Tätigkeitsbericht "öffentlich" (Allgemeines)

DD, Tuesday, 12.11.2019, 07:43 (vor 1628 Tagen)

Guten Morgen,

die letzte SBV-Versammlung inkl. Tätigkeitsbericht 2019 habe ich getätigt.
Leider waren zahlreiche Mitarbeitern nicht anwesend (Urlaub, Krankheit....).
Damit alle Mitarbeiter über meine getätigte Arbeit informiert sind, würde ich gern ein kurzes "Protokoll" mit dem Tätigkeitsbericht in den entsprechenden Aushang stellen.
Nun meine Frage:
Darf ich das oder fällte der Tätigkeitsbericht vielleicht unter den Datenschutz und darf deshalb nicht in die "Öffentlichkeit" ???

Liebe Grüße
DD

Tätigkeitsbericht "öffentlich"

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.11.2019, 09:29 (vor 1627 Tagen) @ DD

Hallo,

solange der Rechenschaftsbericht keine persönlichen Daten enthält oder aber Vorgänge, bei denen die Betroffenen identifizierbar sind, besteht kein Grund, diesen nicht betriebsintern zu veröffentlichen. Wir machen das auch schon seit 13 Jahren so, daß wir unseren Rechenschaftsbericht im firmeneigenen Intrant veröffentlichen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Tätigkeitsbericht "öffentlich"

SFliege, Wednesday, 13.11.2019, 11:34 (vor 1627 Tagen) @ albarracin

… , bei denen die Betroffenen identifizierbar sind,

z.B. über einen Präventionsfall eines Armamputierten zu informieren, wenn es nur einen/wenige Armamputierte im Betrieb gibt.

Im Gegensatz zum Betriebsrat gehört es nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV auf einer Versammlung einen Tätigkeitsbericht erstatten zu müssen.
Ist aber auch nicht verboten. :-)

Tätigkeitsbericht "öffentlich"

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.11.2019, 16:58 (vor 1626 Tagen) @ SFliege

Hallo,

das hier


Im Gegensatz zum Betriebsrat gehört es nicht zu den gesetzlichen Aufgaben der SBV auf einer Versammlung einen Tätigkeitsbericht erstatten zu müssen.

sieht zB der LPK-SGB IX, Düwell, § 178 Rn 119, durchaus anders.
Düwell sieht die Freiwilligkeit lediglich in der Entscheidung, eine Versammlung durchzuführen, nicht aber im Ablauf der Versammlung, die sich an BetrVG bzw. BPersVG zu orientieren hat.

--
&Tschüß

Wolfgang

Tätigkeitsbericht "öffentlich"

SFliege, Thursday, 14.11.2019, 10:05 (vor 1626 Tagen) @ albarracin

Danke für die Klarstellung meiner etwas zu flapsigen Anmerkung.

§ 43 Abs. 1 Satz 1 BetrVG
Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.

§ 178 Abs. 6 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.

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