Kurzarbeit (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Friday, 20.03.2020, 12:06 (vor 1513 Tagen)

Hallo,

starten am Montag Kurzarbeit wenn ich Kurzarbeit mache weiß ich nicht ob meine Anwesenheit erforderlich ist um meine Aufgaben zu erfüllen. Wir haben zur Zeit 95 SB Mitarbeiter und nicht alle werden gleichzeitig Kurzarbeit machen.
Wie soll ich damit umgehen.

Bin zur Zeit noch nicht freigestellt.

Danke für Infos und Ratschläge

Kurzarbeit

Monica99, Friday, 20.03.2020, 12:53 (vor 1513 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

wieso soll es in Kurzarbeit keine Mandatsaufgaben geben? Kurzarbeit ist kein Grund seinen Mandatspflichten nachzukommen. Im Gegenteil, Kurzarbeit kann besondere Themen/ Aufgaben für Mandatsträger also auch SBV bedeuten.

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mfg Monica

Kurzarbeit

WoBi, Friday, 20.03.2020, 13:06 (vor 1513 Tagen) @ Wauzi32

Hallo Wauzi32,

wenn Kurzarbeit kommt, bedarf dies zuvor einer Vereinbarung mit dem BR. Liegt eine derartige Betriebsvereinbarung vor? Hier hat der BR eine zwingende Mitbestimmung.

Wichtig ist die Ausgewogenheit, denn es geht an das Geld der Kollegen. Dabei muss man wissen, das Kurzarbeitergeld, wie Arbeitslosengeld unter dem Progressionsvorbehalt in der Steuererklärung fällt und damit im Jahr der Steuererklärung zusätzlich Lohnsteuer mit ermittelten Lohnsteuersatz anfällt. Die Kollegen müssen also Geld für die Lohnsteuernachzahlung zurücklegen und dies bei weniger Einkommen in der Zeit.

Zur Ausgewogenheit gehört auch, dass nicht nur einige Kollegen in Kurzarbeit geschickt werden und die anderen sollen Mehrarbeit leisten. Also durchwechseln und dieses hat der BR und für die behinderten Kollegen die SBV zu überwachen.
Auf die "dringend" erforderlichen Personen ein besonderes Auge werfen. ;-)

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Gruß
Wolfgang

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