Inklusionsvereinbarung (Umgang mit BR / PR)

Hilde, Thursday, 16.07.2020, 12:19 (vor 1383 Tagen)

Hallo in die Runde, ich als SBV bin dabei eine Inklusionsvereinbarung zu erstellen. In einer Sitzung hatte ich den Vorschlag unterbreitet, dass die SBV und der BR eine gemeinsamen Inklusionsverinbarung zu erstellen, Der BR hat auch 3 Mitglieder für den Arbeitskreis "Inklusion" entsandt. Nun sind wir gut im Rennen und der Entwurf steht schon fast. In der letzten BR-Sitzung kam auf einmal die Stimmung auf, dass das ja gar keine Betriebsvereinbarung sein kann. Trotz mehrfachem Hinweis, dass es nicht anders sein kann als eine BV- da ja in einer Inklusionsvereinbarung mitbestimmungspflichtige Anteile vorhanden sind, wert sich nun der BR, eine BV abschließen zu wollen. Trotz guter Argumente, komme ich nicht weiter. Zwei der BR-Mitglieder, die mit im AK sind und sich sehr einbringen, stehen mir zur Seite, sind aber in der Minderheit. Ich würde gerne einen Sachverständigen zur nächstem AK einladen und ihn auch in dann dem BR vorstellen, dass er mal die rechtliche Grundlage darlegt. Es ist einer 11 BR und viele aus diesem Gremium sehen sich als, wie man so schön sagt, selbsternannte Sachverständige. Nun meine Frage. Kann ich einen Anwalt(Sachverständigen) zu diesem Thema beauftragen? ich würde natürlich eine Beschluß fassen. Aber wer trägt die Kosten? Ist ja kein Streitpunkt mit dem AG. Auf Antworten oder Meinungen bin ich ganz gespannt.

Inklusionsvereinbarung

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 16.07.2020, 15:27 (vor 1383 Tagen) @ Hilde

Hallo,

der BR hat insofern recht, daß es sich bei einer Inklusionsvereinbarung eben nicht um eine Betriebsvereinbarung im Sinne des § 77 BetrVG handelt, sondern um einen "kollektivrechtlichen Vertrag eigener Art" (Düwell in LPK-SGB IX, § 166 Rn 10).
Deswegen kann eine IK auch nicht in bestehende BVen eingreifen oder erzwingbare Mitbestimmung des BR ersetzen.

Deswegen stellt sich für mich die Frage, ob es hier tatsächlich nur um Form und Begrifflichkeit geht oder sich nicht dahinter inhaltliche Probleme bzw. Differnezen "verstecken".

--
&Tschüß

Wolfgang

Inklusionsvereinbarung

Hilde, Thursday, 16.07.2020, 16:14 (vor 1382 Tagen) @ albarracin

Hallo,
mir ist klar, dass es sich hiebei nicht um eine erzwinbar BV andelt aber was ist es denn dann? ein kollektivrechtlicher Vertrag darf dann ja keine mitbestimmungspflichtige Bestandteile haben. Was ist den mit Barrierefreiheit, Umbaumaßnahmen, bei Anschaffungen von speziellen Geräten usw.
Die Aufgaben sind doch vom Gesetzgeber beschrieben worden im SGB IX.
Trotzdem Danke für deine Einschätzung und den Hinweiss von Herrn Düwell.

Inklusionsvereinbarung

Hendrik1, Niedersachsen, Friday, 17.07.2020, 11:51 (vor 1382 Tagen) @ Hilde

Moin Moin Hilde,

eine Inklusionsvereinbarung darf nicht BV ersetzen, was sie aber darf, ist auf diese verweisen. Hier kann beispielsweise geregelt werden, dass in Fragen der Barrierefreiheit die SBV mit anzuhören ist, genauso wie bei der Fragestellung der Arbeitsplatzausstattung, Neubauten etc. Es macht allerdings in der Regel wenig Sinn, eine Inklusionsvereinbarung abzuschließen, die nur die Gesetzestexte zitiert oder erläutert. Man sollte in diese auch weitere Bestimmungen einbauen, die für beide Seiten Sinn ergeben. Z.B. wenn es bei Euch große Probleme mit der Vermittelbarkeit von Schwerbehinderten gibt, dann Lösungswege suchen und ggf. hier verankern. Ein Weg kann z.B. sein, dass Beschäftigte mit einer chronischen Erkrankung, die nur zu Stillstand bzw. Verschlechterung neigt, sich frühzeitig auch ohne Fehlzeiten ans BEM wenden können, weil sie in diesem Stadium noch leichter zu vermitteln sind, bzw. eine Umschulung mit anschließender Umsetzung auch erfolgsversprechender ist, als wenn durch ein Fortschreiten der Erkrankung selbst die Umschulung schon an Grenzen stößt. Der Arbeitgeber spart dabei Kosten für zukünftige Fehltage, der Arbeitnehmer fühlt sich wertgeschätzt. Mein O-Ton dazu: Wenn das BEM Gespräch von 1 Stunde für 2 Personen dazu führt, dass es n den Folgejahren einen einzigen Fehltag weniger gibt, hat es sich auch für den Arbeitgeber finanziell schon gelohnt..
Schau bei Dir nach Lösungsmöglichkeiten und binde den BR ein, indem diese Inklusionsvereinbarung zu den bisherigen BVs in Passung gebracht wird, oder wenn diese die Realität nicht mehr abbilden, aus Sicht der SBV auch bei der Diienststelle eine Anpassung verlangt wird. Ersetzen kann die Inklusionsvereinbarung diese nicht direkt, aber den Finger in die Wunde legen, wenn diese denn besteht, schon.

Liebe Grüße

Hendrik

Inklusionsvereinbarung

WoBi, Friday, 17.07.2020, 18:25 (vor 1381 Tagen) @ Hendrik1

Hallo,

was haltet ihr von deinem "dreiseitigen-Vertrag"?
Hier ist die Initiative bei der SBV und durch die Unterschrift von BR/PR wird die kollektivrechtliche Seite abgedeckt.
Nur so als Anregung.:-)

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Gruß
Wolfgang

Inklusionsvereinbarung

Hilde, Monday, 20.07.2020, 10:23 (vor 1379 Tagen) @ WoBi

Ich bedanke mich bei allen, die mich mit vielen Ideen und Anregungen unterstütz haben.
Hilde

Inklusionsvereinbarung

Balou, Thursday, 22.09.2022, 17:21 (vor 584 Tagen) @ Hilde

Hallo Hilde,
Könnte ich mich mit dir einmal in Verbindung setzen.
Da ich fragen zur Inklusionsvereinbarung habe.

Lieben Gruß
Balou

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