Sicherheitsübung (Umgang mit Arbeitgeber)

Sandra, Hessen, Wednesday, 19.02.2020, 16:20 (vor 1535 Tagen)

Hallo ihr lieben,
in unserem Lager soll am Montag eine Sicherheitsübung stattfinden. Es sollen sich alle Lagermitarbeiter von dem Hochregalstapler mit einen Hängegurt aus ca 4 Meter höhe abseilen. Dort arbeiten u.a drei schwerbehinderte/gleichgestellte Mitarbeiter. Diese habe sehr starke gesundheitliche Bedenken gegen das Abseilen und können es aus behinderungsbedingten Gründen wohl auch nicht machen, so die Aussage der Mitarbeiter. Der Abteilungsleiter hat allen Mitarbeiter heute mitgeteilt, dass es zu ihren arbeitsvertraglichen Pflichten gehört. Was kann die SBV bzw die Mitarbeiter tuen.

Viele Grüße Sandra

Sicherheitsübung

Cebulon, Wednesday, 19.02.2020, 18:03 (vor 1535 Tagen) @ Sandra

Der Abteilungsleiter hat allen Mitarbeiter heute mitgeteilt, dass es zu ihren arbeitsvertraglichen Pflichten gehört. Was kann die SBV bzw die Mitarbeiter tun?

Hallo Sandra, das ist gerade auch im ureigensten Sicherheits-Interesse dieser sbM. Im Zweifel daher Kontakt mit dem Betriebsarzt aufnehmen.

Gruß,
Cebulon

Sicherheitsübung

Sandra, Hessen, Wednesday, 19.02.2020, 18:17 (vor 1535 Tagen) @ Cebulon

Der Betriebsarzt kommt erst Anfang März, dass wäre zu spät !!!

Sicherheitsübung

Cebulon, Wednesday, 19.02.2020, 18:35 (vor 1535 Tagen) @ Sandra

Der Betriebsarzt kommt erst Anfang März, das wäre zu spät !!!

Guck mal hier in den KomNet Dialog 12812

Zur Not gehts evtl. auch aus drei Meter Höhe, oder? Ich würde aber so oder so – soweit irgend möglich – Bereitschaft signalisieren. Subjektive diffuse Ängste haben womöglich auch andere Beschäftigte. Ganz ohne objektive ärztliche Bescheinigung käme das wohl nicht so gut an ...

Gruß,
Cebulon

Sicherheitsübung

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 20.02.2020, 13:10 (vor 1534 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Cebulon,

wenn die Kollegen/innen dieses aus behinderungsbedingten Gründen nicht können, muss über andere Rettungsmittel und Rettungswege gesprochen werden.
Z.B. Rettungstragen, -Hauben, oder aber Begeben in einen anderen Brandabschnitt und Rettung per Drehleiter o.ä.

Liebe Grüße

Hendrik

Sicherheitsübung

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 20.02.2020, 08:31 (vor 1534 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

diese Evakuierungsübungen sind vorgeschrieben und vom AG auch durchzuführen.

Genau betrachtet hat die SBV sich auch darüber Gedanken zu machen, dass es möglich ist, im Ernstfall (und auch bei Übungen), wie eine Evakuierung "ihrer" Schwb erfolgt bzw. erfolgen kann. Beispiel Rollstuhlfahrer: normal nutzt dieser den Aufzug, die Nutzung des Aufzuges ist aber im Alarmfall untersagt und technisch nicht möglich (durch die Alarmschaltung fährt der Aufzug sofort ins Erdgeschoss und bleibt dort mit geöffneten Türen stehen). Also muss ich mir als SBV (und auch die SiFa) Gedanken machen, wie kommt der Rollstuhlfahrer aus dem Gebäude. Hierzu ist dann z.B. eine Tragedecke oder ein Rettungsstuhl, mit welchen die Treppen runter gefahren werden können, zu installieren.

Aber nun zu Deinem Fall zurück:
Handelt es sich rein um Ängste der schwb MA, sind diese ihnen durch Übungen (ggf. zuerst aus niedriger Höhe und dann steigern, auch bereits im Vorfeld zur großen Übung durchführen) zu nehmen.
Ist es jedoch Aufgrund körperlicher Gegebenheiten nicht möglich, dass sich die schwb MA dort abseilen bzw. die Selbstrettung durchführen, ist der Arbeitsplatz schlichtweg nicht geeignet.

VG

Sicherheitsübung

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 20.02.2020, 13:06 (vor 1534 Tagen) @ mietze_katz

Moin Moin Mieze_katz,

ganz so einfach ist es nicht, damit dass der Arbeitsplatz nicht geeignet ist, wenn jemand nicht selber klettern kann. Es gibt Rettungstragen usw. diese müssen dann vorgehalten werden, dazu kann die Feuerwehr eine Stellung abgeben, was in konkreten Fall am besten geeignet ist.

Alternativ ist als SiFa, mit den Kollegen/innen absprechen, sich im Brandfall an einen nicht betroffenen Brandabschnitt zu begeben und über Etagenbrandschutzbeauftragte an die Feuerwehr melden, wo diese Personen sind, damit diese mit der Drehleiter oder anderen Rettungsmitteln herausgeholt werden können.

Brandabschnittstüren, die es zur Trennung immer geben muss, sollen eigentlich einem Brand mindestens 90 Minuten standhalten, sodass es ausreichend Zeit zur Rettung gibt.

Liebe Grüße

Hendrik

Sicherheitsübung

mietze_katz, Oberbayern, Thursday, 20.02.2020, 13:43 (vor 1534 Tagen) @ Hendrik1

Servus Hendrik,

natürlich sind deine Ausführungen alle richtig, aber...

sollen sich alle Lagermitarbeiter von dem Hochregalstapler

Hochregalstapler!!! d.h. die Fahrerplattform steht irgendwo in einer rießigen Halle zwischen den Regalen und es geht NIX mehr vor oder zurück, Stromausfall wegen Kabelbrand,starke Rauchentwicklung, da ist ein Aufsuchen eines anderen Brandabschnittes erst möglich, wenn der MA von der Plattform runter kommt. Welche weiteren techn. Hilfen da für die betreffenden schwb. MA hilfreich sein könnten, ist auf Initiative der SBV zu klären. Und sollte da nichts passendes gefunden werden, können schwb MA halt nicht mit dem Hochregalstapler rum sausen. Eine genaue Beurteilung ist nur mit Kenntnis etwaiger körperlicher Einschränkungen möglich und muss personenbezogen erfolgen.
---Gefährdungsanalyse!!!---

Im Besonderen darf ich hier auf §3 der Arbeitsstättenverordnung verweisen. Hierin ist klar definiert, wie der AG die Arbeitsplätze in Bezug auf Sicherheit / Gesundheit und Gefährdungen zu gestalten hat.

VG

@ Sandra: Würde mich interessieren, wie ihr weiter entschieden habt.

Sicherheitsübung

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 20.02.2020, 16:18 (vor 1534 Tagen) @ mietze_katz

Moin Moin Mietze_Katz,

ich bin davon ausgegangen, dass hier das Abseilen zum Bergen auch aus höher gelegenen Arbeitsräumen oder ähnlichen Gefährdungssituationen geübt werden soll, nicht nur das Fahren mit dem Stapler und Abbergen, wenn der mal stecken bleibt.

Da könnten auch höhere Leitern etc. helfen, aber egal, wir kennen die Situation vor Ort nicht, mal schauen, was die Threaderstellerin schreibt.

Liebe Grüße

Hendrik

Sicherheitsübung

Sandra, Hessen, Thursday, 20.02.2020, 16:45 (vor 1534 Tagen) @ mietze_katz

Habe heute mit dem IA telefoniert, die sagen rechtlich zulässig aber mit einem bitteren Beigeschmack. Hatten so einen Fall wohl auch noch nicht.

Gruß Sandra

Sicherheitsübung

Cebulon, Thursday, 20.02.2020, 18:19 (vor 1534 Tagen) @ Sandra

Hatten so einen Fall wohl auch noch nicht.

Hallo, Schwerbehinderten- und Gleichstellungsstatus an sich besagt rein gar nichts über körperliche Leistungsfähigkeit, wie etwa die Paralympics eindrucksvoll belegen. Mutmaßungen helfen hier nicht weiter ohne eine „objektive“ ärztliche Einschätzung. War selbst mit sbM in den Alpen beim Klettern: Diese haben sich bspw. locker 20 Meter und mehr abgeseilt. Da lässt sich pauschal (seriös) nichts sagen, da es immer auf den jeweiligen Einzelfall bzw. Behinderungsart mit spezifischer „Auswirkung“ ankommt. Das Maß der Auswirkungen kann bei ein und derselben Behinderungsart bekanntlich völlig unterschiedlich ausfallen.

Hier gilt prinzipiell nichts anderes als beim § 164 Absatz 4 SGB IX bzw. bei StW oder sonst, dass Einschränkungen regelmäßig nachgewiesen werden müssen von dem, der sich darauf beruft: Bloße „Behauptungen“ hingegen reichen grundsätzlich nicht aus. Dann allerdings wär darauf „Rücksicht zu nehmen“ nach § 106 Satz 3 GewO, soweit nachgewiesen - sonst nicht.

Gruß,
Cebulon

Sicherheitsübung

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.02.2020, 11:25 (vor 1533 Tagen) @ Cebulon

Moin Moin Sandra,

falls Du die gesundeitlichen Einschränkungen kennst und daher eine genauere Einschätzung möchtest, kannst du diese hier herein schreiben.

Liebe Grüße

Hendrik
Bsp: Jemand hat ein versteiftes Knie, oder aber Wirbelgleiten, darf deshalb auch nicht springen, weil die Belastung beim Aufkommen wenn unsanft zu groß sein könen, oder starkes Rheuma, keinen Faustschluss, kann sich nicht gut am Seil festhalten, und selber abseilen usw...

Sicherheitsübung

Monica99, Friday, 21.02.2020, 18:28 (vor 1533 Tagen) @ Hendrik1

Hallo, sollte in einem Betrieb einer Abteilung diese Sicherheitsüberprüfung für alle AN vorgeschrieben/ Pflicht sein und bestimmte AN warum auch immer diese nicht machen können, so kann sich dieses auf die weitere Beschäftigung an diesem Ap auswirken.

--
mfg Monica

Sicherheitsübung

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 21.02.2020, 19:48 (vor 1533 Tagen) @ Monica99

Moin Moin Monica,

die Threaderstellerin hat nichts von einer gesetzlich oder sonstiwe vorgeschriebenen Übung mitgeteilt.

Liebe Grüße

Hendrik

Sicherheitsübung

Monica99, Friday, 21.02.2020, 20:43 (vor 1533 Tagen) @ Hendrik1

..... habe ich dieses behauptet??? Habe nur auf eine Möglichkeit hingewiesen. Welche nicht falsch ist. Daher hättet deiner Antwort nicht benötigt, da nicht hilfreich.

--
mfg Monica

Sicherheitsübung

Sandra, Hessen, Saturday, 22.02.2020, 07:55 (vor 1532 Tagen) @ Hendrik1

Die Übung ist eine Pflichtübung die jetzt jedes Jahr kommt

Sicherheitsübung

Sandra, Hessen, Saturday, 22.02.2020, 08:09 (vor 1532 Tagen) @ Sandra

Die schwerbehinderten Mitarbeiter die es betrifft haben HWS/ BWS/LWS Syndrom. Habe mir die Betriebsanleitung von dem Hochregalstapler mal durchgelesen, da steht das im Falle einer Störung der Mitarbeiter sich abseilen muss.im zweiten Satz aber, das der Mitarbeiter gesundheitlich geeignet sein muss um sich abzuseilen. Diese Eignung kann der AG oder Vorgesetzte gar nicht Feststellen .Die Mitarbeiter lassen sich jetzt ein ärztliches Attest ausstellen , dass sie zur Zeit aus gesundheitlichen Gründen nicht teilnehmen können. Der Sifa reicht das aus nach Rücksprache mit mir aus . Ich denke das erst mal Ruhe ist.
Grüße Sandra

Sicherheitsübung

WoBi, Saturday, 22.02.2020, 14:05 (vor 1532 Tagen) @ Sandra

Hallo Sandra,

Vorsicht mit Gutachten, dass der Beschäftigte nicht länger als 10 Minuten sitzen, stehen oder liegen und nur maximal 2 kg heben kann.;-) Den frei im Büro fliegende Kollegen hab ich noch nicht gesehen!
Bitte diesen "spaßigen" Hinweis beachten, denn du selbst hast geschrieben, dass Voraussetzungen zur Tätigkeitsausübung erwartet werden.

Die betroffenen Personen sollten auf alle Fälle bei der Übung anwesend sein und sich einbringen. Denn es werden Erklärungen und Verhaltensregeln aufgezeigt werden. Die Übungen zum Anlegen der Sicherungs- und Abseilgurte oder -sitze sind am Boden durchführbar und die Kenntnisse im realen Notfall sicher hilfreich. Die Handhabung der Fall- und Bremseinrichtungen kann am Boden gezeigt werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die vorgesehenen Einrichtungen geeignet und ggf. Veränderungen erforderlich sind.

Bei einer Brandschutzübung sollte nicht der Rollstuhlfahrer in das Tragetuch gelegt werden und x-Stockwerke durch das Treppenhaus geschleift werden. Dies wäre wegen dem Verletzungsrisiko unverantwortlich. Dies kann auch mit einem "Freiwilligen" simuliert werden, damit die Träger ein Gefühl im Umgang mit dem Rettungsmittel erlangen.
oder anderes Beispiel:
Ein Flugzeug macht keine Notwasserung, um das Anlegen der Schwimmwesten für die Passagiere zu verdeutlichen. Die Erklärungen des Bordpersonals muss ausreichen.

Bei einer Übung soll ein vermeidbares Risiko eines bereits Geschädigten ausgeschlossen werden. Aber im Notfall wird keiner der Betroffenen oben stehen bleiben und auf sein Attest hinweisen. "Hier ruht xy. Er hatte ein Attest." ist nicht der Bringer.

--
Gruß
Wolfgang

Sicherheitsübung

Cebulon, Saturday, 22.02.2020, 21:47 (vor 1532 Tagen) @ WoBi

Die betroffenen Personen sollten auf alle Fälle bei der Übung anwesend sein und sich einbringen ...


Guter Beitrag !! ... und hier vorab zur Einstimmung Infos zur Abseilübung bzw. zum Abseilkurs bei Hochregalstapler mit Fotos sowie mit Kurzvideo

Gruß,
Cebulon

Sicherheitsübung

garda, Berlin, Monday, 24.02.2020, 09:29 (vor 1530 Tagen) @ WoBi

Vorsicht mit Gutachten, dass der Beschäftigte nicht länger als 10 Minuten sitzen, stehen oder liegen und nur maximal 2 kg heben kann.;-) Den frei im Büro fliegende Kollegen hab ich noch nicht gesehen!
Bitte diesen "spaßigen" Hinweis beachten, denn du selbst hast geschrieben, dass Voraussetzungen zur Tätigkeitsausübung erwartet werden.

Das kann ich nur unterstreichen. Solche Gutachten oder Atteste können schon mal den Job gefährden oder sogar den Arbeitsvertrag kosten.

Die betroffenen Personen sollten auf alle Fälle bei der Übung anwesend sein und sich einbringen. Denn es werden Erklärungen und Verhaltensregeln aufgezeigt werden. Die Übungen zum Anlegen der Sicherungs- und Abseilgurte oder -sitze sind am Boden durchführbar und die Kenntnisse im realen Notfall sicher hilfreich. Die Handhabung der Fall- und Bremseinrichtungen kann am Boden gezeigt werden. Nur so kann festgestellt werden, ob die vorgesehenen Einrichtungen geeignet und ggf. Veränderungen erforderlich sind.

Wobei mir sich da die Frage stellt, was die betreffenden Kollegen im Notfall tatsächlich tun...

Bei einer Brandschutzübung sollte nicht der Rollstuhlfahrer in das Tragetuch gelegt werden und x-Stockwerke durch das Treppenhaus geschleift werden. Dies wäre wegen dem Verletzungsrisiko unverantwortlich. Dies kann auch mit einem "Freiwilligen" simuliert werden, damit die Träger ein Gefühl im Umgang mit dem Rettungsmittel erlangen.

Sorry aber gerade hier bin ich anderer Meinung. es geht nicht nur um den Umgang mit dem Rettungsmittel, sondern auch um das Verhalten des zu Rettenden. Genau vor diesem Hintergrund haben wir die Übungen mit der Rollifahrerin selbst gemacht, was auch zu ihrem Sicherheitsgefühl deutlich beigetragen hat.

Bei einer Übung soll ein vermeidbares Risiko eines bereits Geschädigten ausgeschlossen werden. Aber im Notfall wird keiner der Betroffenen oben stehen bleiben und auf sein Attest hinweisen. "Hier ruht xy. Er hatte ein Attest." ist nicht der Bringer.

Das sehe ich auch so!

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Sicherheitsübung

Cebulon, Saturday, 22.02.2020, 06:30 (vor 1532 Tagen) @ Sandra

Diese haben sehr starke gesundheitliche Bedenken gegen das Abseilen und können es aus behinderungsbedingten Gründen wohl auch nicht machen, so die Aussage der Mitarbeiter.

Eine derartige tätigkeitsneutrale allgemeine Begründung halte ich eher für nichtssagend bzw. für viel zu pauschal und für völlig unsubstantiiert, weil lediglich statusbezogen. Bei keinem der drei Lageristen kam bisher irgendwas Konkretes: Damit wird sich der AL kaum abspeisen lassen. Das wird ihm wohl eindeutig zu wenig sein, da eigentlich Nichtbegründung.

Gruß,
Cebulon

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