Einladung/Teilnahme während AU (BEM)

Peachy, Hannover, Wednesday, 19.08.2020, 18:23 (vor 1346 Tagen)

Hallo zusammen,
eine schwerbehinderte MA (Pflegefachfrau im Krankenhaus), Covid-Risikogrupe. Ist seit über 6 Wochen AU - besonders wegen Angst vor den Folgen einer Infektion. Sie wird nun vom bEM-Team zu einem Termin eingeladen. Diesen Termin kann sie wegen AU nicht wahrnehmen, ff.
Nach einem BAG-Urteil muss sie wohl auch nicht teilnehmen. Nach meiner Lesart dürfte dies auch nicht negativ auf das Verfahren wirken.

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Würde eine mehrmalige (hier berechtigte) Absage der Termine als Beendigung des Verfahrens gelten?

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Wie oft, bzw. in welchen Intervallen kann bzw. sollte das bEM-Team eine Einladung verschicken?

https://www.reichert-recht.com/arbeitsunfaehig-und-der-arbeitgeber-fordert-zur-teilnahme-am-bem-auf-was-tun/

http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=pm&Datum=2020&nr=19060&linked=urt

Eine gute Zeit
Gruß
Peachy

Einladung/Teilnahme während AU

garda, Berlin, Thursday, 20.08.2020, 07:51 (vor 1346 Tagen) @ Peachy

Hallo zusammen,
eine schwerbehinderte MA (Pflegefachfrau im Krankenhaus), Covid-Risikogrupe. Ist seit über 6 Wochen AU - besonders wegen Angst vor den Folgen einer Infektion. Sie wird nun vom bEM-Team zu einem Termin eingeladen. Diesen Termin kann sie wegen AU nicht wahrnehmen, ff.
Nach einem BAG-Urteil muss sie wohl auch nicht teilnehmen. Nach meiner Lesart dürfte dies auch nicht negativ auf das Verfahren wirken.

Hallo Peachy,

grundsätzlich ist ein BEM immer freiwillig. Nur bei hartnäckiger Verweigerung bringt man sich in eine schwierige arbeitsrechtliche Lage weil der AG dann auch nicht ganz zu unrecht sagen kann, ich habe alles angeboten, MA hat immer ignoriert oder abgelehnt. Da kann sich die Beweislage bei einem Kündigungsschutzprozess schon mal verschieben.

Ob nun allein die Angst vor den Folgen einer Infektion eine AU berechtigt ist bereits sehr umstritten und hängt nicht nur an der Einstufung Risikogruppe. Raucher sind auch Risikogruppe, in meinen Augen aber nicht durch eine AUB auch noch zu privilegieren. Wer bei Covid-19 Risikogruppe ist, der ist es auch bei anderen Infektionen und dann stellt sich für mich die Frage, ob das der richtige Beruf ist oder die richtige Verwendung innerhalb des Berufs. Beides wäre Thema im BEM. Warum in dieser Konstellation eine Teilnahme am BEM nicht möglich ist, wenn die AU nur auf dieser Angst basiert, erschließt sich mir aus den vorliegenden Informationen nicht. Wie soll es denn weitergehen? Covid-19 wird kaum einfach verschwinden und dann? AU bis zur Rente? Erfolgt z. B. eine Verhaltenstherapie oder ist sie beabsichtigt? Was stellt sich die Betroffene selbst vor wie es weiter geht?

Die Rechtsprechung würde ich immer mit Vorsicht betrachten, weil in Deutschland immer Einzelfälle entschieden werden und die Rechtsprechung nur Orientierung bietet. Sie ist nicht etwa geltendes Recht.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Einladung/Teilnahme während AU

albarracin, Baden-Württemberg, Saturday, 22.08.2020, 14:09 (vor 1344 Tagen) @ garda

Hallo,

es spricht nichts dagegen, das BEM jetzt grundsätzlich anzubieten und gleichzeitig "auszusetzen", bis sich die Möglichkeit zur Teilnahme ergibt. So sollte auch unbedingt die betroffene ANin antworten und nicht einfach nur ablehnen.

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&Tschüß

Wolfgang

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