Feststellungsbescheid (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Friday, 10.01.2020, 21:26 (vor 1571 Tagen)

Hallo,

brauche unbedingt eine Auskunft.

Ein BR hat im Personalbüro einen Feststellungsbescheid eines Mitarbeiters abgegeben aus versehen.
Kann man den zurückholen damit die auf keine dummen Gedanken kommen.

Danke im Voraus

Feststellungsbescheid

Luculus, Saturday, 11.01.2020, 00:13 (vor 1571 Tagen) @ Wauzi32

Klar kann man. Aber warum soll der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung nicht wissen?

Feststellungsbescheid

Georgina, Monday, 13.01.2020, 06:22 (vor 1569 Tagen) @ Luculus

Diese ist mit dem SBA nachzuweisen....im Bescheid steht der Grund der Feststellung ;-)
Und das geht zu weit, da man dem AG damit im Prinzip medizinische Daten übermittelt...

Feststellungsbescheid

mietze_katz, Oberbayern, Monday, 13.01.2020, 07:24 (vor 1569 Tagen) @ Georgina

Diese ist mit dem SBA nachzuweisen....im Bescheid steht der Grund der Feststellung ;-)
Und das geht zu weit, da man dem AG damit im Prinzip medizinische Daten übermittelt...

RICHTIG!
Auch bei mir geht kein Feststellungsbescheid an die Personalabteilung, auch wenn die diesen sehr gerne immer bekommen würden.
Entweder eine Kopie des Schwerbehindertenausweises oder des Schreibens der Agentur zur Gleichstellung, und mehr nicht!

VG

Feststellungsbescheid

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 13.01.2020, 09:12 (vor 1569 Tagen) @ mietze_katz

Hallo,

die Sache ist doch geklärt in § 152 Abs. 5 SGB IX:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__152.html
Der Nachweis im Rechtsverkehr ist der Ausweis, nicht der Bescheid. Und auch in der Personalakte dürfen AN Löschungen verlangen, wenn Dokumente bzw. Daten nicht notwendig sind zur Abwicklung des Arbeitsverhältnisses.

--
&Tschüß

Wolfgang

Feststellungsbescheid

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 13.01.2020, 15:21 (vor 1569 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,

im Prinzip ja, aber die Frage ist das wie

Das Problem ist, der Betriebsrat hat kein Recht dazu, zu beantragen, dass Unterlagen aus der Personalakte eines Beschäftigten gelöscht werden. Dieses kann nur der Betroffene selber. Stellt der Betriebsrat diesen Antrag, kann dieses dazu führen, dass der Arbeitgeber, sich diesen Bescheid genauer ansieht, solange er noch in der Akte ist und somit durch den Antrag auf Löschung das Gegenteil erreicht wird.

Wenn der Betriebsrat ehrlich ist, sollte er auf den Betroffenen zugehen, seinen Verstoß zugeben und gemeinsam Einsicht in die Personalakte verlangen und bei dieser Einsichtnahme zur Überraschung aller Beteiligten feststellen, dass dort ein Bescheid enthalten ist, der persönliche Daten enthält und deshalb unmittelbar geschwärzt werden, bzw. herausgenommen werden muss.

Auf diesem weg ist die Chance größer, dass der Arbeitgeber sich diesen Bescheid nicht näher ansieht und somit nicht dauerhafte Kenntnisse über die Gesundheitsstörungen erlangt.

Liebe Grüße

Hendrik

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