Personalaktenanforderung von anderen Arbeitgebern (Allgemeines)
Hallo,
bewirbt man sich bei einem AG im ÖD (1), und man ist noch oder war davor bei einem anderen AG im ÖD (2) wird ja oft i. R. d. Stellenbesetzungsverfahrens die Personalakte durch 1 von 2 angefordert.
Woraus ergibt sich diese Verfahrensweise? Kann man das als Bewerber verhindern?
Wie ist das datenschutzrechlich zu bewerten?
Ist das überhaupt rechtens?
Danke.
LG