Vertretung (Stellvertreter/in)

Simone24, Tuesday, 03.03.2020, 12:13 (vor 1515 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe folgende (vielleicht etwas blöde) Frage:
Ich habe meinen 1. Stellvertreter für eine bestimmte Aufgabe herangezogen.
Wenn dieser nun nicht da ist (z.B. Urlaub), wer nimmt die Aufgabe dann wahr? Fällt das auf die Vertrauensperson zurück oder ist dann der 2. Stellvertreter dafür zuständig?

Ich danke euch schon mal im Voraus!! :-)

LG
Simone

Vertretung

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 03.03.2020, 12:19 (vor 1515 Tagen) @ Simone24

Hallo,

wenn Du eine formale Heranziehung gem. § 178 Abs. 1 Satz 4 gemacht hast, fällt die Vertretungsaufgabe zuerst an die VP "zurück".
Ist die VP selbst verhindert, kann die zweite Stellvertretung im Rahmen der "normalen" Verhinderungsvertretung gem. § 177 Abs. 1 Satz 1 tätig werden.

--
&Tschüß

Wolfgang

Vertretung

Simone24, Tuesday, 03.03.2020, 13:52 (vor 1514 Tagen) @ albarracin

Genau, ich habe eine formale Heranziehung gem. § 178 Abs. 1 Satz 4 gemacht.

Prima, ich danke dir für die schnelle Antwort! :)

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