COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Monday, 20.04.2020, 14:23 (vor 1475 Tagen)

Hallo zusammen,

leider muss ich mich heute mal an unser tolles Forum wenden.
Ich habe mit unserem Personaldirektor gesprochen, weil ich hier in unserer Klinik für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die zu den sogenannten Risikogruppen gehören (Lungenerkrankung/Immungeschwächt) und die arbeiten kommen, schützen will.
Habe dies natürlich mit der Fürsorgepflicht und der Pflicht, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, begründet.
Chronisch Erkrankte benötigen einen spezielleren Schutz.

Ich wollte mich im Rahmen der Fürsorgepflicht und den gesetzl. Schutzmaßnahmen dafür einsetzen, dass betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im patientennahen Bereich arbeiten (auf Normalstation, nicht auf COVID Stationen oder in COVID Zimmern) den besseren Mundschutz, also die FFP 2 Maske bekommen.

Das Tragen eines normalen Mundschutzes ist natürlich für alle Pflicht, aber die Experten sagten, dass ein normaler chirurgischer Mundschutz nur das Gegenüber schützt und nicht den Träger selbst.
Insofern müssten doch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit chron. Erkrankungen besser eine FFP 2 Maske tragen, um selbst besser geschützt zu sein.

Ich habe auch schon auf der Seite des RKI nachgeschaut, aber nix Relevantes- keine besonderen Empfehlungen gefunden, außer die allgemeinen Schutzempfehlungen für den Pflegebereich.

Unser betriebsärztlicher Dienst ist leider der Meinung, dass ein normaler Mundschutz auch für die Risikogruppen auf den normalen Stationen ausreicht.
Außerdem sei das Atmen durch diese Masken für beispielsweise die Lungenerkrankten noch erschwerter.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Mich interessiert, wie es in anderen Kliniken gehandhabt wird?
Ich bin ziemlich verzweifelt, weil ich nichts in der Hand habe und bin sehr gespannt auf eure Antworten.

Vielen Dank im Voraus

--
Gruß
Vertigo

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

WoBi, Monday, 20.04.2020, 15:02 (vor 1475 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

hier könnten die 10 Punkte nach dem "Einheitlicher Arbeitsschutz gegen das Coronavirus" helfen, die der Bundesarbeitsminister Heil als Arbeitsschutzstandard COVID 19 vorgestellt hat:
https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2020/einheitlicher-arbeitsschutz-gegen-coronavirus.html

Zu diesem erweiterten Arbeitsschutz / der Pressemitteilung gibt es einen Diskussionsbeitrag unter: https://fma.reha-recht.de/index.php/Thread/757-Schutz-der-Kontaktpersonen-von-Risikopersonen/?postID=2382#post2382

Dort wird u.a. durch Herrn Düwell ausgeführt:
"Besteht wegen einer Behinderung oder einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko, an COVID-19 schwer zu erkranken, so muss der Arbeitgeber nach § 618 BGB Schutzmaßnahmenergreifen. Wo es möglich ist, muss der Arbeitgeber dem Betroffenen einen Einzelarbeitsplatz zuweisen oder die Arbeit von zu Hause im Homeoffice zulassen.
Bei schwerbehinderten Menschen muss er zudem nach § 164 Abs. 4 SGB IX alle ihm zumutbaren technischen und organisatorischen Möglichkeiten für eine risikogeminderte behinderungsgerechte Beschäftigung ausschöpfen. Dazu gehört auch die Schaffung der erforderlich technischen Infrastruktur und der datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für die Arbeit im Homeoffice. Hier kann der Arbeitgeber nicht ohne Weiteres das Entstehen übermäßiger Kosten nach § 164 Abs. 4 Satz 3 SGB IX einwenden. Dieser Einwand kann nach § 164 Abs. 4 Satz 2 SGB IX nur erhoben werden, wenn sich der Arbeitgeber zuvor redlich aber erfolglos, um finanzielle Unterstützung bei der Arbeitsagentur und um Förderung im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben beim Integrationsamt bemüht hat."

--
Gruß
Wolfgang

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Vertigo, Saarland, Tuesday, 21.04.2020, 12:38 (vor 1474 Tagen) @ WoBi

Lieber Wobi,

vielen Dank für die ausführlichen Informationen. Natürlich soll dies betriebsärztlich geklärt werden, das steht da oft geschrieben. Wenn aber die Mitarbeiter von den behandelnden Ärzten kommen und ein Attest vorlegen, dass sie zur Risikogruppe gehören und dringend einen besseren Mund- Nasen- Schutz brauchen und der betriebsärztliche Dienst das alles ablehnt, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter noch ängstlicher und fühlen sich nicht ausreichend geschützt..........................................sind sie meiner Meinung ja auch nicht.

Ich bleibe dran!!! :-)

--
Gruß
Vertigo

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Thomas-SBV, Monday, 20.04.2020, 15:24 (vor 1475 Tagen) @ Vertigo

Hallo Verrtigo,

unser Betriebsarzt sieht das genau so wie eurer. Persönlich schließe ich mich seiner Meinung an.

Die Schutzmasken, die wirklich schützen, sind nur schwer 7 bis 8 Stunden auszuhalten, und das dann noch über Monate.

Ich habe auch Sorgenfalten im Gesicht, sehe jedoch keine Alternativen. Eine Kollegin hatte erst kürzlich eine Chemotherapie - die lassen wir an keinen Patienten ran. Im Einzelfällen suchen wir also nach alternativen Einsatzgebieten, doch das lässt sich nicht für jeden Beschäftigten einrichten.

Ich denke, es ist sinnvoll, die Risikogruppe auch noch in drei Gruppen einzuteilen und so alles etwas zu relativieren.

Grüße und bleibt alle gesund.

Thomas

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Monica99, Monday, 20.04.2020, 16:14 (vor 1475 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo, auch FFP2/FFP3 Masken schützen nicht sicher den Träger der Maske vor dem Virus. Sie schützen nur ggf den Gegenüber "besser" aber auch nicht ganz sicher vor Ansteckung.

--
mfg Monica

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Thomas-SBV, Monday, 20.04.2020, 16:41 (vor 1475 Tagen) @ Monica99

Hallo Monika,

hm, interessant.

Vollen Schutz gibt es nicht, aber FFP2/FFP3 schützen den Träger erheblicher als ein chirugischer Mundschutz.

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Monica99, Monday, 20.04.2020, 19:31 (vor 1475 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo,


hm, interessant.

Vollen Schutz gibt es nicht, aber FFP2/FFP3 schützen den Träger erheblicher als ein chirugischer Mundschutz.

Aber dann bitte auch Schutzbrille, nicht die normale, Brille auch tragen. Denn diese Tröpfcheninfektion kann auch über die Schleimhäute der Augen erfolgen.

--
mfg Monica

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Vertigo, Saarland, Tuesday, 21.04.2020, 12:33 (vor 1474 Tagen) @ Monica99

Hallo Monika,

FFP2 und FFP3 Masken schützen schon erheblich mehr und vor allem den Träger.
Natürlich ist dies kein 100% iger Schutz, wenn man dazu keine Schutzbrille für die Augen trägt.

Auf den COVID Stationen werden daher die besseren Masken getragen und natürlich auf der Intensivstation mit infizierten COVID Patienten werden sogar die FFP 3 Masken getragen und auch Schutzbrillen.
Da kann es beim Untersuchen und beim Intubieren ja auch mal spritzen. Die Schutzkleidung ist auch nicht zu vergessen.

Es ist wirklich eine große Herausforderung und unglaublich anstrengend für unsere Pflegekräfte, besonders auf den Intensivstationen diese Masken, Brillen und Schutzkleidung zu tragen. Vor allem 8 Stunden lang!

--
Gruß
Vertigo

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Vertigo, Saarland, Tuesday, 21.04.2020, 12:47 (vor 1474 Tagen) @ Thomas-SBV

Hallo Thomas,

ich gehe davon aus, dass du auch in einer Klinik oder in einem Krankenhaus arbeitest?!
Ich habe auch Sorgenfalten und fühle mich machtlos! In den Kliniken und Heimen ist es für die Mitarbeitervertretungen nicht immer einfach, allen gerecht zu werden.

--
Gruß
Vertigo

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Georgina, Friday, 01.05.2020, 09:02 (vor 1464 Tagen) @ Thomas-SBV

Ich denke, es ist sinnvoll, die Risikogruppe auch noch in drei Gruppen einzuteilen und so alles etwas zu relativieren.

In welche Kategorien habt ihr das eingeteilt?
Risikogruppe wäre ja schon ein Bluthochdruck ....dann dürfte theoretisch niemand mehr in den Kundenkontakt oder ans Patientenbett!

;-)

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Georgina, Sunday, 26.04.2020, 09:26 (vor 1469 Tagen) @ Vertigo

Wie sieht das eigentlich aus, wenn durch Freistellung von definierten Risikogruppen (keine Scherbehinderten) etwa die Hälfte des Personals wegfällt und die übrigen eine deutliche Arbeitsverdichtung haben?
Unter den übrig gebliebenen wäre ein Schwerbehinderter, der im Lehrbetrieb die sonst gesunden Risikogruppen kompensieren müsste....
Der Vorgesetze sagt, dass es hier keinen besonderen Schutz gäbe.

Der AG würde alle Personen im Raum mit MNS ausstatte. Meiner Meinung nach ist damit dem Arbeitsschutz genüge getan und auch Risikogruppen könnten unter Wahrung des Abstandes ihren Job machen. Die Risikogruppen hätten kein Problem einen MNS zu tragen.
Für den Schwerbehinderten wäre es aber behinderungsbedingt eine grosse Belastung, diesen Schutz länger zu tragen.


Nun ist es so, das sich dieser Raum bekanntermassen im Sommer auf über 30 Grad aufheizt. Das stundenlange tragen eines MNS während man spricht ist dann schwierig, da es für alle Personen kreislaufbelastend wird.
Ist das alles überhaupt im Sinne des Arbeitsschutzes noch zumutbar?

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 26.04.2020, 12:19 (vor 1469 Tagen) @ Georgina

Hallo,

Arbeitsbedingungen können sich durch die Pflicht zum MNS so stark verändern, daß es eine neue Gefährdungsbeurteilung geben muß.

Für (schwer-) behinderte Beschäftigte gelten natürlich weiter die gesetzlichen Ansprüche gemäß § 164 Abs. 4 und 207 SGB IX. Auch gem. § 164 Abs. 4 SGB IX muß ggfs. erneut (betriebs-) ärztlich geprüft werden, ob diese veränderten Arbeitsbedingungen zu neuen Belastungen führen, auf die der AG reagieren muß.

--
&Tschüß

Wolfgang

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Georgina, Sunday, 26.04.2020, 13:44 (vor 1469 Tagen) @ albarracin

Arbeitsbedingungen können sich durch die Pflicht zum MNS so stark verändern, daß es eine neue Gefährdungsbeurteilung geben muß.
Für (schwer-) behinderte Beschäftigte gelten natürlich weiter die gesetzlichen Ansprüche gemäß § 164 Abs. 4 und 207 SGB IX. Auch gem. § 164 Abs. 4 SGB IX muß ggfs. erneut (betriebs-) ärztlich geprüft werden, ob diese veränderten Arbeitsbedingungen zu neuen Belastungen führen, auf die der AG reagieren muß.

Ok danke :-)
Das ist ein guter Hinweis....der Gang zum Betriebsarzt wäre also angebracht. ;-)
Kann sich daraus also ergeben, dass derjenige vom Präsenzunterricht befreit wird und Alternativen gefunden werden müssen wie zB digitaler Unterricht?

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Peachy, Hannover, Thursday, 25.06.2020, 16:28 (vor 1409 Tagen) @ Vertigo

Hallo zusammen,
bei uns ist nun ein Fall: Mitarbeiterin immunsupprimiert bei MS, Pflegefachkraft im stationären Bereich, war bis dato krank geschrieben, weil sie Sorge vor einer Infektion bzw. dann eines schwerwiegenden Verlaufs einer Coronainfektion hat und den Dienstgeber um eine Umsetzung in einen patientenfernen Bereich gebeten. Der DG argumentiert, dass es definierte und ausreichende Schutzmaßnahmen und -Mittel gibt. Und wenn sie dienstfähig sei, dann spräche nichts gegen den normalen Einsatz. Da hat er wohl Recht, da es vor Corona auch andere Infektionskrankheiten gab und gibt.
Dagegen hat der DG den Schwangeren aus Fürsorge ein Beschäftigungsverbot erstellt (=bezahlte Freistellung). Wäre dies uU eine Ungleichbehandlung nach AGG?

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 27.06.2020, 16:03 (vor 1407 Tagen) @ Peachy

Hallo,

wer oder was ist
"DG"???

--
&Tschüß

Wolfgang

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Hotte, Stuttgart, Saturday, 27.06.2020, 17:16 (vor 1407 Tagen) @ albarracin

Hallo,

wer oder was ist
"DG"???

Ich vermute
Dienstgeber
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Peachy, Hannover, Saturday, 27.06.2020, 18:04 (vor 1407 Tagen) @ Hotte

genau :-)

COVID 19 Spezieller Schutz für Risikogruppen

Peachy, Hannover, Saturday, 27.06.2020, 18:04 (vor 1407 Tagen) @ albarracin

Hallo, DG=Dienstgeber

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