Definition Verhinderung (Allgemeines)

Vertigo, Saarland, Wednesday, 24.06.2020, 12:18 (vor 1402 Tagen)

Hallo liebes Forum,

ich würde mal gerne wissen, wie ihr den Begriff der Verhinderung auslegt.
in Kommentaren und im Lexikon hier und auch auf der Seite der Integrationsämter ist beschrieben :
Verhindert ist man bei:
Urlaub
Krankheit/Kur
Dienstreise
Betroffenheit
soweit so gut, auch steht da, eine Verhinderung ist auch dann gegeben, wenn die SBV zwar im Betrieb oder der Dienststelle anwesend, aber für eine bestimmte Tätigkeit nicht erreichbar ist, z. B. weil sie eine andere Angelegenheit aus dem Aufgabenkatalog wahr nimmt.

Mein Arbeitgeber sieht dies so, dass, wenn eine wichtige, nicht aufschiebbare Angelegenheit zu klären ist, wenn ich z. B. schon Dienstschluss habe oder nicht sofort telefonisch erreichbar bin, dass er dann meinen Stellvertreter, der eventuell noch im Haus ist (wenn ich z. B. um 13 Uhr gegangen bin und um 14 Uhr ergibt sich ein Vorfall oder ich habe einen Tag Gleitzeit), als meine Stellvertretung hinzuziehen kann.
Schließlich müssten wir ja untereinander kommunizieren.
Einen solchen Notfall habe ich und meine Vorgängerin noch nie erlebt, d. h., dass beispielsweise die Polizei kommen müsste einen schwerbehinderten Mitarbeiter verhaftet und ich dann nicht im Haus bin.

Ich bin voll freigestellt mit 80% Arbeitszeit (wir haben in der Regel mehr als 100 schwerbehinderte und gleichgestellte Mitarbeiter) und ich bin jeden Tag da.
.
Eigentlich geht es darum, dass sie mich über ein sehr kurzfristiges und sehr wichtiges Personalgespräch ( es geht um Arbeitszeitbetrug, Mundraub u.a.) vergessen haben, zu informieren und zu diesem Gespräch nur den Betriebsrat, der zuständig war und auch gleichzeitig mein 1. Stellvertreter ist, eingeladen haben.
Angeblich hätte man mich versucht anzurufen, ich sei aber nicht erreichbar gewesen.
Mein Arbeitgeber glaubte, dass der eingeladene Betriebsrat ja mein Stellvertreter ist und somit ja beide Seiten abgedeckt sind.

Wie sieht das rechtlich aus? Ist es eine echte Verhinderung, wenn ich schon Dienstschluss habe oder mal einen Tag Gleitzeit (Überstunden) abbaue?
Meiner Meinung nach nicht!
Am liebsten hätte mein Arbeitgeber, dass ich eine Verfügung verfasse (denn er weiß schon, dass nur ich mich für verhindert erklären kann), dass er , wenn er mich nicht direkt erreicht, meinen Stellvertreter informieren kann und dies ausreichend ist. Also dass ich mich im Dienstfrei grundsätzlich als verhindert erkläre.

Meist müssen doch Personalgespräche nicht sofort stattfinden, wenn etwas geklärt werden muss.
Und mit dem genannten Beispiel oben mit der Polizei? Dürfte da mein Stellvertreter rechtlich agieren?
Man könnte ihn ja beispielsweise hinzurufen, wenn ich nicht mehr im Haus bin, mich aber dann am nächsten Tag beispielsweise informieren und die Beteiligung nachholen.

Ich bin wirklich sehr gespannt auf eure Auslegungen.
Hat vielleicht jemand einen § ausser 177 und 178 SGB IX, in dem noch genauer die Verhinderung/Abwesenheit erklärt ist?

Liebe Grüße

--
Gruß
Vertigo

Definition Verhinderung

WoBi, Thursday, 25.06.2020, 08:46 (vor 1401 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

bei der Fragestellung geht es m.E. weniger um eine Verhinderung bzw. wann tritt eine Verhinderung ein. Sondern um die Organisation der SBV-Arbeit. Es geht um die Definition von Geschäfts- / Sprechzeiten der Interessensvertretung und ggf. die Erreichbarkeit der Interessensvertretung.
Eine Bürokraft zur Unterstützung und zeitliche Koordination wird nicht vorhanden sein.

Die gewählte Vertrauensperson hat keine 365 Tage / 24 Stunden – Erreichbarkeit für den Arbeitgeber. Die Aufgaben der SBV sollten entsprechend § 179 Abs. 6 SGB IX vorrangig in der normalen Arbeitszeit erledigt werden.

Es geht hier zusätzlich um die Form der Durchführung durch den Arbeitgeber und die drei Phasen nach § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX mit unverzüglicher und umfassender Unterrichtung, Anhörung und Mitteilung. Hier macht es sich der Arbeitgeber zu leicht. Erst alles für sich ermitteln / zusammentragen, das Wissen darüber bunkern und dann in einer Art der Überrumpelung gleichzeitig der betroffenen Person in Anwesenheit von BR/PR und SBV vorlegen. Dann auch noch behaupten, dass die SBV rechtzeitig und umfassend informiert worden ist, da die SBV hier nur die Begleitung der betroffenen Person wahrgenommen hat.
Nachdem die SBV sich nicht spontan geäußert hat, ist damit keine Stellungnahme erfolgt und die SBV war somit einverstanden und es bedürfte keiner Mitteilung der getroffenen Entscheidung. Das ist doch nur rationelles / wirtschaftliches Handeln.
Sollen es die betrieblichen Interessensvertretungen dem Arbeitgeber so leicht machen? Wo bleibt hier die Interessensvertretung für die Wähler?

Eine Verhinderung stellt die Interessensvertretung fest, nicht der Arbeitgeber. Die internen Abläufe und die Aufgabenwahrnehmungen werden durch die Vertrauensperson organisiert. Wie war das mit unabhängig und weisungsfrei, wegen Ehrenamt?

Anmerkung zum Stellvertreter und Doppelfunktion:
1. Ist diese Person das 1. stellvertretende Mitglied der SBV? Hier geht es um die Reihenfolge und den Wählerwillen. War er überhaupt im Ehrenamt der SBV.
2. Ist diese Person "nur" BR-Mitglied oder Vorsitzender des BR? Hier geht es um die Unterrichtung des Gremiums. Nur der Vorsitzende ist die "Briefkasten-Funktion" für den BR. Nur wenn der Vorsitzende informiert wird, ist das Gremium informiert.
Hier ggf. Stellvertreter und Geschäftsordnung berücksichtigen!

Deshalb meine Empfehlung ein BR-Mitglied des persönlichen Vertrauens als "betroffene Person" mitnehmen und nicht unbedingt den Vorsitzenden - noch weniger eine vom Arbeitgeber vorgegebene Person. Ob ich "Vertrauen in den BR-Vorsitzenden" habe ist meine Sache und hat nicht der Arbeitgeber festzulegen!
Bei der Begleitung durch die SBV hat die betroffene Person dieses Wahlmöglichkeit nicht.

--
Gruß
Wolfgang

Guten Morgen WoBi,Definition Verhinderung

Vertigo, Saarland, Friday, 26.06.2020, 07:30 (vor 1400 Tagen) @ WoBi

- kein Text -

--
Gruß
Vertigo

Definition Verhinderung

Vertigo, Saarland, Friday, 26.06.2020, 08:06 (vor 1400 Tagen) @ WoBi

Guten Morgen WoBi,

so.....hier nochmal........
vielen Dank für deine sehr ausführliche Antwort.
Natürlich geht es um die Organisation der SB- Arbeit, die meiner Meinung nach sehr gut von mir organisiert ist.
Wie ich schon geschrieben hatte, bin ich ja täglich da.

Zu deinen Fragen:
mein 1. Stellvertreter ist nicht der BR- Vorsitzende, sondern ein normales freigestelltes BR- Mitglied.
Da er eine 100 % Stelle hat, ist er meist bis 16 Uhr im Haus. Ich gehe immer sehr unterschiedlich, weil ich mir die Zeit mit den Terminen einteilen muß. Meist bin ich aber morgens schon ab 7 Uhr da. Dann bin ich immer mindestens 6 Stunden da......häufiger auch länger, weil auch 1x/Wo BR-Sitzung ist oder auch nach 14 Uhr noch Termine mit der Perso sind, oder Kolleginnen und Kollegen erst nach dem Frühdienst kommen können.

Wie ich auch schon geschrieben hatte, ging es um dieses Personalgespräch, das ohne meine Beteiligung geführt wurde und mein 1. Stelli als Betriebsrat (er betreut diese Mitarbeiterin als BR) eingeladen war. Übrigens auch sehr kurzfristig.
Und es war wohl genau wie du geschrieben hast, es wurde gesammelt und gesammelt und dann kurzfristig (so kurzfristig geht das oft auch mit BEM Gesprächen) dieses Gespräch geführt, weil unsere Juristin wohl durch das Home-Office nur an wenigen Tagen im Haus ist und sie dafür nicht extra kommen wollte oder konnte.
Am Ende dieses Gespräches erwähnte mein Stelli.......naja, er ärgert auch gerne mal die Perso......dass hier im Vorfeld keine Beteiligung der SBV stattgefunden hat.
Da waren sie sauer, denn man gibt ja nicht gerne Fehler zu!

In meinem nächsten Jour fixe mit dem Personaldirektor und der Juristin wurde dann mit mir gesprochen und als ich ihnen wieder mal die Beteiligung der SBV (war schon öfters Thema) und den passenden § erklärt habe, kam dann einen Tag später die Information der Juristin, dass sie mich somit beteiligen, mir ihr Vorhaben mitteilen und eine Stellungnahme erbitten.
Das Protokoll des Gespräches hatten sie mir mitgeschickt mit den ganzen Vorhaltungen.
Die Mitarbeiterin bekommt jetzt gleich 3 Abmahnungen statt eine fristlose Kündigung.
Ich weiß, dass die Kündigung locker drin gewesen wäre mit Arbeitszeitbetrug, Fehlverhalten und Mundraub.
Ich habe in meiner Stellungnahme ein Coaching und die Beteiligung vom Integrationsfachdienst vorgeschlagen, da mit der Mitarbeiterin früher schon Personalgespräche wegen Fehlverhalten (Unfreundlichkeit usw.) geführt wurden und sonst noch nicht viel passiert ist. Meines Erachtens liegt dies nicht ausschließlich an der Mitarbeiterin, sie ist dort von Anfang an nicht erwünscht gewesen. Egal...... das ist eine andere Sache.

Aber meine eigentliche Frage war ja, kann und soll ich mich prinzipiell als verhindert erklären, wenn ich im Frei oder Feierabend bin?
Wie sieht denn das rechtlich aus?

--
Gruß
Vertigo

Definition Verhinderung

WoBi, Friday, 26.06.2020, 10:02 (vor 1400 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

es war keine Kritik an deiner Amtsführung oder deinem persönlichen Einsatz für das Ehrenamt. Es ging mir um das Aufzeigen des Verhaltens des Arbeitgebers und der für ihn handelnden Erfüllungsgehilfen. Hier kann z.B. mit Sprechzeiten die Unterrichtung durch den Arbeitgeber der SBV gesteuert werden. Durch den Überblick der regelmäßigen Termine z.B. BR-Sitzungen, Zeiterfassung (Zweckentfremdung?), Urlaubsmeldungen, Kostenübernahme für Seminare über dich, kann der Arbeitgeber sich sonst über deine Funktion als Vertrauensperson organisieren.
Brauchst nur zu schauen, wie dein Zugang zur Geschäftsführung / oberster Dienstherr geregelt ist. Da ist mindestens das Vorzimmer als Zugangsbremse vorhanden. Der "Chef" ist sicher auch nicht rund um die Uhr bei einem 3-Schichtbetrieb für die SBV ansprechbar. Hat das Vorzimmer eine 24-Stundenbesetzung?
Nimm dieses als Beispiel für die eigene Organisation deiner Ehrenamtsaufgabe. Fordere die entsprechenden Ressourcen ein, definiere die Informationsübergabe (Ort, Zeitrahmen). Immer an die Augenhöhe denken. Wie ist es beim BR geregelt? Positives auch für die SBV beanspruchen.

Klar ist, dass die handelnden Personen die Rechtslage kennen. Nur wird hier eine partielle Rechtstreue z.B. durch die Juristin praktiziert. Wenn es ins Konzept des Arbeitgebers passt, bedeutet nicht "unverzüglich".
Dieses Verhalten des Arbeitgebers ist schwer nachhaltig zu beeinflussen. Hier könnten die KollegInnen durch Information mit ihrem Verhalten gestärkt werden. Dazu wurde vor mehreren Jahren eine "Notkarte" mit Verhaltensregeln für derartige Gesprächssituationen verteilt.

Das Verhalten deines Stellvertreters war doch positiv. Hat seine Rolle nur als BR definiert und hat auf die Verpflichtungen zur Unterrichtung der SBV hingewiesen. Trotz Freistellung als BR-Mitglied ist durch die Gesprächsteilnahme keine Unterrichtung des BR-Gremiums erfolgt.

Zu deiner Frage:
Ich persönlich würde mich auf keinen Fall pauschaliert bei Abwesenheit (Arbeitsende / Urlaub / Seminar /…) mich als Verhindert erklären. Damit wird dem Arbeitgeber ein Handlungsrahmen mit vielen Freiheiten eingeräumt, der die Arbeit der SBV und die Interessenvertretung erschwert. Ich würde mein eigenes Handlungsfeld ohne zwingenden Grund begrenzen.
Der Arbeitgeber hat den Betrieb zu organisieren, aber die Interessensvertretung organisiert ihr Ehrenamt eigenverantwortlich.

"Böses" Beispiel zu einer Art unerwünschtem Auswuchs der freien Interpretation des Arbeitgebers:
"Chef" bestellt Vertrauensperson zu einer Information / mehrstündige Veranstaltung – sonstiger Vorwand - ein, um in dieser Zeit der „Verhinderung“ mit der Stellvertretung "spontan dringende" Aktivitäten durchzuführen.
Man kann manchmal nicht schlecht genug denken – Oder?

--
Gruß
Wolfgang

Definition Verhinderung

Vertigo, Saarland, Friday, 26.06.2020, 11:17 (vor 1400 Tagen) @ WoBi

Hallo WoBi,

ich habe das nicht als Kritik von deiner Seite empfunden. :-) ;-)

Mein Arbeitgeber hat ja einen Überblick über meine regelmäßigen und auch die unregelmäßigen Termine.
Ich führe einen elektronischen Kalender in meinem Arbeits-PC, den ich wirklich immer zeitnah aktualisiere. Man kann da zwar sehen, ob ich im Termin bin oder nicht, aber nicht was genau. Es ist dann nur das Zeitfenster geblockt.
Meinen Urlaub trage ich ebenfalls ein und meine Seminare auch.

Problem ist, dass der Kalender nicht beachtet wird. Ich bekomme häufig auch BEM Gespräche und auch Vorstellungsgespräche geschickt, auch wenn da schon ein Termin hinterlegt ist.
Darum geht es eigentlich nicht. Mein Arbeitgeber wollte schnellstmöglich jemanden von der SBV zuziehen können, damit er nicht warten muss.
Warum das auf einmal jetzt so ein Problem darstellen soll, verstehe ich nicht.
Sie haben sich wahrscheinlich darüber geärgert, dass sie mich vergessen haben zu beteiligen, auch wenn sie angeblich kurzfristig angerufen haben, weil sie gemerkt hätten, dass sie mich vergessen haben, hätten sie mich egal wie erreichen können.
Ich war da und es kam keine Einladung.

Realistisch gesehen gab es in den letzten Jahren noch niemals eine Situation oder einen so dringendes Gespräch, das nicht hätte einen Tag warten können.
Und wenn ich schon im Feierabend bin und etwas passiert, dann ist für mich auch eine "unverzügliche Beteiligung" gegeben, wenn ich das direkt am nächsten Tag erfahre, wenn ich meinem Dienst aufnehme.
Ich kann den Polizisten, wie im Beispiel genannt, die Festnahme nicht verbieten und wenn ich dies dann am nächsten Tag erfahre, ist das unverzüglich.
Das genannte Beispiel kam allerdings von Arbeitgeberseite.

Dein böses Beispiel ist echt gut!
Könnte wirklich voll ausgenutzt werden.

Grüße von dem schönen Saarland und ein schönes Wochenende

--
Gruß
Vertigo

Definition Verhinderung

WoBi, Monday, 29.06.2020, 08:48 (vor 1397 Tagen) @ Vertigo

Hallo Vertigo,

Mein Arbeitgeber wollte schnellstmöglich jemanden von der SBV zuziehen können, damit er nicht warten muss.

Ich Herr, du Knecht? Die SBV ist nicht dem Arbeitgeber unterstellt. Das "Untertanendenken" könnte dich als Mitarbeiter betreffen, aber nicht in deiner Funktion als Interessensvertreter. Du bist freigestellt und zu keiner Arbeitsleistung verpflichtet, worauf der Arbeitgeber sein so hochgeschätztes "Direktionsrecht" anwenden könnte.

Warum das auf einmal jetzt so ein Problem darstellen soll, verstehe ich nicht.

Weil durch das BTHG in § 178 Abs. 2 SGB IX der 3. Satz "Die Kündigung eines schwerbehinderten Menschen, die der Arbeitgeber ohne eine Beteiligung nach Satz 1 ausspricht, ist unwirksam." eingefügt worden ist. Da ist das Risiko mit der praktizierten "partiellen Rechtstreue" gestiegen und der Arbeitgeber ist nunmehr "gezwungen" die SBV zu unterrichten und anzuhören. Denke, dass das den Arbeitgeber stört.

Dieses möchte der Arbeitgeber mit der "Überrumpelungstaktik" kompensieren. Die SBV soll möglichst ohne eigene Nachforschungen, Anhörung der betroffenen Person, usw. sofort die nunmehr erforderliche Zustimmung zur Kündigung erteilen. Der Arbeitgeber will unnötigen Zeitdruck auf die SBV aufbauen und ggf. weniger im täglichen Gesehen aktive Stellvertreter einbinden.
Analog dem physikalischen Gesetz: Kraft erzeugt Gegenkraft

--
Gruß
Wolfgang

Definition Verhinderung

Luculus, Saturday, 04.07.2020, 12:16 (vor 1392 Tagen) @ WoBi

In so einem Fall wäre es doch möglich die Maßnahme (Kündigung, Abmahnung...) aufzuheben da die SBV nicht beteiligt war, oder?
Durch die Dezentralisierung in meinem Betrieb (Kommune) habe ich extrem viele ArbeitgeberansprechpartnerInnen. Die meisten Führungskräfte kennen sich nicht gut aus (Abmahnung weil Schlechtleistung? :-P ) Einige sprechen willkürlich Stellies an obwohl die SBV im Haus ist (Stellie ist kooperativer und nicht so erfahren).

Im Ausgangspost geht der AG auch von (ständiger) Kommunikation untereinander aus. Das ist doch prima, da habt ihr ja einen Freibrief für häufige Treffen aller, SBV mit Stellies :-)

Definition Verhinderung

PolWol, Tuesday, 07.07.2020, 17:20 (vor 1389 Tagen) @ Vertigo

Hallo,

Mein Arbeitgeber hat ja einen Überblick über meine regelmäßigen und auch die unregelmäßigen Termine.
Ich führe einen elektronischen Kalender in meinem Arbeits-PC, den ich wirklich immer zeitnah aktualisiere. Man kann da zwar sehen, ob ich im Termin bin oder nicht, aber nicht was genau. Es ist dann nur das Zeitfenster geblockt.
Meinen Urlaub trage ich ebenfalls ein und meine Seminare auch.

Problem ist, dass der Kalender nicht beachtet wird. Ich bekomme häufig auch BEM Gespräche und auch Vorstellungsgespräche geschickt, auch wenn da schon ein Termin hinterlegt ist.

Ob der Arbeitgeber den Kalender nicht beachtet, ist nicht belegt. Kann es nicht sein, dass der Arbeitgeber den Kalender sehr genau beachtet?
Hier wird deutlich, dass die technische Ausstattung der SBV sehr eng an die technische Ausstattung des Arbeitgebers angelehnt ist. Es wird vermutlich sogar die Datensicherung des Arbeitgebers mitbenützt. Aus der Datensicherung kann der Kalender z.B. auf einen anderen PC hergestellt werden. Im Prinzip wie eine Synchronisation mit einen Handy. Dort sind die Inhalte lesbar! Ein Duplikat des Kalenders. Ebenso kann der Kalender geteilt werden.

Die Unabhängigkeit der SBV ist auch bei der Ausstattung der SBV zu beachten.

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