Kurzarbeit - Stellung der SBV (Allgemeines)

KaDi, Rheinland-Pfalz - Rheinhessen, Sunday, 29.03.2020, 11:43 (vor 1489 Tagen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mir bereits das Forum durchgesehen, jedoch lediglich einen 11 Jahre alten Beitrag zu der Thematik gefunden.

In unserem Betrieb soll Kurzarbeit für bestimmte Bereiche eingeführt werden. In einem dieser Bereiche fällt auch die SBV (sowie Stellvertreter). Gerade in der Phase von Kurzarbeit (Erstellung BV und Betreuung der Mitarbeitenden mit GdB) möchten wir verstärkt da sein und Präsenz zeigen.

Ist die SBV mit dem Vergünstigungsverbot vor Kurzarbeit komplett geschützt? Oder auch nur teilweise?

Da ich noch ein Neuling bin, hoffe ich alles im Forum beachtet zu haben.

Danke für eure Unterstützung bei meiner Fragestellung.

Viele Grüße KaDi

Kurzarbeit - Stellung der SBV

Hotte, Stuttgart, Sunday, 29.03.2020, 15:20 (vor 1489 Tagen) @ KaDi

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe mir bereits das Forum durchgesehen, jedoch lediglich einen 11 Jahre alten Beitrag zu der Thematik gefunden.

In unserem Betrieb soll Kurzarbeit für bestimmte Bereiche eingeführt werden. In einem dieser Bereiche fällt auch die SBV (sowie Stellvertreter). Gerade in der Phase von Kurzarbeit (Erstellung BV und Betreuung der Mitarbeitenden mit GdB) möchten wir verstärkt da sein und Präsenz zeigen.

Ist die SBV mit dem Vergünstigungsverbot vor Kurzarbeit komplett geschützt? Oder auch nur teilweise?

Da ich noch ein Neuling bin, hoffe ich alles im Forum beachtet zu haben.

Danke für eure Unterstützung bei meiner Fragestellung.

Viele Grüße KaDi

Hey,
schau mal hier:
https://www.komsem.de/a-z/kurzarbeit-fuer-betriebsratsmitglieder-aib-2-2009/

oder hier:
https://www.uni-kassel.de/intranet/organisation/vertretungen/sbv/sbv-rechte0.html
letzter Absatz
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Kurzarbeit - Stellung der SBV

Loverslane, Thursday, 02.04.2020, 10:46 (vor 1485 Tagen) @ Hotte

Hallo zusammen,

vielen Dank für den Link

In dieser neuen ungewohnten Zeit habe ich auch eins zwei Fragen. Ich bin Schwerbeh,-vertreter in einem Automobilzulieferbetrieb. Wir sind jetzt in der zweiten Woche Kurzarbeit.
1.) Wie ist die Vergütung bei Schwb.tätigkeiten in meinem Amt stundenweise oder der kompl. Tag? Geht mir nicht nur um mich, bin mit Sicherheit keiner der immer auf alles pocht bis zum Erbrechen. Aber gibt es dazu Regelungen bzw. Erfahrungen und einfach irgendwas? Wie sollte so etwas gehändelt werden? Unser AG hat da auch nicht das know-how. Wie schon gesagt bin auch Kollege und möchte nicht etwas, was mir zusteht.
2.) Wie flexibel muss man (Ich und meine Kollegen) bei den Plänen/Einsatzeinteilungen sein mit welchem Vorlauf bezügl. den eingeteilten Arbeitstagen?
3.) Welche Listen stehen mir zu? Denke da z.Bsp. an eine Liste der kompl. Belegschaft, wann wer wo eingeteilt ist.

Ich weiß , dass es auch für unsere Perso komplettes Neuland ist. Aber nichts desto Trotz möchte ich für mein Amt alles korrekt und richtig machen.

Danke euch vorab und bleibt gesund!
Gruss

Kurzarbeit - Stellung der SBV

Hotte, Stuttgart, Thursday, 02.04.2020, 10:50 (vor 1485 Tagen) @ Loverslane

Hallo zusammen,

vielen Dank für den Link

In dieser neuen ungewohnten Zeit habe ich auch eins zwei Fragen. Ich bin Schwerbeh,-vertreter in einem Automobilzulieferbetrieb. Wir sind jetzt in der zweiten Woche Kurzarbeit.
1.) Wie ist die Vergütung bei Schwb.tätigkeiten in meinem Amt stundenweise oder der kompl. Tag? Geht mir nicht nur um mich, bin mit Sicherheit keiner der immer auf alles pocht bis zum Erbrechen. Aber gibt es dazu Regelungen bzw. Erfahrungen und einfach irgendwas? Wie sollte so etwas gehändelt werden? Unser AG hat da auch nicht das know-how. Wie schon gesagt bin auch Kollege und möchte nicht etwas, was mir zusteht.

Gruss

Hey,
zur ersten Frage eine ganz saloppe Antwort:

0,00 €

Denn das Amt der SBV ist ein Ehrenamt und wird nicht gesondert vergütet. Es zählt das normale Gehalt
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Kurzarbeit - Stellung der SBV

Loverslane, Friday, 03.04.2020, 09:20 (vor 1485 Tagen) @ Hotte

Guten Morgen Hotte,

erst einmal vielen Dank, aber vielleicht habe ich mich hier auch etwas falsch ausgedrückt. Es geht mir nicht um eine Zusatz oder andere Vergütung. Es geht mir lediglich um meinen normalen Lohn.
Arbeitstag normal = 7 Std. , auf Kurzarbeit angemeldet,
für Schb.-tätigkeiten 2,5 Std. aktiv in der Firma gewesen.
Müssen die 2,5 Std. rausgerechnet werden und normal vergütet werden oder der kompl. Tag?
Bin nicht penibel nur leider auch ein eher Geringverdiener, deshalb die Frage.

Gruß
Loverlane

Kurzarbeit - Stellung der SBV

Hotte, Stuttgart, Friday, 03.04.2020, 10:49 (vor 1484 Tagen) @ Loverslane

Guten Morgen Hotte,

erst einmal vielen Dank, aber vielleicht habe ich mich hier auch etwas falsch ausgedrückt. Es geht mir nicht um eine Zusatz oder andere Vergütung. Es geht mir lediglich um meinen normalen Lohn.
Arbeitstag normal = 7 Std. , auf Kurzarbeit angemeldet,
für Schb.-tätigkeiten 2,5 Std. aktiv in der Firma gewesen.
Müssen die 2,5 Std. rausgerechnet werden und normal vergütet werden oder der kompl. Tag?
Bin nicht penibel nur leider auch ein eher Geringverdiener, deshalb die Frage.

Gruß
Loverlane

Hey,
ist Kurzarbeit auf Null gesetzt?

Falls nicht, bekommst du das Kurzarbeitergeld berechnet auf der Basis deines normalen Lohnes. Es wird nicht unterschieden, ob du "normale" Arbeit oder SBv Tätigkeit gemacht hast
Soweit mein Wissenstand
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Kurzarbeit - Stellung der SBV

Monica99, Thursday, 02.04.2020, 11:18 (vor 1485 Tagen) @ Loverslane

Hallo, zu 3. die komplette Liste steht der SBV nicht zu, nur die der Schwerbehinderten und Gleichgestellten. Denn nur für diese ist die SBV zuständig.

Doch die komplette Liste sollte ja Thema im BR/Gremium sein.

--
mfg Monica

Kurzarbeit - Stellung der SBV

SBV LSG, Flughafen München, Thursday, 02.04.2020, 14:12 (vor 1485 Tagen) @ Monica99

Und wie soll die SBV eine Benachteiligung erkennen wenn ihr nicht alle betroffenen MA genannt werden?
Die SBV benötigt alle relevanten Informationen über die Kurzarbeit um die Lage und ihre Auswirkungen beurteilen zu können.

Kurzarbeit - Stellung der SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 02.04.2020, 14:59 (vor 1485 Tagen) @ SBV LSG

Und wie soll die SBV eine Benachteiligung erkennen wenn ihr nicht alle betroffenen MA genannt werden?

Indem Du Dir vor Augen führst, daß es sich um eine BV - mithin also um eine Kollektivvereinbarung - handelt. Da sind die Bereiche, um die es geht benannt und Du als SBV kannst sehr wohl prüfen, ob dort allgemeine Regelungen enthalten sind, die sbM benachteiligen.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kurzarbeit - Stellung der SBV

Loverslane, Friday, 03.04.2020, 09:21 (vor 1485 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen ,

danke erst einmal euch allen, habt mir schon ein bisschen helfen können. Zu dem einen Punkt habe ich Hotte noch einmal geantwortet. War vielleicht nicht richtig ausgedrückt von mir.

Bleibt gesund.

Gruß

Loverslane

Kurzarbeit - Stellung der SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 30.03.2020, 11:22 (vor 1488 Tagen) @ KaDi

Hallo,

es kommt schon mal darauf an, mit welchem Prozentsatz die Kurzarbeit beantragt wird. Was ist bei euch beabsichtigt?.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kurzarbeit - Stellung der SBV

KaDi, Rheinland-Pfalz - Rheinhessen, Tuesday, 31.03.2020, 08:32 (vor 1488 Tagen) @ albarracin

Guten Morgen,

voraussichtlich werden es knapp 30 % sein, aber keine reine "0" Kurzarbeit.

Viele Grüße

Kurzarbeit - Stellung der SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Tuesday, 31.03.2020, 09:13 (vor 1488 Tagen) @ KaDi

Hallo,

wenn die Arbeitszeit auf 30% reduziert wird, muß natürlich auch die SBV versuchen, Ihre Mandatsarbeit innerhalb dieser Arbeitszeit zu erledigen. Das kann bei 21 sbM durchaus realistisch sein. Erst wenn die notwendige Mandatsarbeit nicht innerhalb dieser Zeit erledigt werden kann, besteht evtl. Anspruch auf mehr Vergütung.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kurzarbeit - Stellung der SBV

KaDi, Rheinland-Pfalz - Rheinhessen, Tuesday, 31.03.2020, 09:15 (vor 1488 Tagen) @ albarracin

Vielen Dank, das gibt mir zumindest die notwendige Sicherheit.

Mir wurde heute morgen auch bestätigt, dass ich die SBV Arbeit in jedem Fall ausführen kann.

Danke an euch alle für eure Unterstützung.

:-)

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