Inklusionsvereinbarung (Gesamt-Konzern-SBV)

joval1967 ⌂, Nortrup, Sunday, 24.05.2020, 18:01 (vor 1442 Tagen)

Ich bin bei uns in dem Betrieb SBV und habe ca 80 Kollegienin und Kollegen zu betreuen, und weil unser Betrieb fusioniert hat, wurde bin ich im Februar 2020 Konzern SBV. Ich beschäftige mich seit längeren mit dem Thema Inklusion, diesbezüglich habe ich einen Entwurf ende 2019 unserem Chef und dem BRV vorgelegt. Die erste Reaktion war das der Personalchef mir gesagt hat, das er es ohne Prüfung nicht unterschreiben kann, der BRV war lange still. Auf meine ständige Anfragen hat man mir immer gesagt es liegt noch keine Antwort von dem AG Verband. Letzte Woche habe ich dies Thema auf der KBR Sitzung vorgestellt, das Ergebnis war das man den Vorschlag überarbeiten soll, und der KBRV wird es danach der Geschäftsführung präsentieren. Ich bin damit gar nicht einverstanden, weil laut §166 SGB IX das Initiativrecht liegt klar bei der SBV bzw. KSBV. Meine Frage an euch was kann oder besser gesagt was soll ich hier machen??? Danke,

Inklusionsvereinbarung

albarracin, Baden-Württemberg, Sunday, 24.05.2020, 21:06 (vor 1442 Tagen) @ joval1967

Hallo,

wenn Du kein inhaltliches Problem mit einem überarbeiteten Entwurf hast, solltest Du froh sein, daß Dich der BR bei der Durchsetzung unterstützen will und nicht kleinkariert (und streng genommen auch formal falsch) auf ein "Initiativrecht" pochst.
Das Initiativrecht bedeutet nämlich nur, daß Du die Aufnahme von Verhandlungen verlangen kannst - mehr nicht. Und das ist ja auch passiert.
Es bedeutet nicht, daß Du als SBV der alleinige "Herr" des Fortgangs der Verhandlungen bist. Es bedeutet erst recht nicht, daß nicht auch die anderen Verfahrensbeteiligten im Lauf der Verhandlungen Vorschläge machen können.

Die einzige Frage, die aufgrund Deiner Angaben formal zu prüfen wäre, ist die Berechtigung des KBR bzw. der KSBV, eine konzernweite Vereinbarung abzuschließen.

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&Tschüß

Wolfgang

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