Sprechstunde der SBV (Freistellung)

Alex081073, Oberfranken, Tuesday, 12.05.2020, 18:16 (vor 1445 Tagen)

Hallo,
da ich keine Teilfreistellung bei 35 schwerbehinderte/gleichgestellte in meiner Klinik erhalte, habe ich nun den Arbeitgeber angeschrieben das ich eine Sprechstunde einrichte.
Hier habe ich zweimal in der Woche 1,5Std. vorgeschlagen.
Hier die Antwort vom AG:
"Ihren Entschluss, den schwerbehinderten, gleichgestellten und von Behinderung bedrohten Kolleginnen und Kollegen zukünftig (ab den 01.05.20) eine regelmäßige Sprechstunde anzubieten, haben wir zur Kenntnis genommen und verstehen Ihre grundsätzliche Idee dahinter und begrüßen diese.
Gern können Sie für Ihre SBV Sprechstunde ab 1.5.2020 den aus Ihrer Sicht geeigneten Raum nehmen.
Aus unserer Sicht ist der von Ihnen gewünschte Umfang der Sprechstunde mit 2-Mal wöchentlich 1,5 Stunden sehr umfangreich und wir zweifeln daher an der Erforderlichkeit.
Wir möchten Sie daher bitten - zunächst befristet für die nächsten zwei Monate also bis zum 30.6.2020 -, die Sprechstunden entweder dienstags oder donnerstags zu den von Ihnen geplanten Zeiten abzuhalten, somit nur einmal die Woche.
Nach Ablauf der zwei Monate möchten wir Sie weiterhin bitten, uns in anonymisierter Form die Inanspruchnahme durch unsere von Ihnen vertretenen Mitarbeiter mitzuteilen, damit wir den Bedarf und die Erforderlichkeit überprüfen können. Dann können wir daran anschließen in einem gemeinsamen Gespräch den zukünftigen Bedarf zu Ihren Sprechstunden klären.
Sollten die ersten zwei Monate aufgrund der Corona-Krise aus Ihrer Sicht zu einer Verzerrung der Zahlen führen, können wir den „Pilotzeitraum“ auch gern auf vier Monate verlängern, somit bis zum 31.08.2020, dies überlassen wir Ihnen.
Sollten Mitarbeiter mit Ihnen sprechen möchten, können Sie - wie bisher auch - in Ihrer Funktion als Schwerbehindertenvertreter die Termine hierfür auch außerhalb der Sprechstundenzeiten wahrnehmen. Bitte informieren Sie in solchen Fällen Ihren Vorgesetzten wie gehabt rechtzeitig von Ihrer Abwesenheit."

Die Frage was mich beschäftigt ist, ob der AG das verlangen darf?
Das man wie hier schon sehr oft beschrieben,eine excel-Tabelle machen soll zwecks einer Teilfreistellung. Diese habe ich auch schon teilweise seit November 19 angefertigt.
Auch auf meine erneute Anfrage, das ich wegen der Sprechstunde es natürlich ganz anders sehe und die Zeit brauche. Leider seit über eine Woche funkstille!
Was kann man dem AG noch entgegensetzen?

Gruß Alex.

Sprechstunde der SBV

garda, Berlin, Wednesday, 13.05.2020, 09:14 (vor 1444 Tagen) @ Alex081073

Hallo Alex,

Die Frage was mich beschäftigt ist, ob der AG das verlangen darf?

dein AG verlangt nicht, sondern ausweislich des Textes bietet er einen Kompromiss an, der einen Probezeitraum vorschlägt. Das würde ich als durchaus vernünftige Gesprächsgrundlage sehen.

Das man wie hier schon sehr oft beschrieben,eine excel-Tabelle machen soll zwecks einer Teilfreistellung. Diese habe ich auch schon teilweise seit November 19 angefertigt.
Auch auf meine erneute Anfrage, das ich wegen der Sprechstunde es natürlich ganz anders sehe und die Zeit brauche. Leider seit über eine Woche funkstille!
Was kann man dem AG noch entgegensetzen?

Du könntest deine bisherige Inanspruchnahme ohne Sprechstunde entgegen setzen, gerne in Form einen anonymisierten Exceltabelle in der du darlegst, wie lange du wegen welchen Themengebiets (so allgemein wie möglich) von SB/Gleichgestellten und eben auch von denen die das bisher nicht sind in Anspruch genommen wirst. Möglicherweise genügen die Sprechstunden gar nicht und du knebelst dich am Ende sozusagen noch selbst.

ich halte den vorgeschlagenen Probelauf für nützlich, gerade auch um einen AG zu überzeugen. Wenn sie sehen, dass du nicht nur rumsitzt - und genau davor werden sie Angst haben - sondern die Sprechstunden überziehen musst, lässt es sich leichter verhandeln.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Sprechstunde der SBV

WoBi, Wednesday, 13.05.2020, 09:29 (vor 1444 Tagen) @ Alex081073

Hallo Alex,

der Arbeitgeber macht einen Vorschlag zur "Begrenzung" der SBV-Tätigkeit. Ist doch eine gute Gesprächsbasis. Wobei du nicht Berichtspflichtig gegenüber dem Arbeitgeber bist.
In deiner Planung der Sprechstunden hast du nur an deine KollegInnen gedacht. Aber was ist mit dem Arbeitgeber? Es fallen doch sicher umfangreiche Unterrichtungsverpflichtungen z.B. über Bewerbungseingänge, Versetzungen, Aufgabenzuweisungen,... an. Dafür ist kein "Zeitfenster" in deiner Planung vorgesehen.
Um hier kein Zusammentreffen zwischen den behinderten Beschäftigten und den Arbeitgebervertretern zu generieren, wäre es doch Möglich die zweite geplante Sprechstunde nur für diesen Zweck zu öffnen und hier die Arbeit der SBV zu kanalisieren. Die Vor- und Nachbearbeitungszeiten nicht vergessen.
Würde doch die Planung in der vertraglich geschuldeten Tätigkeit vereinfachen ;-) - als Argument für den Arbeitgeber.

--
Gruß
Wolfgang

Sprechstunde der SBV

Alex081073, Oberfranken, Wednesday, 13.05.2020, 11:08 (vor 1444 Tagen) @ WoBi

Hallo Alex,

der Arbeitgeber macht einen Vorschlag zur "Begrenzung" der SBV-Tätigkeit. Ist doch eine gute Gesprächsbasis. Wobei du nicht Berichtspflichtig gegenüber dem Arbeitgeber bist.
In deiner Planung der Sprechstunden hast du nur an deine KollegInnen gedacht. Aber was ist mit dem Arbeitgeber? Es fallen doch sicher umfangreiche Unterrichtungsverpflichtungen z.B. über Bewerbungseingänge, Versetzungen, Aufgabenzuweisungen,... an. Dafür ist kein "Zeitfenster" in deiner Planung vorgesehen.
Um hier kein Zusammentreffen zwischen den behinderten Beschäftigten und den Arbeitgebervertretern zu generieren, wäre es doch Möglich die zweite geplante Sprechstunde nur für diesen Zweck zu öffnen und hier die Arbeit der SBV zu kanalisieren. Die Vor- und Nachbearbeitungszeiten nicht vergessen.
Würde doch die Planung in der vertraglich geschuldeten Tätigkeit vereinfachen ;-) - als Argument für den Arbeitgeber.

Danke, für den Hinweis!
Daran habe ich noch gar nicht gedacht.
Da werde ich mir mal noch eine Tabelle dafür fertigen.

Gruß Alex.

Sprechstunde der SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 13.05.2020, 10:19 (vor 1444 Tagen) @ Alex081073

Hallo,

es kommt darauf an, wie Du die Sprechstunde ausgestalten willst.
Geht es nur um eine Art "Erste Hilfe", ggfs. mit Terminvereinbarung für notwendige vertiefte Gespräche, dann ist für 35 betroffene AN sicherlich 1x wöchentlich 1,5 Stunden mehr als ausreichend.
Wir haben zB bei 270 betroffenen AN für derartige Kurzberatung bzw. Schnellauskünfte eine völlig ausreichende wöchentliche Sprechstunde von einmal 3 Std.

Wenn es aber auch darum geht, daß du auch pauschal Zeit ansetzen willst für Dinge wie Recherche, Maßnahmenentwicklung, Vor- und Nachbereitung von Terminen, Sitzungen etc., dann solltest Du das Deinem AG auch so mitteilen. Dieser Wunsch wäre insbesondere bei einer nicht freigestellten SBV auch durchaus legitim. Viele gerade "kleinere" SBVen vergessen leicht, daß es diesen Aufwand in beträchtlichem Aufwand gibt.
Auch solltest Du berücksichtigen, daß in einem vollschichtigen Betrieb wie einer Klinik natürlich es für den AG auch leichter planbar ist, je weniger Du derartige Zeiten "stückelst". Daß du diese Belange in Deine Plannungen mitberücksichtigt, gehört zu einer guten Zusammenarbeit dazu.
Auch ich sehe wie meine Vorposter keine Unanständigkeiten in der Antwort Deines AG. Du solltest Dir wirklich im Klaren werden, wofür Du diese Zeit wirklich nutzen willst und dies mit dem AG besprechen. Das Gesprächsangebot Deines AG solltest Du aktiv und gut vorbereitet nutzen. Dann kannst Du sicherlich auch klarstellen, daß es bei der Inanspruchnahme einer Sprechstunde keinen Anspruch auf detaillierte "Strichlisten".

--
&Tschüß

Wolfgang

Sprechstunde der SBV

Alex081073, Oberfranken, Wednesday, 13.05.2020, 11:12 (vor 1444 Tagen) @ albarracin

Hallo,

es kommt darauf an, wie Du die Sprechstunde ausgestalten willst.

Es soll nicht nur dafür sein Gespräche zu führen, sondern auch alle anderen Arbeiten die anfallen damit abgedeckt werden. Denn bisher habe ich nur 1 Stunde in der Woche eine Beauftragtenzeit bekommen.


Wenn es aber auch darum geht, daß du auch pauschal Zeit ansetzen willst für Dinge wie Recherche, Maßnahmenentwicklung, Vor- und Nachbereitung von Terminen, Sitzungen etc., dann solltest Du das Deinem AG auch so mitteilen. Dieser Wunsch wäre insbesondere bei einer nicht freigestellten SBV auch durchaus legitim. Viele gerade "kleinere" SBVen vergessen leicht, daß es diesen Aufwand in beträchtlichem Aufwand gibt.
Auch solltest Du berücksichtigen, daß in einem vollschichtigen Betrieb wie einer Klinik natürlich es für den AG auch leichter planbar ist, je weniger Du derartige Zeiten "stückelst". Daß du diese Belange in Deine Plannungen mitberücksichtigt, gehört zu einer guten Zusammenarbeit dazu.
Auch ich sehe wie meine Vorposter keine Unanständigkeiten in der Antwort Deines AG. Du solltest Dir wirklich im Klaren werden, wofür Du diese Zeit wirklich nutzen willst und dies mit dem AG besprechen. Das Gesprächsangebot Deines AG solltest Du aktiv und gut vorbereitet nutzen. Dann kannst Du sicherlich auch klarstellen, daß es bei der Inanspruchnahme einer Sprechstunde keinen Anspruch auf detaillierte "Strichlisten".

Danke, für den Hinweis!

Gruß Alex.

Sprechstunde der SBV

Monica99, Wednesday, 13.05.2020, 15:57 (vor 1444 Tagen) @ Alex081073

Hallo,

Denn bisher habe ich nur 1 Stunde in der Woche eine Beauftragtenzeit bekommen.

Es gibt für die Mandatszeit KEIN Zeitlimit. Die SBV nimmt sich hier die Zeit, welche Sie für Notwendig ansieht. Mandatsarbeit hat Vorrang vor der Arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Sie muss sich sofern nicht freigestellt nur zur Mandatsarbeit abmelden und danach wieder zurückmelden beim AG. Der AG MUSS dafür Sorge tragen, dass die Mandatsarbeitszeit möglich ist.

--
mfg Monica

Sprechstunde der SBV

Alex081073, Oberfranken, Thursday, 14.05.2020, 07:53 (vor 1443 Tagen) @ Monica99

Hallo,

Es gibt für die Mandatszeit KEIN Zeitlimit. Die SBV nimmt sich hier die Zeit, welche Sie für Notwendig ansieht. Mandatsarbeit hat Vorrang vor der Arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeit. Sie muss sich sofern nicht freigestellt nur zur Mandatsarbeit abmelden und danach wieder zurückmelden beim AG. Der AG MUSS dafür Sorge tragen, dass die Mandatsarbeitszeit möglich ist.

Danke, aber dies ist mir ja klar. Es geht halt nur darum, das ich in der Klinik fest verplant bin mit Patienten. Daher muss ich schon immer beim Abteilungsleiter bitten mich morgen oder übermorgen frei zu planen. Das wollte ich mit der Sprechstunde aus dem Weg gehen. Daher war mein Plan, die Sprechstunde her zu nehmen um da alles was anfällt zu erledigen, denn die eine Stunde inder Woche (da sind wir uns bestimmt einig) reicht überhaupt nicht.

Sprechstunde der SBV

WoBi, Thursday, 14.05.2020, 13:55 (vor 1443 Tagen) @ Alex081073

Hallo Alex081073,

in der vom Arbeitgeber für ausreichend gehaltene eine Stunde ist es nicht mal möglich, um sich auf die (wöchentliche) Betriebsratssitzung vorzubereiten. Da ist noch keine Sitzungsteilnahme an der BR-Sitzung selbst enthalten. Ab einer gewissen Größe ist zwingend ein Betriebsausschuss des Betriebsrates erforderlich und auch da hat die SBV ein Teilnahmerecht. Sollten es weitere Ausschüsse geben, dann auch dort. Zusätzlich muss das Monatsgespräch berücksichtigt werden. Teilnahme- und Rederecht auf der vierteljährigen Betriebsversammlung. Nacharbeiten bei all diesen Aktivitäten fallen zudem noch an.
Dazu kommen die Aufgaben der SBV, die ggf. eigengeplant ausgeführt werden müssen.

Also diesen Zeitrahmen für eine Freistellung mitteilen. Freistellen bedeutet im übrigen nicht nacharbeiten.

--
Gruß
Wolfgang

Sprechstunde der SBV

Alex081073, Oberfranken, Thursday, 14.05.2020, 16:26 (vor 1443 Tagen) @ WoBi

Hallo Alex081073,

in der vom Arbeitgeber für ausreichend gehaltene eine Stunde ist es nicht mal möglich, um sich auf die (wöchentliche) Betriebsratssitzung vorzubereiten. Da ist noch keine Sitzungsteilnahme an der BR-Sitzung selbst enthalten.

Zur BR Sitzung bin ich ganz normal montags dabei!

Ab einer gewissen Größe ist zwingend ein Betriebsausschuss des Betriebsrates erforderlich und auch da hat die SBV ein Teilnahmerecht.

Auch hier bin ich mit dabei!

Sollten es weitere Ausschüsse geben, dann auch dort. Zusätzlich muss das Monatsgespräch berücksichtigt werden. Teilnahme- und Rederecht auf der vierteljährigen Betriebsversammlung. Nacharbeiten bei all diesen Aktivitäten fallen zudem noch an.
Dazu kommen die Aufgaben der SBV, die ggf. eigengeplant ausgeführt werden müssen.

Also diesen Zeitrahmen für eine Freistellung mitteilen. Freistellen bedeutet im übrigen nicht nacharbeiten.

Auch bin ich beim Wirtschaftsausschuss und Arbeitssicherheit dabei, das ist alles geklärt.
Nur halt meine Persönliche Zeit als SBV ist stark beschränkt, das man mir nur 1 Stunde in der Woche genehmigt und ich meinen Abteilungsleiter immer bitten muss mich kurzfristig frei zu planen.

Gruß Alex.

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