Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben (Gleichstellung)

MissLizzie, Monday, 24.02.2020, 14:52 (vor 1523 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe einen Fall, da wurde meine Begründung als SBV von der AfA in Schleswig Holstein anerkannt und in Frankfurt nicht. Nun habe ich im Gespräch mit dem Kollegen festgestellt, dass ein vielleicht wichtiger Grund (Kollege arbeitet von zu Hause, da der Arbeitsweg (Hin- und Rückeweg 4 Stunden) aufgrund der Einschränkung eine starke Belastung ist. Wir haben keinen Ansoruch auf ein Homeoffice und es heisst, dass dieser jederzeit widerrufbar ist)
Kann man nun Widerspruch einlegen und zusätzliche Punkte in der Begründung angeben oder ist dies nicht möglich?

Kann man Widerspruch einlegen und gleichzeitig einen neuen Antrag auf Schwerbehindungerung stellen, in der Hoffnung einen GdB von 50 zu erhalten?

Schon mal Danke im Voraus.:-)

Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben

garda, Berlin, Monday, 24.02.2020, 15:19 (vor 1523 Tagen) @ MissLizzie

Kann man Widerspruch einlegen und gleichzeitig einen neuen Antrag auf Schwerbehindungerung stellen, in der Hoffnung einen GdB von 50 zu erhalten?

Hallo,

du kannst selbstverständlich beides tun, allerdings solltest du der AfA nicht auf die Nase binden, dass jetzt auch noch eine Verschlimmerung läuft, sonst legen die den Fall auf Eis bis zur Entscheidung über die Verschlimmerung.

In einem Widerspruch können natürlich weitere Gründe eingeführt werden. Hier noch mein Hinweis, dass es bei jeder Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit einen Widerspruchsausschuss gibt. Im Rahmen des Widerspruchs empfehle ich daher als letzten Satz:

Sollten sie dem Widerspruch nicht abhelfen, beantrage ich die mündliche Verhandlung vor dem zuständigen Widerspruchsausschuss.

Zur Sitzung des Widerspruchsausschusses muss der Antragsteller persönlich erscheinen und darf sich Unterstützung in Form z. B. der SBV mitbringen. Das geht deutlich schneller als eine Klage vor dem Sozialgericht, die dann immer noch möglich ist.

Ob ein Verschlimmerungsantrag sinnvoll ist, kann nur nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt werden.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben

MissLizzie, Monday, 24.02.2020, 15:32 (vor 1523 Tagen) @ garda

Danke, dass sind schon mal gute Tipps.

Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 24.02.2020, 17:14 (vor 1522 Tagen) @ garda

Hallo,

natürlich kann der Antragsteller in der Widerspruch noch neue Gründe anführen. Und auch die SBV kann noch eine frei formulierte ergänzende Stellungnahme abgeben, die der Antragsteller dann seiner WS-Begründung beilegt.
Und die Sicherung eines Home-Offices ist durchaus als "Behaltensalternative" ein Grund zur Gleichstellung.

@garda: Es tut mir leid, aber das hier

du kannst selbstverständlich beides tun, allerdings solltest du der AfA nicht auf die Nase binden, dass jetzt auch noch eine Verschlimmerung läuft, sonst legen die den Fall auf Eis bis zur Entscheidung über die Verschlimmerung.

ist nicht richtig. Die AA darf wegen eines laufenden GdB-Erhöhungsantrages einen Antrag auf Gleichstellung nicht "auf Eis" legen. Das wäre ein schwerer Pflichtverstoß der AA.
Denn der Gesetzgeber hat auch ausdrücklich die Gleichstellung als Mittel gegen eine "Schutzlücke" bei lang dauernden GdB-Verfahren vorgesehen. Die AA hat die Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung zu würdigen und zügig zu bescheiden. Hat der Erhöhungsantrag Erfolg im Sinne eines GdB von mindestens 50, tritt die Gleichstellung zurück.

--
&Tschüß

Wolfgang

Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben

garda, Berlin, Tuesday, 25.02.2020, 07:37 (vor 1522 Tagen) @ albarracin

@garda: Es tut mir leid, aber das hier

du kannst selbstverständlich beides tun, allerdings solltest du der AfA nicht auf die Nase binden, dass jetzt auch noch eine Verschlimmerung läuft, sonst legen die den Fall auf Eis bis zur Entscheidung über die Verschlimmerung.


ist nicht richtig. Die AA darf wegen eines laufenden GdB-Erhöhungsantrages einen Antrag auf Gleichstellung nicht "auf Eis" legen. Das wäre ein schwerer Pflichtverstoß der AA.
Denn der Gesetzgeber hat auch ausdrücklich die Gleichstellung als Mittel gegen eine "Schutzlücke" bei lang dauernden GdB-Verfahren vorgesehen. Die AA hat die Umstände zum Zeitpunkt der Antragstellung zu würdigen und zügig zu bescheiden. Hat der Erhöhungsantrag Erfolg im Sinne eines GdB von mindestens 50, tritt die Gleichstellung zurück.

Hallo,

du stellst die Rechtslage korrekt dar, meine Aussagen beziehen sich auf die vielerorts leider immer noch ausdauernd geübte Praxis.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Gleichstellung abgelehnt - wichtiger Grund im Antrag vergessen anzugeben

MissLizzie, Tuesday, 25.02.2020, 16:27 (vor 1521 Tagen) @ garda

Vielen Lieben Dank für Eure Unterstützung

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