Hörgeräte (Hilfsmittel)

Anni, Wednesday, 12.07.2006, 14:57 (vor 6504 Tagen)

Hallo liebe Mitstreiter!

Bei mir fragte jetzt eine Kollegin an, wo sie finanzielle Unterstützung für die erforderlichen 2 Hörgeräte bekommen kann.
Das Thema Hörbehinderung ist noch Neuland für mich!
Welche Tipps könnt Ihr mir für die Beratung bzgl. des Thema Hörbehinderung mit auf den Weg geben>
Wo kann die Kollegin Zuschüsse bekommen>

Herzliche Grüße
Anni

Hörgeräte

Franz aus den Bergen, Bayern, Wednesday, 12.07.2006, 15:16 (vor 6504 Tagen) @ Anni

hallo,
habe beste erfahrung mit dem ifd gemacht.
mfg
franz

--
Es gibt jene Personen mit minderer Intelligenz wie Premierminister und dergleichen, ... aus "Der Alte Mann und Mr. Smith" von Peter Ustinov

Hörgeräte

Anni, Wednesday, 12.07.2006, 15:37 (vor 6504 Tagen) @ Franz aus den Bergen

Hallo Franz!

Herzlichen Dank für den Hinweis!
Habe Deinen Rat sofort befolgt und habe auch sehr gute Informationen zum Thema Hörgeräte erhalten. Auch die Kollegin wird sich noch einmal direkt mit dem ifd in Verbindung setzen.

Vielen Dank nochmal!
Mfg Anni

Hörgeräte

Michael, Wednesday, 12.07.2006, 15:44 (vor 6504 Tagen) @ Anni

Hallo Anni,
ich habe sehr gute Erfahrungen mit dem Integrationsamt gemacht, was den Zuschuss anbelangt. Es ist auch so, dass wenn es erforderlich ist, deine Kollegin Zusatzhilfsgeräte für ihren Arbeitsplatz über das Integrationsamt erhalten kann. Z.B. ein Telefon mit Blitz. Geräte, die sie für ihren Arbeitsplatz braucht, bekommt sie über das Integrationsamt. Geräte, die sie für ihr zuhause benötigt, kann sie bei ihrer Krankenkasse beantragen. Vermittler ist der Hörgeräteakustiker der, wenn er gut ist, das ganze anleiert. Bei mir hat das prima gefunzt.
Wenn du bestimmte Fragen wegen der Hörbehinderung haben solltest, kannst du ja schreiben.

Ciao Michael

Das kam ja leider ein paar Minuten zu spät.

Hörgeräte

Ede vom Bayerwald @, Thursday, 13.07.2006, 06:53 (vor 6504 Tagen) @ Anni

Hallo zusammen,

bei uns hat das früher das Integrationsamt gesponsert. Inzwischen macht das der Rentenversicherungsträger, bei uns (die riesen Anstalt in Berlin, früher BfA) bisher klaglos und schnell. Und der ist angeblich für alles zuständig, was Teilhabe am Arbeitsleben betrifft. Nur wenn der nicht zahlen kann oder will, springt bei uns das Integrationsamt ein, bzw es ist zur Teilhabe am täglichen Leben.

Hörgeräte

Anni, Thursday, 13.07.2006, 13:06 (vor 6503 Tagen) @ Ede vom Bayerwald

Liebe Herren!
Vielen Dank für Eure Antworten, die mich schon ein Stückchen weitergebracht haben.
Die letzte Auskunft vom ifd war, dass die Krankenversicherung nur für ein einfaches Hörgerät mit einem Betrag von ca. 421 € bezahlt und dass die BfA Zuschüsse gibt, jedoch nur bei berufsspezifischem Bedarf. Bei Sachbearbeitertätigkeiten lehnt die BfA erfahrungsgemäß (ifd) meist den Zuschuss ab. Meine Kollegin ist im Moment ohne feste Arbeitsinhalte und ohne festen Regelarbeitsplatz. Schwerbehindertenantrag will sie noch stellen.
Für die Kollegin geht es jetzt erst einmal um die Bezuschussung der Hörgeräte und das Weitere muss ich noch sehen.
Herzlichen Gruß
Anni

Hörgeräte

Bernd Müller, Friday, 14.07.2006, 13:31 (vor 6502 Tagen) @ Anni

Hallo,

Ich brauche auch neues Hörgerät und habe an IFD gewendet, das war im Juni. Zum Monatsende (Juni) kam ein Anruf von IFD, das ich noch im Juni einen Zuschussantrag an Integrationsamt abgeben soll. Laut Integrationsamt (Baden Württemberg) gibt ab Juli generell keinen Zuschüsse mehr für Hörgeräte.

Ich habe vor kurzem einen Anfrage an IFD abgegeben, warum vorher keine offizielle Bekanntgabe (Internet, Presse,..) gibt.

Die Antwort:

"Hallo Herr Müller,

die Antwort ist wirklich schwierig zu bekommen…..
Es gibt noch keine offizielle Erklärung. ich hatte am Dienstag ja das Gespräch mit meinem Koordinator vom Integrationsamt. Es fehlt noch eine Zustimmung oder etwas in Art auf höchster politischer Ebene…
Ich kann Ihnen nicht mehr sagen, leider. Sie sehen, selbst meine Vorgesetzten wissen es nicht.
Sagen Sie Ihren Bekannten, Sie sollen beim Integrationsamt nachfragen… vielleicht gibt es dann schon eine Antwort.
"

Demnäch möchte ich direkt mal den Integrationsamt anfragen. Mal sehen ob da darauf einen Antwort gibt.


Gruss Bernd

Hörgeräte

traute, Friday, 14.07.2006, 22:14 (vor 6502 Tagen) @ Anni

hallo anni,
kostenübernahme des eigenenteils für hörgeräte übernimmt der RV träger wenn bestimmte voraussetzungen erfüllt sind. d. h. es muß eine notwendigkeit für die ausübung beruflicher tätigkeit bestehen. daszu braucht es eine beschreibung des arbeitsplatzes.
ein maler zb benötigt zur ausübung seiner beruflichen tätigkeit keine hörgeräte. jemand, der viel kommunizierne muß, dagengen ja. ohne die hörgeräte mußte derjenige stark benachteiligt sein, d.h. das arbeitsverhältnis gefäjrdet. dasselbe gilt für besondere telefone für hörgeschädigte, FM anlage und dergleichen.
bei mir selber wurden alle kosten für o.g. übernommen. kostenvoranschläge, hörkurve und verordnung in kopie müssen dabei sein und IMMER ERST den antrag stellen bevor bezahlt wird!!! hinterher übernimmt niemand.

bei deiner kollegin sehe ich eher schwarz, da sie keinen festen arbeitsplatz hat, wie du sagst. trotzdem muß sie erst den antrag beim RV träger stellen und eine evtl. absage abwarten. damit dann zum integrationsamt. dann erst KÖNNEN (nicht müssen)die eintreten. bis vor ca 2 jahren lag die kompetenz ausschließlich aufgrund einigung mit RV bim IA. das ist heute nicht mehr so.

ich hoffe, das hilft dir weiter
gruß, traute

Hörgeräte

sternie, Monday, 07.08.2006, 14:42 (vor 6478 Tagen) @ traute

Aloha, ich bin neu hier und suche Hilfe, bzw. Rat.

Nachdem mir mein Hörgerätakustiker heute mitgeteilt hat, ist mein Gerät mittlerweile 6 Jahre alt. Dort bin ich gleich informiert worden, dass mir meine Krankenkasse bei nächste Reparatur die Kosten nicht mehr übernimmt.

Mich macht es ziemlich stutzig, da ich das Hörgerät für berufliches Zweck benötige und da soll eigentlich das Arbeitsamt für die Kostenübernahme zuständig sein und nicht Int.-Amt> Irre ich mich>!>!>

Für eine nette Hilfe bedanke ich mich im Voraus..

Liebe Grüße

STERNIE

Hörgeräte

Michael, Monday, 07.08.2006, 15:48 (vor 6478 Tagen) @ sternie

Hallo sternie,

die Krankenkasse übernimmt deswegen die Reparaturrechnung nicht mehr, weil sie wahrscheinlich den Festbetrag für ein neues Hörgerät erreicht, oder übersteigt. Die Dinger halten nun mal nicht ewig. Es ist ein Abwägen, was billiger ist. Ein Neues zu bezuschussen, oder die Reparatur für ein altes Gerät.
Vorab eine Frage: Bist du auf Grund der Hörbehinderung schwerbehindert, mit einem GdB von mind. 50>
Das könnte vielleicht erklären, warum in deinem Fall das Arbeitsamt zuständig sein soll. Mir ist das neu, aber möglich ist in letzter Zeit alles.

Gruß Michael

Hörgeräte

sternie, Tuesday, 08.08.2006, 11:51 (vor 6477 Tagen) @ Michael

Danke erstmal lieber Michael

Mein Grad beträgt 100

Hörgeräte

traute, Wednesday, 06.09.2006, 15:40 (vor 6448 Tagen) @ sternie

hallo sternie,
wenn du die hörgeräte beruflich bedingt benötigst und die voraussetzungen erfüllst, solltest du beim rentenversicherer einen antrag auf "berufliche reha" stellen. hörgeräte sind technisches hilfsmittel. gerade heute habe ich meinen bescheid vom RV bekommen, dass der eigenanteil von faßt 4000 € übernommen wird.
traute

Hörgeräte

sternie, Thursday, 07.09.2006, 08:13 (vor 6448 Tagen) @ traute

liebe traude,

da ich leider nicht mehr als 10 jahre beschäftigt bin, habe ich kein anpruch auf einen antrag bei der rv
daher werde ich mich direkt an das arbeitsamt (pardon jetzt: agentur für arbeit) eine kostenübernahme beantragen. das wird eine harte zeit für mich werden. jedenfalls werde ich nach vorne schauen und bis zum ende kämpfen :-)

Hörgeräte;Agentur für Arbeit;Arbeitsamt

Petra @, Monday, 19.03.2007, 18:18 (vor 6254 Tagen) @ sternie

Hallo Sternie,

hattest dur Erfolg bei der AA>
Ich bin in einer ähnlichen Situation, habe auch noch nicht 15 Jahre eingezahlt. Allerdings wurde mein Widerspruch gegen die Ablehnung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bereits abgelehnt ...

Gruß Petra

Hörgeräte;Agentur für Arbeit;Arbeitsamt

traute, Monday, 19.03.2007, 22:48 (vor 6254 Tagen) @ Petra

bei abgelehntem widerspruch kannst du klagen innerhalb 4 wochen.
traute

Hörgeräte;Agentur für Arbeit;Arbeitsamt

Petra @, Tuesday, 20.03.2007, 17:37 (vor 6253 Tagen) @ traute

Hallo Traute,
danke für deine Antwort. Ich erwäge tatsächlich eine Klage vor dem Sozialgericht. Allerdings will der Hörgeräteakustiker nun auch mal Geld haben. Ich nutze meine Hörgeräte bereits seit Juli. Weißt du, ob ich durch die vorläufige Begleichung des "Eigenanteils" mögliche Leistungsansprüche gegenüber der AA verliere> Das Klageverfahren wird sich wohl hinziehen, und die Geräte möchte ich nicht abgeben, da ich ohne sie wieder ziemliche Verständnisschwierigkeiten im Großraumbüro hätte.

Petra


» bei abgelehntem widerspruch kannst du klagen innerhalb 4 wochen.
» traute

Hörgeräte

Horst, Friday, 02.02.2007, 19:31 (vor 6299 Tagen) @ traute

Hallo Traute
leider wurde mein Antrag für ein neues Hörgerät abgelehnt.
Die Begründung, es ist nicht beruflich bedingt ein neues zu tragen.
Wie bist Du überhaubt durchgekommen>
Viele Grüße Horst

Hörgeräte

Horst @, Rheinstetten, Wednesday, 14.02.2007, 16:55 (vor 6287 Tagen) @ traute

Hallo,
ich bin neu hier,

auch ich benötige 2 Hörgeräte, bin im Außendienst tätig und muß viel telefonieren und viele Kundengespräche. Habe bisher 2 Analog Geräte Kassengeräte, welche mir aber sehr viel schwierigkeiten bereiten. Beim Telefonieren immer Rückkopplungsgeräusche und bei Besprechungen und Kundengespräche habe ich auch sehr schwierigkeiten wenn von mehreren Seiten gesprochen wird. Welche Anforderungen müßen gegeben sein um eine Kostenübernahme bei der BfA zu bekommen>>>>>
Gruß Horst

Hörgeräte

hackenberger, Thursday, 15.02.2007, 08:27 (vor 6287 Tagen) @ Horst

Kostenübernahme - Hörhilfen - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.6.2005 - L 4 KR 147/03

Festbetrag für Hörgerät dann nicht begrenzt, wenn er für die Behebung des Hörverlusts nicht ausreichend ist

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.06.2005, Az. L 4 KR 147/03

Eine Versorgung mit einem bestimmten Hörgerät kann ohne Eigenleistungen beansprucht werden, wenn die zum Festbetrag zu habenden Geräte offenkundig nicht ausreichen, um einen Hörverlust auszugleichen, denn der für ein Hilfsmittel festgesetzte Festbetrag ist dann nicht begrenzt, wenn er für den Ausgleich der konkreten Behinderung objektiv nicht ausreicht. Sind Hilfsmittel medizinisch notwendig, muss sich der Versicherte nicht mit einer Teilkostenerstattung zufrieden geben.

SGB-V § 13 Abs. 1, SGB-V § 33 Abs. 1, SGB-V § 33 Abs. 2, SGG § 143


Leitsätze: 1. Für die Versorgung mit Hörhilfen gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Sachleistungsprinzip (Anschluss an Bundesverfassungsgericht [BverfG], Urteil vom 17.12.2002 – 1 BvL 28/95, 29/95 und 30/95). Urteil siehe Anlage

2. Ist eine bestimmte Hörhilfe notwendig, so hat die Krankenkasse diese Hörhilfe in vollem Umfang und ohne Eigenleistung der Versicherten zu gewähren (Anschluss an BVerfG, Urteil vom 17.12.2002 – 1 BvL 28/95, 29/95, 30/95). Urteil siehe Anlage

3. Hat eine gesetzliche Krankenkasse den Anspruch auf Versorgung mit einer notwendigen Hörhilfe zu Unrecht abgelehnt und hat sich die Versicherte das Hörgerät selbst beschafft, so muss sie sich nicht mit einer Teilkostenerstattung zufrieden geben.

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 15.6.2005 - L 4 KR 147/03 (rechtskräftig) - in br 3/2006, S. 86ff.

Anmerkung: Die Klägerin ist hörbehindert und Schülerin einer Gymnasialen Oberstufenschule. Sie beantragte bei der zuständigen Krankenversicherung die Kostenübernahme für ein Hörgerät. Hierbei legte sie dar, dass aufgrund ihrer Behinderung ein eher kostspieliges Gerät notwendig sei, weil nur dieses ihr ein optimales Hören gerade im Unterricht ermögliche. Entsprechende Gutachten für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) stützten diese Einschätzung.

Gleichwohl bewilligte die Krankenkasse der Klägerin nur die Übernahme eines Teils der Kosten für das teuere Hörgerät. Das erstinstanzlich angegangene Sozialgericht gab der Klägerin Recht und verurteilte die Krankenkasse zur Übernahme der vollen Kosten für das Hörgerät. Hiergegen legte die Beklagte Rechtsmittel ein.

In seiner Entscheidung stellt das Landessozialgericht (LSG) fest, dass die Krankenkasse die volle Übernahme zu Unrecht abgelehnt hatte. Die von der Kasse vorgenommene Festbetragsregelung greife hier nicht. Der Senat ist im Verfahren zu der Überzeugung gelangt, dass – auch aufgrund der ärztlichen Gutachten für den MDK - die Klägerin nach dem Sachleistungsprinzip eine Versorgung mit dem teueren Gerät von der Beklagten beanspruchen kann. Sie hat hierbei keine Eigenleistungen zu erbringen.

Urteil:
BUNDESVERFASSUNGSGERICHT vom 17. Dezember 2002 - - 1 BvL 28/95 - - 1 BvL 29/95 - - 1 BvL 30/95 -

Weiter sind hier aber sofern das Hilfsmittel für die berufliche Tätigkeit benötigt wird, grundsätzlich auch Ansprüche auf Mittel der SchwbAV §§ 19, §24, §25 gegeben.

Hörgeräte

Alexander @, Saarland, Monday, 05.02.2007, 18:13 (vor 6296 Tagen) @ Anni

Hallo Anni,

ich selbst bin zurzeit damit beschäftigt für mich selbst neue Hörgeräte bezuschusst zu bekommen. Ich gebe Dir mal alle Infos, die ich in den letzten Wochen zusammen getragen habe, da es sehr komplex ist wer für was zuständig ist. Vorab Deine Kollegin wird warscheinlich, klagen müssen.

1. Das Integrationsamt ist nur dann zuständig, wenn Deine Kollegin im Beamtenverhältnis ist oder selbstständig.

2. Die Agentur für Arbeit ist für Beschäftigte im öffentlichen Dienst und für Angestellte zuständig.

3. Die Rentenversicherung übernimmt nur we,nn z. B. eine gewisse Anzahl an Versicherungsjahre erfüllt sind, also 15 Jahre es müssen noch weitere Fakten vorhanden sein.

4. Die Krankenkasse zahlen nach ihrer Meinung nur den "Festbetrag" sind aber nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und des Bundessozialgerichtes dazu verurteilt worden, mehr als nur den Festbetrag zu zahlen, es kommt natürlich auf den Einzelfall an, also ist der Arbeitsplatz ein sehr kommunikativer Platz.

5. Man sollte also einen Antrag bei der Krankenversicherung und bei der Agentur für Arbeit stellen, damit alle Rehaträger die das SGB vorsieht ausgeschöpft sind. Anschließend bei einem Ablehnenden Bescheid von beiden Trägern innerhalb von vier Wochen Widerspruch einlegen, in der Regel wird dann nochmals gründlich geprüft. Sollte die Agentur nochmals Ablehnen ist der Weg zur Klage frei, bei der Krankenkasse muß die Angelegenheit zum Klageausschuß erst danach kann auch vor einem Gericht geklagt werden. Klagen vor dem Sozialgericht sind kostenlos. Nur so bekommt man leider zurzeit sein Recht.

Gruß

Alexander, wenn noch Fragen sind, so beantworte ich diese gerne.

Hörgeräte

wolfram @, Langenfeld, Thursday, 15.02.2007, 08:34 (vor 6287 Tagen) @ Anni

» Hallo liebe Kollegen,
das in einem der Beiträge erwähnte Urteil ist BUNDESSOZIALGERICHT Urteil vom 16.9.2004, B 3 KR 20/04 R.
Lt einem Beitrag von 2006 der Zeitschrift "ZB" gibt es inzwischen ein Landesgerichtsurteil, das die Anwendung der o.a. Entscheidung auch auf Hörgeräte bezieht. Demnach muß der Akustiker bzw. der HNO nur bestätigen, dass man diese Form der Hörgeräte benötigt, und die Krankenkasse muß, unabhängig vom Arbeitsplatz, zahlen.
Liebe Grüße
Wolfram

RSS-Feed dieser Diskussion