Teilnahme der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten (Wahlen)

Claus Seeber @, Essen, Friday, 14.07.2006, 09:45 (vor 6506 Tagen)

Hallo Leute,

und wieder habe ich eine Frage, die ich auch mit der Suchfunktion nicht lösen konnte.

Ich bin Vorsitzender der Schwerbehindertenvertretung in unserer Firma(sechs Schwerbehinderte bzw. Gleichgestellte). Wie jeder weiß, stehen die Wahlen an, und ich bin emsig mit den Vorbereitungen zum förmlichen Wahlverfahren beschäftigt.

Meine Frage zum Ablauf der Wahl. Was passiert, wenn von den sechs eingeladenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nur vier oder weniger erscheinen> Wird dann trotzdem die Wahl durchgeführt>

Danke für eure Hilfe.

Gruß

Claus

Teilnahme der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Friday, 14.07.2006, 10:10 (vor 6506 Tagen) @ Claus Seeber

Hallo Claus,

erst mal eine kleine Richtigstellung.
Du bist nicht Vorsitzender sondern du bist gewählt als Vertrauensperson der schwer behinderten Menschen. Vorsitzender kann man nur von einem Verein oder ähnlichem sein.

Zu deiner Frage:
Wenn ich richtig lese, dann gibt es bei euch 6 Wahlberechtigte.
Dann käme das vereinfachte Wahlverfahren zur Anwendung.
In der Wahlordnung (ab §18) ist alles weitere geregelt.

Konkret:
Wenn nur 4 wahlberechtigte zur Wahlversammlung kommen, dann wählen diese (mit einfacher Stimmenmehrheit) die VP bzw. die Vertreter.

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter

Teilnahme der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten

Claus Seeber @, Essen, Friday, 14.07.2006, 10:21 (vor 6506 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

» Hallo Hans-Peter,

danke für deine schnelle Antwort.

Gruß

Claus»

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