Eigenes Büro (Umgang mit Arbeitgeber)

Tom-Ulm, Bayern, Wednesday, 27.11.2019, 09:06 (vor 1612 Tagen)

Guten Morgen Zusammen,

ich bin SBV in einem Unternehmen mit 1700 Beschäftigten und knapp 80 SB und Gleichgestellten, habe seit Februar 2015 ein eigenes Büro mit kleiner Besprechungsecke.
Letzte Woche kam der AG auf mich zu und sagte, er würde mein Büro benötigen. Ich solle in Zukunft das Büro zusammen mit der Betriebsärztin nutzen, sie ist nur 2 Tage im Hause und in der Zeit soll ich dann ins das Büro der Sicherheitsfachkraft und dessen Sekretärin.
Mir ist bewusst, dass ich keinen Anspruch nach SGB IX auf ein eigenes Büro habe, jedoch wäre es auch beim BR nicht möglich vertrauensvolle Gespräche zu führen, da der BR auch mit 4 Leuten ständig besetzt ist.

Gibt es dadurch, dass ich seit Anfang 2015 ein eigenes Büro bekommen ein Gewohnheitsrecht ?

In der Zeit, in der ich bei der SiFa sitzen soll, kann ich keine Telefonate führen die vertraulich sind.

Wie seht ihr das Problem.

Viele Grüße, Tom- Ulm

Eigenes Büro

garda, Berlin, Wednesday, 27.11.2019, 10:31 (vor 1612 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom,

das Recht auf ein eigenes Büro ist ja so eine Sache, vielleicht helfen dir meine Überlegungen etwas weiter.

Wie stark wirst du in Anspruch genommen? Telefonate, persönliche Gespräche eben nicht nur mit Kollegen, sondern auch mit Führungskräften, Personalverantwortlichen, Betriebsrat, Integrationsamt, Integrationsfachdienst, Rehaträger usw. Habt ihr Schichtdienst und wenn ja, wie wirkt er sich auf deine Inanspruchnahme aus?

Wird dir die Möglichkeit beschnitten dies alles angemessen zu machen, bedeutet das erstmal eine Behinderung deiner Amtsführung. Wenn du über einen repräsentativen Zeitraum von vielleicht 3 - 6 Monaten darlegen kannst das und wie dich das einschränken wurde, hast du vielleicht eine bessere Verhandlungsbasis.

Dazu noch eine Überlegung: wenn du dringende Gespräche zu führen hast aber dein Büro eben nicht vertraulich zur Verfügung steht, muss der AG dir einen Besprechungsraum stellen ob nun im Haus oder außerhalb. Außerhalb bedeutet Fahrzeit, die auch Arbeitszeit ist und ggf. Fahr- und Raumkosten.

Solche Folgen werden selten durch den AG bis ganz zu ende gedacht...

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Eigenes Büro

SFliege, Wednesday, 27.11.2019, 12:43 (vor 1612 Tagen) @ garda

Hierbei sollte man vielleicht auch die folgenden Aspekte berücksichtigen.

Wird die reguläre Arbeit in einer anderen Räumlichkeit verrichtet?
Ist die reguläre Arbeit über alle Wochentage verteilt oder ist hierfür ein bestimmter Tag vorgesehen, an dem dann auch kein geeigneter Arbeitsplatz für die SBV-Arbeit benötigt werden würde?
Kann in dieser Räumlichkeit bei Bedarf ebenfalls auch mal ein vertrauliches Gespräch geführt werden und dort auch vertrauliche Unterlagen bearbeitet werden?
Wo sollen/können die Unterlagen der Schwerbehindertenvertretung aufbewahrt werden?
Wenn diese im Büro der Betriebsärztin sind, dann kann man während ihrer Anwesenheit nicht oder nur stark eingeschränkt auf diese Unterlagen zugreifen.
Bei der "gleichzeitigen" Benutzung eines Büro mit anderen Personen (z.B. mit der Sicherheitsfachkraft) sehe ich persönlich die notwendige Vertraulichkeit bei der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung nicht sichergestellt.
Nachdem 80 Beschäftigte als SBV zu betreuen sind, müsste meines Erachtens wohl grob überschlagen dann auch für ca. 80% der Arbeitszeit einer Vollzeitkraft auch eine geeignete Arbeitsumgebung für die SBV zur Verfügung stehen. (Diesen Zeitanteil sollte man mit eigenen Aufzeichnungen für die Argumentation auch belegen können.)

Eigenes Büro

Tom-Ulm, Bayern, Wednesday, 27.11.2019, 16:37 (vor 1612 Tagen) @ SFliege

Hallo SFliege,

ich habe noch nicht geschrieben, dass ich aufgrund meiner Erkrankung nur Teilzeit arbeite, derzeit noch 20h die
Woche an 5 Tagen.
Nächsten Monat gehe ich auf 22,5h da es immer mehr Zeit in Anspruch nimmt, mich vernünftig um meine
SB und Gleichgestellten kümmern zu können.
Ich bin also freigestellt.

Aber es stimmt auf jeden Fall, dass ich nur eingeschränkt an meine Unterlagen käme und das ist ein gutes Argument.

Ich hoffe immer noch es abwenden zu können, wie ein Streuner immer nach einem Büro suchen zu müssen um vertrauliche Gespräche führen zu können.

Oft ist es so, dass ein Kollege direkt zu mir kommt und Hilfe benötigt. Da ist es - finde ich - schwer zuzumuten ihm zu sagen , komm mal Morgen wieder.

Aus jeden helfen die Argumente schon mal, gegenüber dem AG. Vielen Dank

Viele Grüße, Tom

Eigenes Büro

SFliege, Wednesday, 27.11.2019, 17:11 (vor 1612 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom_Ulm,

nun, ich denke Du solltest den BR mit in dein Boot holen, damit er hier auch ein wenig mitrudert. :-)

Wie WoBi schon aufgeführt hat, :
§ 178 Abs. 9 SGB IX
"Die Räume und der Geschäftsbedarf, die der Arbeitgeber dem Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- oder Präsidialrat für dessen Sitzungen, Sprechstunden und laufende Geschäftsführung zur Verfügung stellt, stehen für die gleichen Zwecke auch der Schwerbehindertenvertretung zur Verfügung, soweit ihr hierfür nicht eigene Räume und sächliche Mittel zur Verfügung gestellt werden."

Also entweder stehen Dir eigene Räume für Deine Arbeit zur Verfügung, oder Du musst die Räume des Betriebsrats ebenfalls nutzen können. … und wenn dadurch der Betriebsrat nicht arbeiten kann, weil Du diese Räumlichkeiten für 20 oder mehr Stunden mitbenutzen musst, dann wird er in dieser Sache dem Arbeitgeber wohl auch seinen Standpunkt deutlich mitteilen.
Es spricht aber jetzt schon auch für Deinen Arbeitgeber, dass Du Deine Arbeitszeit etwas erhöhen kannst.
Auch der Tipp von WoBi gefällt mir: Vielleicht bietet es ja auch eine gute Möglichkeit für ein gutes Verhandlungsergebnis. Hast Du schon eine Bürokraft für Schreibarbeiten im erforderlichen Umfang?

Eigenes Büro

Tom-Ulm, Bayern, Wednesday, 27.11.2019, 16:30 (vor 1612 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

das ist ein guter Ansatz, ich werde mal die letzten Monate zurückverfolgen was da alles für Termine waren.
Denke, dass mich der Denkanstoß weiterbringen kann...

Vielen Dank , Tom

Eigenes Büro

WoBi, Wednesday, 27.11.2019, 16:04 (vor 1612 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom-Ulm,

der Arbeitgeber hat der SBV Sachmittel bereitgestellt. Diese Sachmittel unterliegen der Verwaltung und der Verfügungskontrolle der SBV. Auch ein Büro ist ein soll notwendiges Sachmittel. Wenn der Arbeitgeber das Büro braucht, kann er gerne mit der SBV verhandeln, ggf. mit Tausch eine besser geeignete Räumlichkeit.

§ 179 Abs. 9 SGB IX verweist auf die bereitgestellten Sachmittel von BR/PR/.., wenn die SBV keine eigenen Sachmittel hat. Hier hat die SBV ein eigenes Büro. Warum dieses aufgeben?

--
Gruß
Wolfgang

Eigenes Büro

Tom-Ulm, Bayern, Wednesday, 27.11.2019, 16:40 (vor 1612 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,

in meinen letzten Seminaren beim ifb hies es immer, keinen Anspruch auf ein eigenes Büro. Sondern
die SBV soll die Räumlichkeiten des BR mitbenutzen. Was ja nicht geht wie Eingangs beschrieben, weil immer besetzt.

Ich werde deinen Tipp aber mal mit dem BR besprechen und deren Meinung dazu abholen. Vielen Dank, Tom

Eigenes Büro

WoBi, Wednesday, 27.11.2019, 19:54 (vor 1612 Tagen) @ Tom-Ulm

Hallo Tom-Ulm,

zu der Meinung eines Schulungsanbieters kein Kommentar. Hier wäre die Frage nach der Rechtsgrundlage von Interesse.
Nachlesen in den Kommentaren für SGB IX und BetrVG kann hier helfen;-)

Kleine Argumentationshilfe:
Wenn der BR so gut durch den Arbeitgeber mit Sachmittel ausgestattet, dass der BR die gesonderten Anforderungen der SBV erfüllen kann oder der Arbeitgeber die Sachmittel des BR aufstockt, um die gesonderten Anforderungen der SBV zu erfüllen, dann besteht kein Anspruch auf ein eigenes Büro.
Aber dein Arbeitgeber hat der SBV eigene Sachmittel zugestanden. Also hat der Arbeitgeber den gesonderten Bedarf der SBV bereits anerkannt und diese Sachmittel stehen unter der Verwaltung der SBV einschließlich des Hausrechtes in den Räumlichkeiten der SBV.
Es obliegt der SBV, ob sie z.B. ein zur Verfügung gestellten Drucker (=Sachmittel) weiter zu nutzen oder diesen gegen ein Nachfolgegerät umzutauschen oder den Drucker zurückzugeben.
Es ist hier eine Frage von Eigentümer und Besitzer. Mehr dazu im Beitrag:
https://www.schwbv.de/forum/index.php?id=20316

--
Gruß
Wolfgang

Eigenes Büro

Hertha, Thursday, 28.11.2019, 07:08 (vor 1611 Tagen) @ Tom-Ulm

Guten Morgen,
ich hatte das gleiche Problem. Habe dann mit unserem Datenschutzbeauftragten gedroht und
die telefonische Beratung eingestellt. Wir bieten externen Bewerbern in der Einladung zum Vorstellungsgespräch
an, die SBV telefonisch vorab kontaktieren zu können...
Und schwups hatte ich ein eigenes Büro. Manchmal muss man die Konsequenzen nicht nur androhen, sondern auch durchziehen.
Viele Grüße
Hertha

Eigenes Büro

Tom-Ulm, Bayern, Friday, 29.11.2019, 06:58 (vor 1610 Tagen) @ Hertha

Guten Morgen Hertha,

diesen Gedanken habe ich mir auch schon gemacht, jedoch kommt von unserem internen Datenschutzbeauftragten leider nichts aber es gibt die Behörde für den Datenschutz. Ich denke, dass ich die Behörde einladen werde um hier Rechtssicherheit über den zu gewährleistenden Datenschutz bekommen werde.

Viele Grüße, Tom

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