnahme der Arbeit gewährleistet ist.

Gruß,
Cebulon

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

SFliege, Thursday, 10.10.2019, 12:27 (vor 1660 Tagen) @ Cebulon

Bei mir hat es momentan 17 Grad auf dem Balkon

Die Witterungsverhältnisse waren die letzten Tage in einigen Landesteilen jetzt nicht besonders und nicht jeder hat die Möglichkeit in südlicheren Lagen auf einem sonnigen Balkon zu arbeiten oder auch nicht zu arbeiten. ;-)
Aber sonst kann man natürlich nur zustimmen.

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 12:43 (vor 1660 Tagen) @ Cebulon

Danke Dir!

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.10.2019, 12:56 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

gibt es denn im Kündigungsschreiben eine Wiedereinstellungszusage ? Falls nein, ist es keine grundsätzlich zulässige "Winterkündigung", die mW auch zustimmungspflichtig wäre, sondern eine ganz normale Beendigungskündigung.
Und unabhängig vom Datum der Gleichstellung hat der AN bei Antragstellung am 30.07. mit Ablauf des 20.08., 24:00 Uhr den vorläufigen Kündigungsschutz des § 173 Abs. 3 SGB IX.

"Hilfsweise" kann dann immer noch die Nichtbeteiligung des BR geltend gemacht werden. Es liegt dann am AG, die ordnungsgemäße BR-Beteiligung nachzuweisen.

Der AN sollte also ganz schnell den gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen oder aber einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 13:13 (vor 1660 Tagen) @ albarracin

Danke Dir!

Es steht das Folgende in der Kündigung
"hiermit kündigen wir das Arbeitsverhältnis mit der verkürzten Frist gemäß §20 des MTV der Steine- und Erden-Industrie in der Fassung vom 01.6.2015"

"Wegen einer Wiedereinstellung für das Jahr 2020 wird auf die vorgenannten, tariflichen Bestimmungen (insbesonders §20 Ziffer 3 Absatz 3) verwiesen".

weiterhin

"Der Betriebsrat wurde gehört und hat der Kündigung zugestimmt". Dem soll aber nicht so sein, da der AG sich vor Jahren eine Pauschalgenehmigung für Winterkündigungen bei dem BR geholt haben soll.

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Cebulon, Thursday, 10.10.2019, 13:33 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

"Der Betriebsrat wurde gehört und hat der Kündigung zugestimmt". Dem soll aber nicht so sein, da der AG sich vor Jahren eine Pauschalgenehmigung für Winterkündigungen bei dem BR geholt haben soll.

Hallo, die letzten BR-Regelwahlen waren 2018. Das war vermutlich dann ein Betriebsrat, welcher gar nicht zuständig ist für die jetzige Wahlperiode. Das und die Rechtsfrage, ob eine solche pauschale „Vorratszustimmung“ von einem BR, dessen Amtszeit längst abgelaufen ist, rechtlich überhaupt zulässig und wirksam ist, sollte ein guter Fachanwalt wissen.

Gruß,
Cebulon

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Cebulon, Thursday, 10.10.2019, 13:17 (vor 1660 Tagen) @ albarracin

Und unabhängig vom Datum der Gleichstellung hat der AN bei Antragstellung am 30.07. mit Ablauf des 20.08., 24:00 Uhr den vorläufigen Kündigungsschutz des § 173 Abs. 3 SGB IX.

Hallo, dies gilt aber wohl nur, wenn er das ausdrücklich auch ggü. dem Arbeitgeber nachweislich geltend gemacht hätte laut Ansicht des BAG, worüber wir bisher nichts wissen. Beiläufige Kenntnis vom Antrag auf Gleichstellung durch Anhörung Dritter soll allein nicht ausreichen.

Gruß,
Cebulon

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 13:29 (vor 1660 Tagen) @ Cebulon

Der Arbeitgeber und der BR bekommen doch von der BAA ein Formular, wo die Fragen zum Gleichstellungsantrag beantworten müssen. Somit ist der AG doch auf alle Fälle informiert.

Weiterhin die Frage, kann ich hier einen Anhang hochladen? Dann würde ich die Kündigung ohne die personenbezogenen Daten und die Firma hochladen.

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Cebulon, Thursday, 10.10.2019, 13:42 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

Der Arbeitgeber und der BR bekommen doch von der BAA ein Formular, wo die Fragen zum Gleichstellungsantrag beantworten müssen. Somit ist der AG doch auf alle Fälle informiert.

Darauf, dass das alleine gleichzeitig eine Geltendmachung ggü. dem Arbeitgeber ist, würde ich mich nicht unbedingt verlassen. Eine bloße beiläufige Info anlässlich der Anhörung durch die Bundesagentur ist regelmäßig noch keine ausdrückliche direkte Geltendmachung einer Schwerbehinderung ggü. Arbeitgeber durch den Beschäftigten laut ständiger Rechtsprechung.

Gruß,
Cebulon

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 14:07 (vor 1660 Tagen) @ Cebulon

Die Gleichstellung soll ja erst Montag dieser Woche passiert sein und das schreiben ist noch mit der Post unterwegs. Der AG wusste also dass die Gleichstellung beantragt ist und der AN kann doch erst informieren, wenn der Bescheid da ist und der ist frühestens heute im Briefkasten.

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Cebulon, Thursday, 10.10.2019, 14:31 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

Der AG wusste also dass die Gleichstellung beantragt ist und der AN kann doch erst informieren, wenn der Bescheid da ist und der ist frühestens heute im Briefkasten.

Das ist so pauschal nicht richtig: Der Beschäftigte kann den Arbeitgeber schon jetzt vom Gleichstellungsantrag informieren und die Gleichstellung ausdrücklich geltend machen – wie schon geschrieben. Vergleiche BAG, 23.02.2010, 2 AZR 659/08; BVerwG, 07.04.2011, 2 B 79.10, Rn. 12/15.

Gruß,
Cebulon

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 14:58 (vor 1660 Tagen) @ Cebulon

Ich vermute wir reden irgendwie aneinander vorbei?

1. Der AN hat am 30.7. einen Gleichstellungsantrag gestellt.
2. Der AG und der BR haben und der Bundesagentur für Arbeit die Formulare zur Stellungnahme bekommen. Somit sind sie informiert.
3. Der AN enthält seine Kündigung
4. Der Gleichstellungsbescheid kommt per Post

Was an welcher Stelle hätte er denn noch machen sollen?
Ist nicht böse gemeint, aber ich verstehe es nicht. Durch das Formular von der Bundesagentur ist der AG doch darüber informiert, das sein AN einen Antrag gestellt hat.

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

WoBi, Thursday, 10.10.2019, 15:18 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

Hallo Moonwalker,

"Der AG und der BR haben und der Bundesagentur für Arbeit die Formulare zur Stellungnahme bekommen. Somit sind sie informiert."

Der Arbeitgeber ist nur informiert, dass ein Gleichstellungsantrag gestellt worden ist. Der Arbeitgeber ist nicht über die Erteilung einer Gleichstellung informiert. Der Arbeitgeber ist nicht Verfahrensbeteiligter und hat dementsprechend auch kein Auskunftsrecht über die Erteilung einer Gleichstellung durch die Agentur für Arbeit. Die Informationsweitergabe unterliegt dem Persönlichkeitsrecht des Antragstellers.

Wenn hier ein Tipp gegeben wird, sollte dieser auch angenommen und geprüft werden. Die Information des Arbeitgebers innerhalb von 21 Tagen nach Zugang der Kündigung ist wichtig, wenn der Gekündigte auf seine Eigenschaft als schwerbehinderter oder in diesem Fall als gleichgestellter Beschäftigter berufen will. Die Information des Arbeitgebers soll in diesem Fall sogar nachweisbar/belegbar erfolgen.

Die genannte BAG-Entscheidung sollte mit herangezogen werden, damit dem Kollegen keine Nachteile entstehen.

--
Gruß
Wolfgang

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Thursday, 10.10.2019, 15:42 (vor 1660 Tagen) @ WoBi

Hi Wolfgang,

die Erteilung erfolgte anscheinend am Montag. Die Gleichstellung sollte heute oder Morgen im Briefkasten sein. Danach schickt der AN diese an den AG. Früher war das doch nicht möglich. Der AN hat heute bei der Agentur angerufen und mündlich mitgeteilt bekommen, dass am letzten Montag die Gleichstellung erteilt wurde und das das Schreiben unterwegs ist.

VG

Christian

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 10.10.2019, 18:01 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Christian,

der Arbeitnehmer muss nach Gesetz den Arbeitgeber informieren, wenn er die Schutzrechte der Schwerbehinderten geletnd machen will. Bei der Gleichstellung beginnt der Kündigungsschutz 3 Wochen nach Antragsstellung zu laufen, daher sollte er mit der Eingangsbestätigung des Antrags zu dem Arbeitgeber gehen, um somit nachzuweisen, dass der Antrag auf Gleichstellung länger als 3 Wochen läuft und die Schutzrechte des Kündigungsschutzes der Schwerbehinderten geltend zu machen.

Liebe Grüße

Hendrik

Ps: Die Nachweispflicht der Frist liegt beim Arbeitnehmer, alleine dadurch dass der Arbeitgeber befragt wurde, weiss er weder, wie lange der Antrag läuft, noch ob und wie über diesen entschieden wurde.

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Friday, 11.10.2019, 08:47 (vor 1660 Tagen) @ Hendrik1

Danke Dir!

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 10.10.2019, 19:00 (vor 1660 Tagen) @ Moonwalker

Hallo,

will ein AN gegen eine Kündigung angehen, muß der AN immer selbst aktiv werden. Es reicht nicht aus, daß der AG irgendwas vermuten könnte. Der Antrag auf Gleichstellung könnte ja auch schon abgelehnt worden sein.

Deswegen muß der AN im geschilderten Fall:

- den AG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung auf den vorläufigen Rechtsschutz wegen Antragstellung oder wegen ausgesprochener Gleichstellung hinweisen

und
- vorsorglich beim Arbeitsgericht ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage wegen Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes einreichen, wenn der AG nicht auf die Mitteilung reagiert und die Kündigung nicht ausdrücklich zurücknimmt.

Tut er diese Dinge nicht, wird die Kündigung trotz der Fehlerhaftigkeit rechtswirksam. Und deswegen, weil eine Fristenuhr mit Zugang der Kündigung erbarmungslos zu ticken begonnen hat, ist es eben nötig, den gewerkschaftlichen Rechtsschutz oder einen Fachanwalt für Arbeitsrecht so schnell wie möglich aufzusuchen, um keinen Fehler zu machen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Friday, 11.10.2019, 08:48 (vor 1660 Tagen) @ albarracin

Danke dir Wolfgang! Super!

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

SFliege, Friday, 11.10.2019, 10:12 (vor 1660 Tagen) @ albarracin

Wirklich sehr gut und deutlich geschildert, dass man mit irgendwelchen Vermutungen und Annahmen und ohne rechtlichen Rat durch Ablauf von Fristen recht schnell die Inanspruchnahme von Rechten verwirken kann.

Deswegen muß der AN im geschilderten Fall:

- den AG innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung auf den vorläufigen Rechtsschutz wegen Antragstellung oder wegen ausgesprochener Gleichstellung hinweisen
und
- vorsorglich beim Arbeitsgericht ebenfalls innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung < Kündigungsschutzklage wegen Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes einreichen, wenn der AG nicht < auf die Mitteilung reagiert und die Kündigung nicht ausdrücklich zurücknimmt.

Die knappe Frist von drei Wochen zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage sollte auch genutzt werden, dem Arbeitgeber auch die Möglichkeit zu geben die Kündigung sofort wieder zurückzunehmen.
d.h. nach Kenntnis der Kündigung den Arbeitgeber sofort über einen gestellten und noch nicht beschiedenen Gleichstellungsantrag und/oder einen erhaltenen Gleichstellungsbescheid in Kenntnis setzen und hier nicht unnötig noch Tage (bis zum Fristende) verstreichen lassen
Wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass der Arbeitgeber seine Kündigung nicht sofort und rechtzeitig wieder zurückzieht und die Klagefrist verstreichen könnte, muss unbedingt immer und vor allem rechtzeitig die Klage eingereicht werden!!!
Falls es noch nicht deutlich genug erwähnt sein sollte: unbedingt sofort rechtlichen Rat und Beistand in Anspruch nehmen!!!

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

WoBi, Friday, 11.10.2019, 11:50 (vor 1659 Tagen) @ SFliege

Hallo SFliege,

"Wenn auch nur die geringste Gefahr besteht, dass der Arbeitgeber seine Kündigung nicht sofort und rechtzeitig wieder zurückzieht und die Klagefrist verstreichen könnte, muss unbedingt immer und vor allem rechtzeitig die Klage eingereicht werden!!!"

Vorsicht Falle:
Eine Kündigung ist immer eine einseitige Willenserklärung, die mit dem Zugang automatisch wirksam wird. Daher kann eine Kündigung nach deren Zugang nicht mehr einseitig zurückgenommen werden.
Also eine einseitige ggf. nur mündliche Erklärung der Rücknahme reicht nicht. Es ist nur eine unverbindliches Angebot ohne rechtliche Wirkung. Die Fristen des § 4 KSchuG werden damit nicht außer Kraft gesetzt.
Hier ist unbedingt eine schriftliche Erklärung beider Seiten erforderlich. Dabei sind weitere Fragen wie z.B. Verdienstausfall, usw. zu klären.


"Falls es noch nicht deutlich genug erwähnt sein sollte: unbedingt sofort rechtlichen Rat und Beistand in Anspruch nehmen!!!"
Dies kann nur bestätigt werden.

--
Gruß
Wolfgang

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

SFliege, Friday, 11.10.2019, 13:49 (vor 1659 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

danke für den wichtigen Hinweis, dass die Rücknahme der Kündigung in Wirklichkeit ein (Rücknahme-)Angebot eines Vertragspartners (AG) ist, das einer Annahme des anderen Vertragspartners (AN) bedarf, wenn es wirksam werden soll.

Prinzipiell wäre wohl auch eine Zustimmung durch konkludentes Verhalten möglich, aber bei wichtigen und problematischen Dingen ist Angebot und Annahme auf einem Stück Papier dokumentiert, auf jeden Fall die zu empfehlende Form der Vertragsschließung.

Ich hoffe, es wurde schon deutlich genug erwähnt, dass man in solchen Fällen unbedingt sofort rechtlichen Rat und Beistand in Anspruch nehmen sollte!!! ;-)

Viele Grüße

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

albarracin, Baden-Württemberg, Friday, 11.10.2019, 14:14 (vor 1659 Tagen) @ WoBi

Hallo,

und weil wir die Diskussion neulich schon mal hatten:

Dieser Thread ist ein gutes Beispiel dafür, daß eine SBV eigenständig möglichst gute Kenntnisse des Arbeitsrechts haben sollte, um fachlich korrekt beraten zu können.
Denn die zwingende 3-Wochen-Frist des § 4 KSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__4.html
wird gerne übersehen und im Rahmen der Betriebsverfassung gerne verwechselt mit der tückischen Falle des § 3 KSchG,
https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__3.html
die schon längst abgeschafft gehört und letztendlich gar nichts bewirkt - außer das die arbeitsgerichtliche Frist abläuft.

Außerdem sollte man auch als SBV wissen, daß eine Klage vor dem Arbeitsgericht immer auch nur zur Fristwahrung erstmal auch ohne Begründung eingereicht werden kann und auch jederzeit kostenfrei zurückgezogen werden kann.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Cebulon, Sunday, 13.10.2019, 19:02 (vor 1657 Tagen) @ Moonwalker

Weiterhin die Frage, kann ich hier einen Anhang hochladen? Dann würde ich die Kündigung ohne die personenbezogenen Daten und die Firma hochladen.

Ist wohl technisch nicht möglich: Aber zitieren geht natürlich, also tippen oder diktieren (zB. mit iPhone) oder OCR, und dann einfach anonymisiert reinkopieren ins Forum ...

Gruß,
Cebulon

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Hendrik1, Niedersachsen, Sunday, 13.10.2019, 21:41 (vor 1657 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Moonwalker,

Anhang geht nicht, aber Du kannst theoretusch je nach Format des Textes über markieren und kopieren den Text einstellen, ggf. in mehreren Teilen, wenn die Höchstzeichenmenge überschritten wird. Achte aber darauf, dass der Datenschutz eingehalten wird, also der Betrieb o.ä. nicht erkennbar ist.
Ansonsten bleibt immer der Weg des Abtippens der Kündigung.

Liebe Grüße

Hendrik

Es gibt immer mehrere Wege zum Ziel

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 15.10.2019, 14:08 (vor 1655 Tagen) @ Hendrik1

Ich habe das nur als JPG (Foto).

Danke aber!

VG

Christian

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 15.10.2019, 14:10 (vor 1655 Tagen) @ Moonwalker

Moin Moin Christian,

dann bleibt nur der Weg, das Schreiben abzuschreiben ……

Liebe Grüße

Hendrik

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Cebulon, Friday, 11.10.2019, 12:56 (vor 1659 Tagen) @ Moonwalker

Ich kenne mich mit diesen Winterkündigungen gar nicht aus.

Kündigungen aus witterungsbedingten Gründen erscheinen mir jedenfalls derzeit Anfang Oktober (ohne Frostperioden tagsüber in unseren Breiten) für vorgeschoben, für konstruiert bzw. für völlig unplausibel. Halte diesen Kündigungsgrund daher für offensichtlich willkürlich bzw. für sachlich nicht gerechtfertigt. Der erwähnte „§ 20 des MTV der Steine-Erden-Industrie in der Fassung vom 1.06.2015“ ist mir allerdings nicht bekannt. Hast Du den Link zu diesem Manteltarifvertrag (MTV) oder den genauen Wortlaut des § 20 MTV? Außerdem: Sofort einen Beratungstermin mit der Arbeitsagentur vereinbaren wegen AL-Geld, sagt HELPSTER.

Fällt dieser Bauunternehmer nicht evtl. unter den neuen BRTV 2019, dem Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe (BRTV) vom 28. September 2018? Vergleiche dort detailliert den § 4 Nummer 6 BRTV zu „zwingenden Witterungsgründen“ und zur „gesetzlichen Schlechtwetterzeit“. Siehe zum BRTV-Baugewerbe auch Prof. Düwell, LPK-SGB IX, § 173 Rn. 27, zu der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (im BAnz vom 17.05.2019 B2).

Betriebsbedingte Kündigung aus „Witterungsgründen“
BAG, Urteil vom 07.03.1996 - 2 AZR 180/95

Gruß,
Cebulon

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Cebulon, Saturday, 12.10.2019, 17:50 (vor 1658 Tagen) @ Moonwalker

Der AG hat ihm mit einem Schreiben vom 7.10 zum 11.10. verkürzt gekündigt

... und das sagt der bauprofessor zur gesetzlichen „Schlechtwetterzeit im Baugewerbe“ (Dezember bis März). Der Prof. schreibt nichts vom Herbst im Oktober ... Siehe auch § 101 SGB III n.F. zur „Schlechtwetterzeit“.

"Der Betriebsrat wurde gehört und hat der Kündigung zugestimmt". Dem soll aber nicht so sein, da der AG sich vor Jahren eine Pauschalgenehmigung für Winterkündigungen bei dem BR geholt haben soll ... und BR nicht jedesmal zustimmt.

Interessant wäre natürlich zu erfahren, wie der genaue Wortlaut dieses Beschlusses aus „grauer Vorzeit“ des damaligen Betriebsrates nun lautet. Würde vorsorglich die ordnungsgemäße Beteiligung des Betriebsrats ggf. mit "Nichtwissen" bestreiten. Aus welchem Jahr stammt der Beschluss? Da kriegt ja der jetzige BR von den Kündigungen gar nichts mit und wird geradezu umgangen, obwohl von den jetzigen Beschäftigten gewählt und legitimiert für deren Interessenvertretung im Unterschied zu dem früheren Betriebsratsgremium, dessen Wahlperiode längst abgelaufen ist.

Was der Beschluss eines ehem. BR-Gremiums zu „Winterkündigungen“ mit einer Kündigung am 7. Okt..2019 zu tun hat, erschließt sich mir nicht mal ansatzweise. Denn der Oktober liegt bekanntlich nicht im Winter (weder nach meteorologischem noch nach kalendarischem Kalender).

Im Übrigen erscheint es zweifelhaft, ob eine solche Abrede mit pauschaler „Vorabzustimmung“ den jetzigen BR bzw. künftige Betriebsräte dauerhaft binden könnte - zumal m.E. ohnehin kein Eilfall geschweige denn Notfall im Sinne des BAG, Beschluss vom 02.03.1982 - 1 ABR 74/79. Wäre am Ausgang dieses Verfahrens (mit Gründen) interessiert.

Er hatte jetzt einen Unfall (Mittelfußknochen ist gebrochen und eine Thrombose).

Wenn diese Kündigung kommt - noch am selben oder spätestens am nächsten Tag zur Arbeitsagentur gehen (mit Kündigungsschreiben, der Gleichstellung, evtl. AU-Bescheinigung). Es gilt: Ab dem Zeitpunkt der Arbeitslosenmeldung besteht Anspruch auf Arbeitslosengeld. Habe den Eindruck, dass „fingierte“, konstruierte vorgeschobene Kündigung durch den Bauunternehmer wegen „Schlechtwetter“, um sich Krankengeld zu sparen auf Kosten der Sozialkassen? Dem wird die Arbeitsagentur dann ggf. nachzugehen haben.

Gruß,
Cebulon

Kündigungsfrist Winterkündigung mit Gleichstellung

Moonwalker, Frankenthal, Tuesday, 15.10.2019, 14:07 (vor 1655 Tagen) @ Cebulon

Hi,

ich sehe es so wie du. Da er krank ist, kommt er an die Infos nicht ran. Er ist aber jetzt beim Anwalt.

Danke für die ganzen Infos!

VG

Christian

RSS-Feed dieser Diskussion