Freistellung des Stelli bei längerer AU der SBV (Allgemeines)

daha, Kiel, Thursday, 28.05.2020, 07:58 (vor 1433 Tagen)

Guten Morgen in die Runde,
zuerst ein paar Fakten: wir haben >100 SB/GL-Beschäftigte, ich habe eine halbe Freistellung (ich weiß, dass ich eine volle beantragen könnte:-) )
ich war Anfang des Jahres für ca. 3 Monate erkrankt und werde leider wieder für mehrere Wochen ausfallen. Muss der AG jetzt für die Zeit meines erneuten Ausfalls meine Stellvertreterin auf Antrag auch freistellen. Ich meine das so im SGB IX . Sie ist ja dann die SBV und hat ein Recht auf Freistellung nach §179(4) SGB IX.
Ich freue mich auf die Antwort(en) und sende liebe grüße aus dem z Zt. sonnige Norden

Freistellung des Stelli bei längerer AU der SBV

Cebulon, Friday, 29.05.2020, 15:35 (vor 1432 Tagen) @ daha

Ich war Anfang des Jahres für ca. 3 Monate erkrankt und werde leider wieder für mehrere Wochen ausfallen. Muss der AG jetzt für die Zeit meines erneuten Ausfalls meine Stellvertreterin auf Antrag auch freistellen.

Gute Frage. Ob für Stellvertretung Anspruch auf förmliche Freistellung anzunehmen ist, ist fraglich. Jedenfalls wird davon auszugehen sein, dass der Umfang der erforderlichen Bedarfsfreistellung des stellv. Mitglieds bei einer solchen Langzeitvertretung mit > 100 sbM nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX dem Freistellungsumfang der verhinderten VP entspricht, so dass fiktiv (faktisch) von einer Vollfreistellung des stellv. Mitglieds auszugehen ist, die der Arbeitgeber zu tolerieren hat, ohne dass sie förmlich ausgesprochen ist, weil ansonsten die Amts- bzw. Organtätigkeit der SBV behindert würde.

Gruß,
Cebulon

Freistellung des Stelli bei längerer AU der SBV

lysanne, Wednesday, 26.01.2022, 17:10 (vor 825 Tagen) @ Cebulon

Hallo, ich bin nachgerückt und jetzt 1. Stellvertreterin.
Wenn die Vertrauensperson (zu 100 % freigestellt) 1 Woche im Urlaub ist, dann bin ich doch auch in dieser kurzen Zeit komplett freigestellt für die SBV-Arbeit. Mein AG verlangt, dass ich ihm genau sage, was ich in der Zeit mache und die Vertrauensperson hat ihm gesagt, bis auf zwei Sprechstunden wäre nichts geplant gewesen. Ich habe aber mehrere Telefonate geführt und ich war auf einer Fortbildung und habe die Unterlagen die ich doch bekommen habe, dann in der Zeit gelesen, weil ich ja noch recht frisch bin und mich weiterbilden muss.
Ich habe es so verstanden, dass ich in der Vertretung die selben Rechte und Pflichten habe, also auch die komplette Freistellung und ich dem AG keine genaue Auskunft geben muss.
Ist das so richtig?
Herzlichen Dank
Lysanne

RSS-Feed dieser Diskussion