Zeitpunkt der Stellungnahme der SBV (Umgang mit Arbeitgeber)

HorstJaeger, Tuesday, 04.07.2006, 12:57 (vor 6515 Tagen)

Hallo, ich bin gerade frisch zur VPSchweb gewählt worden und versuche (noch) erfolglos, den Arbeitgeber dazu zu bewegen, die SBV nach 95(2) SGB IX "...vor einer Entscheidung anzuhören..."

Der AG erklärt, er kann die SBV nicht so rechtzeitig beteiligen, dass er die Stellungnahme der SBV den Anträgen an den BR (bin auch BR-Mitglied) beifügen kann.

Der AG meint, es sei früh genug, wenn die SBV sich in der BR-Sitzung zu den beantragten Maßnahmen äußert.

Wie kann ich die Beteiligung durchsetzen> Hat die SBV die Power>

Aussetzung von Beschlüssen des AG bzw. des BR für eine Woche erscheint mir als nicht sehr eindrucksvolle Waffe (milde ausgedrückt).

Ich würde mich über eine erhellende Antwort sehr freuen.

Herzlichen Gruß...Horst Jäger

Zeitpunkt der Stellungnahme der SBV

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Tuesday, 04.07.2006, 13:03 (vor 6515 Tagen) @ HorstJaeger

Hallo Horst,
nach dem du auch BR-Mitglied bist lässt sich das Problem folgend angehen.
Schau mal in den §80 des BetrVG. Da steht, dass der BR über die Einhaltung aller Gesetze zu wachen hat. Das SGB IX ist ein Gesetz.

Somit kann der BR die Vorgänge/Anträge des AG zurückweisen, weil sie gegen ein Gesetz (SGB IX) verstoßen (rechtzeitige Unterrrichtung bzw. Beteiligung der VP).

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Herzlichen Gruß
Hans-Peter

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