Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX (Allgemeines)

Simone24, Friday, 12.06.2020, 06:14 (vor 1415 Tagen)

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX. Mir ist noch nicht ganz klar, wie genau die Anwendung in der Praxis funktioniert.

Im ersten Schritt wird ja geprüft, ob der frei gewordende bzw. frei werdende Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen geeignet ist. Diese Prüfung erfolgt gemeinsam mit der SBV und dem PR.
Wenn nun festgestellt wird, dass der Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen geeignet ist und ich als SBV zufällig einen Kandidaten habe, auf den das Anforderungsprofil etc. passen könnte, kann der schwerbehinderte Mensch dann einfach so, ohne weiteres Auswahlverfahren, versetzt werden?
Gibt es im öffentlichen Dienst diesbezüglich Unterschiede bei der Besetzunge von Stellen im mittleren, gehobenen bzw. höheren Dienst? Und was ist, wenn die Versetzung mit einer Beförderung einhergeht?
Bisher wird das alles hier leider nicht so gehandhabt. Und ich bin gerade dabei, mich in die Materie einzuarbeiten, um die Umsetzung des § 164 Abs. 1 SGB IX dann auch einfordern zu können. ;)

Also, ich wäre für jegliche Hilfe dankbar - vor allem für die Beantwortung, ob in solch geschilderten Fällen auf ein Auswahlverfahren verzichtet wird?

Ganz lieben Dank im Voraus und viele Grüße,
Simone

Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX

garda, Berlin, Friday, 12.06.2020, 07:47 (vor 1414 Tagen) @ Simone24

Hallo Simone,

leider ist dein Profil wie bei vielen hier sehr leer. Bitte ergänze da mal großzügig damit klar wird, in welchem Rechtsgebiet wir uns bei dir befinden.

Im ersten Schritt wird ja geprüft, ob der frei gewordene bzw. frei werdende Arbeitsplatz für schwerbehinderte Menschen geeignet ist. Diese Prüfung erfolgt gemeinsam mit der SBV und dem PR.
Wenn nun festgestellt wird, dass der Arbeitsplatz für einen schwerbehinderten Menschen geeignet ist und ich als SBV zufällig einen Kandidaten habe, auf den das Anforderungsprofil etc. passen könnte, kann der schwerbehinderte Mensch dann einfach so, ohne weiteres Auswahlverfahren, versetzt werden?

Jein. Mit Zustimmung des Personalrats ist das sogar im Einzelfall unter Verzicht auf Stellenausschreibung möglich. Als Regellösung geht das nicht.

Gibt es im öffentlichen Dienst diesbezüglich Unterschiede bei der Besetzunge von Stellen im mittleren, gehobenen bzw. höheren Dienst? Und was ist, wenn die Versetzung mit einer Beförderung einhergeht?

Man hat keinen Anspruch auf eine Beförderung, auch nicht als Schwerbehinderter. Schon mal was von dem Begriff Besteignung gehört? Wo steht das doch gleich?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX

Simone24, Friday, 12.06.2020, 08:38 (vor 1414 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

erstmal herzlichen Dank für deine Antwort. :)
Dein Argument mit der Bestenauslese im öffentlichen Dienst ist auch genau das, was mich so verwirrt hat.
Ich habe oft die Aussage gefunden, dass der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen zu besetzen ist, sofern denn ein geeigneter vorhanden ist. Da stand nichts bezüglich Auswahlverfahren etc. Und das hat mich so irritiert, weil das eben nicht mit der Bestenauslese vereinbar ist. ;)

Also gut, alle müssen grundsätzlich durchs Auswahlverfahren (Ausnahmen bestätigen die Regel). :)

Kannst du mir eventuell nochmal kurz schildern, wie das bei euch konkret abläuft?
Kann ich als SBV z.B. schwerbehinderte Personen vorschlagen, wenn ich der Meinung bin, dass die auf die Stelle passen könnten? Spreche ich die dann an oder macht das die Personalabteilung?

Vielen, lieben Dank nochmal!
Simone

Frage zum § 164 Abs. 1 SGB IX

garda, Berlin, Friday, 12.06.2020, 11:54 (vor 1414 Tagen) @ Simone24

Dein Argument mit der Bestenauslese im öffentlichen Dienst ist auch genau das, was mich so verwirrt hat.
Ich habe oft die Aussage gefunden, dass der Arbeitsplatz mit einem schwerbehinderten Menschen zu besetzen ist, sofern denn ein geeigneter vorhanden ist. Da stand nichts bezüglich Auswahlverfahren etc. Und das hat mich so irritiert, weil das eben nicht mit der Bestenauslese vereinbar ist. ;)

Hallo Simone,

das ist ein leider gerne weiter verbreitetes und nur zu gern geglaubtes Märchen. Im öffentlichen Dienst ist die Bestenauslese zu beachten, da wir hier, wenn auch in weiterem Sinn von einem "öffentlichen Amt" reden.

Es gilt auch in der Privatwirtschaft nicht. Vor langer Zeit gab es mal so eine Regelung aber die ist schon lange kassiert worden. Wir haben Vertragsfreiheit.

Kannst du mir eventuell nochmal kurz schildern, wie das bei euch konkret abläuft?

Meine Personalberaterin (Personalbereich vor Ort) teilt mir mit, wenn etwas ohne Ausschreibung besetzt werden soll, dann muss der PR noch zustimmen und die Gleib. Stellenausschreibungen selbst werden einfach veröffentlicht, SB innerhalb und außerhalb eingeladen oder wenn die Eignung fehlt, wird das mit mir besprochen. Auch SB müssen sich bewerben, müssen sich interessieren, müssen was dafür tun das sie berücksichtigt werden. Wer sich als SB nie um seine Beurteilungen kümmert, nie mal mit der SBV redet und erst aufjault wenn Nachteile sichtbar werden hat dann auch schon mal Pech gehabt.

Kann ich als SBV z.B. schwerbehinderte Personen vorschlagen, wenn ich der Meinung bin, dass die auf die Stelle passen könnten? Spreche ich die dann an oder macht das die Personalabteilung?

Das habe ich bereits gemacht, innerhalb und auch außerhalb von BEM. Wenn das realistisch ist, wird da auch was draus.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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