Leistungen der Arbeitsagentur (Allgemeines)

DSBV, München, Thursday, 18.06.2020, 11:41 (vor 1408 Tagen)

und jetzt noch einmal:
Bringt es was, einen AG des ÖD auf die besonderen Fördermöglichkeiten bei der Einstellung Schwerbehinderter Mitarbeiter hinzuweisen, um die Beschäftigung schmackhaft zu machen, oder zieht das Argument kaum, weil die Stellen ohnehin im Haushalt eingeplant sind und Einsparungen der Dienststelle unmittelbar nichts bringen würden?
Wie sind hier Eure Erfahrungen?

Danke!
DSBV

Leistungen der Arbeitsagentur

Simone24, Thursday, 18.06.2020, 12:06 (vor 1408 Tagen) @ DSBV

Hallo DSBV,

ich persönlich denke schon, dass sich das lohnt. Letztendlich spart der Dienstherr ja trotzdem Kosten. Auch wenn die Stellen und die Kosten geplant sind, ist es doch ganz nett, wenn durch die Förderung Personalkosten eingespart werden können.
Ich denke, dass ist auch immer ein bisschen von der Einstellung und der Rolle der Ansprechperson abhängig. Wenn du mit dem Kämmerer sprichst, findet der das sicherlich toll. ;-)
Jemandem aus der Personalabteilung könnte es eher egal sein. So nach dem Motto "Ist ja nicht mein Geld.".
Diese Erfahrung mache ich hier jedenfalls immer wieder... :-D

Dieses Argument anzubringen macht meiner Meinung nach jedenfalls nichts kaputt. ;-)

Liebe Grüße
Simone

Leistungen der Arbeitsagentur

DSBV, München, Thursday, 18.06.2020, 12:44 (vor 1408 Tagen) @ Simone24

Liebe Simone,
Danke! Wir sind leider eine Landesbehörde, da gibt es keinen Kämmerer...in den Inklusionsrichtlinien steht zwar drin, dass sich die für Einstellungen Verantwortlichen um Förderungen kümmern müssen, direkte Auswirkungen auf den Behördenhaushalt wird es aber wohl kaum haben...

Leistungen der Arbeitsagentur

Simone24, Thursday, 18.06.2020, 13:14 (vor 1408 Tagen) @ DSBV

Ah okay, dass ihr keinen Kämmerer habt, wusste ich nicht.
Aber wie gesagt, ich denke mit der Argumentation kannst du eher was erreichen als was kaputt machen. :-)

Leistungen der Arbeitsagentur

WoBi, Monday, 22.06.2020, 09:09 (vor 1404 Tagen) @ DSBV

Hallo DSBV,

viele Arbeitgeber verzichten auf die Leistungen der Agentur für Arbeit (AfA), indem Sie nicht frühzeitig über zu besetzende Arbeitsplätze die AfA informieren und die AfA mit der Vermittlung von geeignete arbeitssuchenden oder arbeitslosen behinderten Menschen beauftragen.
Also die Arbeitgeber nicht den Verpflichtungen nach § 164 Abs. 1 SGB IX nachkommen. Öffentliche Arbeitgeber zusätzlich nach § 165 SGB IX.

Aber die Arbeitgeber fordern auch nicht die Leistungen ein, wozu die AfA gesetzlich verpflichtet ist. Sie verzichten also auf möglich Leistungen durch die AfA.
Denn in § 187 Abs. 5 SGB IX steht:
"Im Rahmen der Beratung der Arbeitgeber nach Absatz 1 Nummer 2 hat die Bundesagentur für Arbeit
1. dem Arbeitgeber zur Besetzung von Arbeitsplätzen geeignete arbeitslose oder arbeitssuchende schwerbehinderte Menschen unter Darlegung der Leistungsfähigkeit und der Auswirkungen der jeweiligen Behinderung auf die angebotene Stelle vorzuschlagen,
2. ihre Fördermöglichkeiten aufzuzeigen, soweit möglich und erforderlich, auch die entsprechenden Hilfen der Rehabilitationsträger und der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben durch die Integrationsämter."

Denn die AfA hat folgende Aufgaben:
"1. die Berufsberatung, Ausbildungsvermittlung und Arbeitsvermittlung schwerbehinderter Menschen einschließlich der Vermittlung von in Werkstätten für behinderte Menschen Beschäftigten auf den allgemeinen Arbeitsmarkt,
2. die Beratung der Arbeitgeber bei der Besetzung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen mit schwerbehinderten Menschen,
3. die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere von schwerbehinderten Menschen,
a) die wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung oder sonstiger Umstände im Arbeitsleben besonders betroffen sind (§ 155 Absatz 1),
b) die langzeitarbeitslos im Sinne des § 18 des Dritten Buches sind,
c) die im Anschluss an eine Beschäftigung in einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen, bei einem anderen Leistungsanbieter (§ 60) oder einem Inklusionsbetrieb eingestellt werden,
d) die als Teilzeitbeschäftigte eingestellt werden oder
e) die zur Aus- oder Weiterbildung eingestellt werden,
..."

Jetzt werden einige sagen, dass dies die Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit sind und nicht der AfA.
Hier kann auf den Absatz 4 in § 187 SGB IX hingewiesen werden:
"Die Bundesagentur für Arbeit richtet zur Durchführung der ihr in diesem Teil und der ihr im Dritten Buch zur Teilhabe behinderter und schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben übertragenen Aufgaben in allen Agenturen für Arbeit besondere Stellen ein; bei der personellen Ausstattung dieser Stellen trägt sie dem besonderen Aufwand bei der Beratung und Vermittlung des zu betreuenden Personenkreises sowie bei der Durchführung der sonstigen Aufgaben nach Absatz 1 Rechnung."

Die SBV soll ihre Arbeitgeber dazu auffordern die Leistungen der AfA in Anspruch zu nehmen. FÖRDERN durch FORDRN ;-)
Arbeitgeber verschenken doch sonst nix und greifen auf Fördertöpfe zu.
Wer die Besten haben will, kann auf Behinderte nicht verzichten.

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Gruß
Wolfgang

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