Vertrauensperson nach Renteneintritt (Allgemeines)

tatekuru, Frankfurt a. Main, Wednesday, 04.12.2019, 07:46 (vor 1606 Tagen)

Hallo Forum,
kann eine Vertrauensperson ihr Amt bis zum Ende des Mandats ( 2022 )weiterführen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem Renteneintritt endet, aber ein paar Tage vorher in einen Teilzeitvertrag mit Befristung geändert wird?

Für Ratschläge danke ich im Voraus.
Grüße, Tatekuru

Vertrauensperson nach Renteneintritt

garda, Berlin, Wednesday, 04.12.2019, 09:27 (vor 1606 Tagen) @ tatekuru

Hallo Forum,
kann eine Vertrauensperson ihr Amt bis zum Ende des Mandats ( 2022 )weiterführen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem Renteneintritt endet, aber ein paar Tage vorher in einen Teilzeitvertrag mit Befristung geändert wird?

Hallo,

wenn ich dich richtig verstanden habe, endet er tatsächlich nicht, sondern wird vor dem Ende umgewandelt.

Dann gibt es auch keine logische Sekunde die deine Amtszeit tatsächlich beenden würde, also bleibst du im Amt.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Vertrauensperson nach Renteneintritt

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 04.12.2019, 12:27 (vor 1605 Tagen) @ garda

Hallo Forum,
kann eine Vertrauensperson ihr Amt bis zum Ende des Mandats ( 2022 )weiterführen, wenn der Arbeitsvertrag mit dem Renteneintritt endet, aber ein paar Tage vorher in einen Teilzeitvertrag mit Befristung geändert wird?


Hallo,

wenn ich dich richtig verstanden habe, endet er tatsächlich nicht, sondern wird vor dem Ende umgewandelt.

Dann gibt es auch keine logische Sekunde die deine Amtszeit tatsächlich beenden würde, also bleibst du im Amt.

Hey,
wobei natürlich das Datum der Umwandlung vor dem Datum des Ausscheiden liegen muss.
Denn wenn ich richtig informiert bin, wäre bei einem vertrag mit den Daten
Ausscheiden zum 31.12.
Teilzeit ab 1.1.
die berühmte 1 Sekunde vorhanden. Auch wenn dieser Vertrag schon am (Beispiel: 1.12.) unterschrieben wird.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Vertrauensperson nach Renteneintritt

Cebulon, Wednesday, 04.12.2019, 14:14 (vor 1605 Tagen) @ Hotte

Dann wäre die berühmte 1 Sekunde vorhanden.

Hallo Hotte, hast Du dafür irgendwelche Quellen? Diese Ansicht erscheint mir zweifelhaft. Gehe davon aus, dass das Mandat nicht vorzeitig erlöscht mit Ablauf 31.12.2019, sondern weiterbesteht, weil ja lückenlose Beschäftigung, vergleichbar mit zwei befristeten Arbeitsverhältnissen, die sich nahtlose aneinanderreihen. Sieht das jemand anders?

Gruß,
Cebulon

Vertrauensperson nach Renteneintritt

garda, Berlin, Wednesday, 04.12.2019, 15:07 (vor 1605 Tagen) @ Cebulon

Hallo Hotte, hast Du dafür irgendwelche Quellen? Diese Ansicht erscheint mir zweifelhaft. Gehe davon aus, dass das Mandat nicht vorzeitig erlöscht mit Ablauf 31.12.2019, sondern weiterbesteht, weil ja lückenlose Beschäftigung, vergleichbar mit zwei befristeten Arbeitsverhältnissen, die sich nahtlose aneinanderreihen. Sieht das jemand anders?

Hallo Cebulon,

schriftliche Quellen habe ich nicht, sondern nur mündliche mehrerer Fachanwälte für Arbeitsrecht.

Tatsächlich werden beide Sachverhalte durchaus unterschiedlich gesehen. Das arbeits- oder tarifvertragliche Ende des Arbeitsvertrages ist ein harter Schnitt, wenn der folgende TZ-Vertrag nicht als Fortsetzung vereinbart wird sondern als neuer, oft zudem noch geringfügiger (oder Gleitzone) Vertrag bei dem dann Tätigkeitsjahre nicht mehr zählen, der Tarifvertrag nicht mehr angewandt wird usw.

Die legale Fortsetzung einer Befristung ist hingegen - wenn sie nahtlos erfolgt - tatsächlich ein Arbeitsverhältnis und wird auch tarifrechtlich so gesehen. Man sammelt dabei immer auch tarifrechtliche Erfahrung.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Vertrauensperson nach Renteneintritt

Cebulon, Wednesday, 04.12.2019, 17:26 (vor 1605 Tagen) @ garda

schriftliche Quellen habe ich nicht, sondern nur mündliche mehrerer Fachanwälte für Arbeitsrecht. Tatsächlich werden beide Sachverhalte durchaus unterschiedlich gesehen.

Hallo Michael, der Wortlaut des § 177 Abs. 7 Satz 3 SGB IX spricht zwar vom Ausscheiden aus „dem Arbeitsverhältnis“ bei einem vorzeitigen SBV-Mandatsende. Das darf aber nicht zu eng am Wortlaut klebend interpretiert werden. Denn sonst würde etwa ein Arbeitnehmer im Öffentlichen Dienst, der zum Beamten ernannt wird, sein Mandat vorzeitig verlieren (trotz seiner lückenlosen Beschäftigung in einem Arbeitsverhältnis - sowie unmittelbar daran anschließend in einem Dienstverhältnis per Ernennungsurkunde und ohne Verlust der Wählbarkeit zu keinem Augenblick). Das wäre aus meiner Sicht unsinniges Ergebnis! Welchem Zweck sollte das denn dienen? Die teils gegenteilige Advokaten-Ansicht kann ich nicht nachvollziehen. Aber vermutlich wurde die Rechtsfrage schon längst aufgegriffen z.B. in einem Kommentar zu § 24 Nr. 3 BetrVG oder § 29 Nr. 3 BPersVG. Teils „hitzige“, endlos lange und gegensätzliche Diskussionen (2011) für die unterschiedlichsten Konstellationen zB im IFB-Forum (2013) und WAF-Forum (2015) für Betriebsräte schon seit Jahren - im Wesentlichen aber ohne ergiebige Quellen. Das rein theoretische Konstrukt mit der häufig zitierten logischen bzw. juristischen Sekunde (d.h. einem lediglich „gedachten“ Augenblick, aber nicht existierenden Zeitraum) passt hier m.E. überhaupt nicht. Eine gegenteilige Rspr. zum § 41 Satz 3 SGB VI ist mir jedenfalls nicht bekannt.

wenn der folgende TZ-Vertrag nicht als Fortsetzung vereinbart wird, sondern als neuer, oft zudem noch geringfügiger Vertrag

Das mag früher mal anders gewesen sein, als im Öffentlichen Dienst die PR/SBV-Wählbarkeit verloren ging ab einer bestimmten TZ-Untergrenze bzw. bei geringfügiger Beschäftigung. Das wurde aber vor einigen Jahren komplett abgeschafft, weil u.a. EU-widrig bzw. i.d.R. frauen-diskriminierend (vgl. Düwell in LPK-SGB IX § 177 Rn. 16/19).

Die legale Fortsetzung einer Befristung

Wenn ab Renteneintritt befristete Beschäftigung erfolgt, dürfte dies grds. „legal“ sein laut EuGH, Urteil vom 28.02.2018, C-46/17. Offen gelassen vom BAG, 19.12.2018 - 7 AZR 70/17 Rn. 20, mit Hinweisen auf die gegensätzliche Literaturansichten.

Gruß,
Cebulon

Vertrauensperson nach Renteneintritt

Hotte, Stuttgart, Wednesday, 04.12.2019, 15:51 (vor 1605 Tagen) @ Cebulon

Dann wäre die berühmte 1 Sekunde vorhanden.


Hallo Hotte, hast Du dafür irgendwelche Quellen? Diese Ansicht erscheint mir zweifelhaft. Gehe davon aus, dass das Mandat nicht vorzeitig erlöscht mit Ablauf 31.12.2019, sondern weiterbesteht, weil ja lückenlose Beschäftigung, vergleichbar mit zwei befristeten Arbeitsverhältnissen, die sich nahtlose aneinanderreihen. Sieht das jemand anders?

Gruß,
Cebulon

Hallo Cebulon,
es gibt zwar einUrteil vom BAG zu dem Thema
Allerdings betraf das den Urlaubsanspruch.

Hier endet ein Arbeitsvertrag wegen Eintritt in die Rente. Anschliessend wird der Rentner mit einer Teilzeitbeschäftigung wieder beschäftigt. Das dürfte in meinen Augen der entscheidene Unterschied sein.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

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