Vorwort SGB IX (Lektüre / Gesetze)

Martin, Saturday, 08.07.2006, 19:31 (vor 6507 Tagen)

Im Vorwort von Dr.Ursula Engelen Käfer zum Schwerbehindertenrecht Basiskommentar zum SGB IX Bund Verlag 8.Auflage heißt es u.a.
"Folgenlos bleibt es bis auf wenige Fälle, in denen es zur Verhängung zu einer
Geldbuße kommt, wenn Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nicht, so wie es ihre gesetzliche Pflich ist, an Entscheidungen über personelle Einzelmaßnahmen beteiligen.
Weiter heißt es: " Wir müssen alle Möglichkeiten nutzen, um auch bei schwacher rechtlicher Ausgangslage........

Mich als Neuling würde interessieren, ob sich diese Aussagen mit den Erfahrungen aus ihrer betrieblichen Praxis decken>
Ist es in der Praxis tatsächlich so, daß der Arbeitgeber zwar angehalten ist,
sich an die Bestimmungen des SGB IX zu halten, wenn er es aber nicht tut, es kaum wirksame Möglichkeiten gibt, ihn zur Einhaltung zu verpflichten>

Hängt es auch von der Größe und Branche des Unternehmens (öffentlich/privat)
ab, ob das Gesetz eingehalten wird oder nicht>

Mich würden ihre Meinungen hierzu interessieren, insbesondere aus dem öffenlichen Bereich. Danke sehr.
Martin Färber

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