Kirchliches Arbeitsgericht - ordentliches Arbeitsgericht (Kirche)

Remhagen, NRW, Friday, 24.04.2020, 17:01 (vor 1463 Tagen)

Hallo,

welches Gericht ist bei Streitigkeiten (kirchlicher Arbeitgeber) zuständig für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Verstoß gegen § 176 Abs 2 SGB IX, wenn man sich einzig auf diesen Paragraphen beruft?

MfG - und vielen Dank im voraus

Remhagen

Kirchliches Arbeitsgericht - ordentliches Arbeitsgericht

Hotte, Stuttgart, Friday, 24.04.2020, 19:10 (vor 1463 Tagen) @ Remhagen

Hallo,

welches Gericht ist bei Streitigkeiten (kirchlicher Arbeitgeber) zuständig für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Verstoß gegen § 176 Abs 2 SGB IX, wenn man sich einzig auf diesen Paragraphen beruft?

MfG - und vielen Dank im voraus

Remhagen

Hey,
gibt es ein kirchliches Arbeitsgericht?
Noch nie davon gehört. Ich dachte bisher immer, das das Kirchengericht sich nur auf Kirchenrecht beschränken.
VG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."

Kirchliches Arbeitsgericht - staatliches Arbeitsgericht

Cebulon, Friday, 24.04.2020, 20:01 (vor 1463 Tagen) @ Remhagen

Welches Gericht ist bei Streitigkeiten (kirchlicher Arbeitgeber) zuständig für einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung bei Verstoß gegen § 176 Abs 2 SGB IX, wenn man sich einzig auf diesen Paragraphen beruft?

Gegenfrage: Welches Kirchenrecht (MVG.EKD oder welche regionale MAVO) gilt denn hier? Der § 176 SGB IX hat keinen zweiten Absatz.

Gruß,
Cebulon

Kirchliches Arbeitsgericht - ordentliches Arbeitsgericht

Remhagen, NRW, Saturday, 25.04.2020, 08:59 (vor 1462 Tagen) @ Cebulon

Sorry, meine in § 178 Abs. 2 SGB IX und es gibt ein kirchliches Arbeitsgericht und eine MAV. Habe gehört, wenn man sich nur
auf § 178 Abs. 2 SGB IX beruft, sind die weltlichen Arbeitsgerichte zuständig. Habe bereits googelt aber nur unterschiedliche Meinungen gefunden.

Kirchliches Arbeitsgericht - ordentliches Arbeitsgericht

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 25.04.2020, 12:18 (vor 1462 Tagen) @ Remhagen

Hallo,

nochmal die Frage:
welchem kirchlichen Arbeitsrecht/welcher MAVO unterliegst Du ? Ohne diese Angabe ist angesichts der Vielfalt der kirchlichen Regelungen alles nur Spekulation.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kirchliches Arbeitsgericht - ordentliches Arbeitsgericht

Remhagen, NRW, Saturday, 25.04.2020, 18:21 (vor 1462 Tagen) @ albarracin

Katholische Kirche im Bereicht des Erzbistums Paderborn. MAVO.

Kirchliches Arbeitsgericht - ordentliches Arbeitsgericht

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 26.04.2020, 12:33 (vor 1461 Tagen) @ Remhagen

Hallo,

der § 52 der MAVO des Bistums Paderborn verweist ausdrücklich nicht auf das kirchliche Schlichtungs- bzw. Einigungsstellenverfahren der §§ 40ff, sondern verweist in Abs. 5 auf "weitergehende Rechte" aus dem SGB IX:
https://www.diag-mav-pb.de/medium/17-12-15%20MAVO%20Lesefassung%20PB.pdf?m=178760

Da die Verfassung einschließlich Zuständigkeit der kirchlichen Arbeitsgerichtsbarkeit des Bistums nicht im Netz zu finden ist, könnte es durchaus sein, daß dieser § 52 Abs. 5 MAVO Paderborn den Weg in die zivile Arbeitsgerichtsbarkeit öffnet.

--
&Tschüß

Wolfgang

Kirchliches Arbeitsgericht - staatliches Arbeitsgericht

Cebulon, Saturday, 25.04.2020, 15:12 (vor 1462 Tagen) @ Remhagen

und es gibt ein kirchliches Arbeitsgericht und eine MAV.

Das war nicht die Frage. Wenn es keine kirchlichen Arbeitsgerichte gäbe, wären ohnehin stets die staatlichen Arbeitsgerichte zuständig. Offene Kernfrage war und ist: Welche MAVO oder welches MVG gilt denn nun für diese MAV?

Gruß,
Cebulon

Kirchliches Arbeitsgericht - staatliches Arbeitsgericht

Remhagen, NRW, Sunday, 26.04.2020, 07:02 (vor 1461 Tagen) @ Cebulon

MAVO – in der ab 01.02.2018 geltenden Fassung Bistum Paderborn

Kirchliches Arbeitsgericht - staatliches Arbeitsgericht

Cebulon, Sunday, 26.04.2020, 14:36 (vor 1461 Tagen) @ Remhagen

Mit der Frage des Rechtswegs hat sich schon vor Jahren mal das BAG, 30.04.2014, 7 ABR 30/12 (ZB 4/2014) grundlegend befasst. Darauf wurde auch in späteren Entscheidungen mehrfach Bezug genommen. Da würde ich evt. bei einem Kirchenrechtler nachfragen, ob vergleichbar und ob bzw. was sich aus diesem Beschluss für diesen Fall ableiten lässt. Dort ging’s um die MAVO der Erzdiözese München und Freising und das SGB IX a.F.

Gruß,
Cebulon

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