Höchstalter 40 zulässig? (Allgemeines)

sirri, Saturday, 15.02.2020, 08:09 (vor 1554 Tagen)

Hallo,

gerade eine Stellenanzeige eines benachbarten Amtsgerichts gelesen:

Es können lediglich Bewerberinnen und Bewerber zugelassen werden, die
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen,
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
- die Hauptschule mit Erfolg besucht haben oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
- höchstens 40 Jahre alt sind (hiervon ausgenommen sind in bestimmten Fällen Soldaten auf Zeit mit mindestens zwölfjähriger Dienstzeit),
- die erforderliche körperliche Eignung besitzen.

Die Einstellung eines als geeignet erscheinenden Bewerbers ist nur möglich nach Feststellung der gesundheitlichen Eignung. Die Untersuchung erfolgt durch die zuständigen Anstaltsärzte der Justizvollzugsanstalt.
Es besteht während des Dienstes eine Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung; Bekleidungszuschüsse werden gewährt.

Die Bewerber müssen bereit sein, die Ausbildung zum Justizwachtmeisterdienst, die erforderlich ist für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis, zu absolvieren.
Diese besteht in dem Besuch eines mindestens 2-monatigen Fachlehrgangs, in dem das erforderliche theoretische Fachwissen vermittelt wird, sowie der Ausbildung im Gericht zum Erlernen der praktischen Fertigkeiten.
Während der Ausbildung sind schriftliche Arbeiten anzufertigen"

"- höchstens 40 Jahre alt sind" stößt mir irgendwie auf.

Ist dem tatsächlich so?

Darf sich also ein 40jähriger, der z. B. in 5 Monaten 41 wird, nicht mehr bewerben?

Danke.

Gruß

Höchstalter 40 zulässig?

Cebulon, Saturday, 15.02.2020, 08:38 (vor 1554 Tagen) @ sirri

"- höchstens 40 Jahre alt sind" stößt mir irgendwie auf.

Liebe sirri, das ist weiterhin garantiert kein allg. Beratungsforum für Bewerbungen im öff. Dienst, wie schon (mehrfach) geschrieben.

Im Beamtenrecht gibt es seit jeher gesetzl. Höchstaltersgrenzen für Verbeamtungen, speziell auch für den „Justizwachtmeisterdienst“. Altersdiskriminierend ist das nicht laut BVerwG.

Gruß,
Cebulon

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