Unwahre Behauptungen führen zur Kündigung! Rechte? (Kündigung)

Katharina Schwarzenborn, Sunday, 17.11.2019, 22:57 (vor 1622 Tagen)

Hallo,

ANin wurde zum Ende der Probezeit gekündigt. Sie war in einer Behörde tätig. Die Kündigung kam zwar überraschend, aber sie ahnte, woran es lag, fragte aber nicht nach, weil eh unnütz.

I. R. d. folgenden Vorstellungsgesprächen bei anderen Behörden kam immer mal die Frage, ob sie damit einverstanden wäre, ob die "neue" Behörde i. R. d. Amtshilfe bei der "alten" Behörde die PA anfordern dürfte. Sie dachte, ok, kann ja nichts Schlimmes drinstehen, brauchen die ja auch, um dann bei evtl. Einstellung die korrekte Eingruppierung bzw. Stufenzuordnung vorzunehmen, und wenn sie das ablehnt, erhöht das sicherlich nicht ihre Chancen.

Es gab einige Vorstellungsgespräche bei Behörden und eben so viele Absagen. Ok, gibt ja immer mind. einen Besseren sozusagen, aber da kann doch was nicht stimmen.

Sie forderte daher Einsicht in ihre PA bei der "alten" Behörde. Und siehe da, da ist eine Aktennotiz drin, die von ihrem alten Vorgesetzten verfasst wurde und die zur Kündigung führte. Allerdings stehen da z. T. sogar Unwahrheiten drin.

Jetzt möchte sie natürlich, dass diese Aktennotiz aus der PA entfernt wird. Aber scheinbar hat sie gar kein Recht dazu, oder!? Mit dieser Aktennotiz wird ihr vielleicht sogar sehr direkt die eine oder andere Chance bei anderen Behörden verbaut!? Sie will gar keine Gegendarstellung schreiben, weil das ja auch nicht zielführend wäre und nicht ihr Ziel ist. Sie hat mit der "alten" Behörde abgeschlossen. Außerdem würde eine Gegendarstellung nichts bringen, oder!? Es würde ja letztlich dann ihre "Aussage" gegen die, ihre ehemaligen Vorgesetzten drinstehen.

Was meint ihr?

Hat sie doch irgendwelche Chancen, diese Aktennotiz löschen zu lassen? Gibts da evtl. Gerichtsurteile?

Lieben Dank vorab.

Herzliche Grüße

Unwahre Behauptungen führen zur Kündigung! Rechte?

fragezeichen, Sachsen, Monday, 18.11.2019, 06:12 (vor 1622 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Hallo Katharina,

und wo ist jetzt der Bezug zur Schwerbehinderung? Außerdem, wenn die betreffende ANin gekündigt wurde, dann ist die alte SBV nicht mehr zuständig.

Mit freundlichen Grüßen
fragezeichen

Unwahre Behauptungen führen zur Kündigung! Rechte?

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 18.11.2019, 13:27 (vor 1621 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Moin Moin,

also erstens muss ich jetzt mal hier etwas loswerden. Alle Deine Fragen kennen hier im Forum immer nur das Thema AGG bzw. Fragen rund um das Thema Einstellung. In Deinem Profil steht Jobsuchend, kann es sein, dass es bei den Beiträgen um Dich selber geht und Du keine aktive SBV bist?

1. Ich würde imnmer eine Gegendarstellung scheiben und verlangen, dass diese in die Akte kommt, dann landet die Gegendarstellung mit der Akte auch bei den neuen Arbeitgebern. Für eine Kündigungsschutzklage ist es wohl zu spät, aber Du könntest einen Rechtsbeistand aufsuchen, ob hier Straftatbestände wie Verleumdung, Betrug durch Vorspiegelung falscher tatsachen o.ä. bestehen und dagegen gerichtlich vorgehen. Manchmal hilft schon ein anwaltliches Schreiben, dass die/der Verursacher drauf drängt, dieses Schriftstück aus der Akte zu entfernen, ansonsten hilft nur der Prozess, um darüber das Gegenteil zu beweisen.

2. Ggf. würde ich hier in die Offensive gehen, wenn die Rechtsberatung keine Bedenken hat und bei zukünftigen Bewerbungen sagen:" Ja, Sie dürfen in die Akte schauen, aber da ist, wie ich leider zu spät erfahren habe, eine falsche Darstellung enthalten, die zu meiner Kündigung geführt hat, gegen die ich gerichtlich vorgehe. Die Wahrheit sieht so und so aus, und ich kann auch Beweise dafür vorlegen."

Zudem würde ich juristisch / anwaltlich klären, ob ich hier ein Recht habe, dass diese Notiz aus der Akte entfernt wird.

Liebe Grüße

Hendrik

Unwahre Behauptungen führen zur Kündigung! Rechte?

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 18.11.2019, 13:39 (vor 1621 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Hallo,

ich schließe mich den Vermutungen und Ausführungen meines Vorredners an.
Ausserdem äussere ich die Empfehlung, sich hier nicht mit realen Namen anzumelden, hier lesen viele, viele und nicht nur SBVèn mit!

VG

Unwahre Behauptungen führen zur Kündigung! Rechte?

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 18.11.2019, 15:46 (vor 1621 Tagen) @ mietze_katz

Moin Moin,

wahrscheinlich werden wir hier aber keine Antwort bekommen, habe ich auch aschon versucht.

"Vorgehen bei der MAV: wie viele Bewerber werden gemeldet? (Einstellung)

Hendrik1 @, Niedersachsen, Samstag, 17. November 2018, 11:34 (vor 366 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Moin Moin Katharina,

bin schwer irritiert, wenn ich auf Dein Profil gehe:
Umgeschulte Personalfachkraft: könnte Arbeitgeberfunktion bedeuten,
SBV: kann man eigentlich nur schreiben, wenn man gerade im Mandat ist,
Arbeitssuchend: schließt eigentlich die oberen beiden als aktueller Sachstand aus, könnte aber bedeuten, dass Du hier Tipps suchst, auch in anderen Threads, wie man Arbeitgeber auf mehr als 3 Monatsgehäkter verklagen kann, siehe "AGG kann so umgangen werden?"
Ich denke ich spreche im Namen aller hier, die gerne wissen würden, welche Funktion Du gerade bekleidest und welchen Zweck Deine Threads haben.

Lieb aber auch irritierte Grüße

Hendrik"

Leider kam darauf nichts mehr im Forum......

Liebe Grüße

Hendrik

Unwahre Behauptungen führen zur Kündigung! Rechte?

Luculus, Monday, 18.11.2019, 22:10 (vor 1621 Tagen) @ Hendrik1

Eigentlich wollte ich es hier nicht diskutieren aber der/die TE ist mit mehreren Namen hier und in anderen Foren angemeldet. Überall werden die gleichen Fragen gestellt, meist ähnliche Fragen zeitgleich von unterschiedlichen Nicknames. Am besten gehen wir nicht mehr drauf ein, oder?

Unwahre Behauptungen führen zur Kündigung! Rechte?

WoBi, Tuesday, 19.11.2019, 13:55 (vor 1620 Tagen) @ Katharina Schwarzenborn

Hallo,

"Unwahre Behauptung" ein Widerspruch in sich.
Denn eine Behauptung ist eine Aussage, welche den zureichenden Grund für ihre Gewissheit nicht äußerlich erkennbar an sich trägt, deshalb ungewiss ist und des Beweises bedarf. Oder kurz: Eine Aussage/Annahme die nicht belegt worden ist.

Wer etwas Behauptet muss erstmal den Beweis erbringen, dass die Behauptung stimmt. Und wer zur einer sollen unbewiesenen Behauptung dennoch das Gegenteil "behauptet", der ist dafür in der Beweispflicht.

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Gruß
Wolfgang

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