Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB (Allgemeines)

GerdS, Hessen, Monday, 14.09.2020, 13:02 (vor 1320 Tagen)

Hallo zusammen,
leider gab es hier (Stadtverwaltung) wieder Verstöße gegen die Informationspflicht der SBV nach § 178 Abs. 2 SGB IX. Leittragende ist letztendlich eine SBM, welche dadurch 5 Stunden, die sie mehr arbeiten wollte und auch sollte, nicht bekommt, da diese Stunden im Haushalt für kommendes Jahr nicht aufgenommen werden. Im guten Fall wäre dies mit meiner Unterstützung so gelaufen. Dies liegt an Streitigkeiten zwischen dem zuständigen Amtsleiter und dem Bürgermeister.

Dem vom Personalchef und mir vorgeschlagenen Kompromiss ist der Bgm. daher nicht gefolgt. Wäre ein anderes Amt betroffen, so wäre der Sachverhalt sehr wahrscheinlich anders. Der Bgm. sieht sich gezwungen, den Kompromiss und das damit verbundene Zugeständnis auf 5 Wochenstunden mehr, abzulehnen.
Ich sehe mich gezwungen, da ich dies auch der SBM zugesichert habe, den Verstoß durch Einleitung eines Beschlussverfahrens zu sanktionieren.

Das Beschlussverfahren ist hier die erste Wahl. Der Anwalt hätte gerne eine Kostenübernahmeerklärung. Die dafür notwendigen Voraussetzungen liegen vor. Dem Arbeitgeber wurde die Möglichkeit gegeben durch Nachgeben den Kontlikt zu entschärfen, auch wurde dieser auf die Einschaltung und den damit verbundenen Kosten hingewiesen usw. Ebenso ist das Verfahren nicht offensichtlich ohne Erfolgsaussicht, im Gegenteil, der Verstoß ist von allen Seiten unstrittig. Im Grunde möchte jeder ein Verfahren vermeiden.

Erst wurde hier jedoch die Kostenübernahmeerklärung infrage gestellt, dies sollte jetzt jedoch geklärt sein und die Erklärung auch heute noch ausgestellt werden.

Aber ... falls doch nicht, wäre meine Frage hierzu, ob das schon jemand hatte und wie ihr reagiert habt bzw. euer Anwalt.

Vordrucke hierzu scheint es nicht zu geben, daher die Frage, ob einfach eine Zusage derart ausreicht wie z.B.:
Eine Kostenübernahme im Beschlussverfahren gegen die Stadt Kelkheim wegen ... wird hiermit gegeben.

Verbesserungsvorschläge und auch generell Erfahrungen in diesem Bereich wären hilfreich. Unter der Suchfunktion habe ich nichts Substantielles gefunden.
Vielen Dank für eure Hilfe und allen hier eine gesunde Zeit.

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Viele Grüße
Gerd

Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB

GerdS, Hessen, Tuesday, 15.09.2020, 09:53 (vor 1320 Tagen) @ Hans-Peter-Semmler

Ja, vielen Dank dafür.
Das hatte ich gefunden und war auch wesentliche Grundlage für die bisherigen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber bzw. der Einschaltung des Anwaltes.

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Viele Grüße
Gerd

Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB

WoBi, Tuesday, 15.09.2020, 11:57 (vor 1319 Tagen) @ GerdS

Hallo GerdS,

die SBV fasst einen Beschluss, dass sie eine Rechtsberatung und ggf. Rechtsunterstützung bedarf, weil in der Angelegenheit X das vorhandene Wissen nicht ausreichend ist. Mit der Rechtsberatung und ggf. Rechtsunterstützung wird XXX durch die SBV beauftragt.
Damit der Beschluss der SBV in rechtlicher Hinsicht z.B. korrekte Bezeichnung/Anschrift der Kanzlei und die dort tätigen Anwälte gefasst werden kann, ist es sinnvoll dieses mit dem Rechtsbeistand deines Vertrauens zuvor abzusprechen/abzustimmen.

Ein Rechtsberater, der seine Kosten nicht durchsetzen kann, kann ggf. für die erforderliche Rechtsunterstützung nicht die beste Wahl sein :-P

Das angesprochene Problem einer Kostenübernahme/-tragung kann mit geeigneter Beschlussfassung durch die SBV umgangen werden. Zugleich wird die Wichtigkeit der "friedlichen" Kostenübernahme für den Arbeitgeber aufgezeigt. ;-)

Erweiterter Beschlusstext nach dem Beschluss der Beauftragung - Muster:
Die Schwerbehindertenvertretung beschließt bereits jetzt für den Fall, dass der Arbeitgeber die Kostentragung der Rechtsanwaltshonorarkosten anlässlich der rechtlichen Beratung im Zusammenhang mit der beabsichtigten Anrufung des Arbeitsgerichtes xx wegen XXX ganz oder teilweise verweigert, die Abtretung seiner nach § 179 Abs. 8 SGB IX bestehenden Freistellungsansprüche bezüglich jener Rechtsanwaltshonorarkosten an die XXX.

Die Schwerbehindertenvertretung beauftragt die XXX alle weiteren Kostennoten in der o. g. Angelegenheit aus abgetretenem Recht in eigenem Namen geltend zu machen, sowie erforderlichenfalls die Einleitung arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren zur Durchsetzung der Kostenerstattung nebst Einlegung von Rechtsmitteln und der Zwangsvollstreckung - soweit rechtlich möglich - in eigenem Namen durchzuführen bzw. einzuleiten.
Nur für den Fall, dass die Einlegung von Rechtsmitteln und die Zwangsvollstreckung nicht im Namen der XXX möglich wäre, beauftragt die Schwerbehindertenvertretung diese, im Namen der Schwerbehindertenvertretung die Kostenerstattung in den genannten Verfahren zu fordern, bzw. soweit erforderlich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren in allen Instanzen und im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen.

Auch dieses bitte vor der Beschlussfassung mit deinem Rechtsbeistand klären!

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Gruß
Wolfgang

Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB

GerdS, Hessen, Tuesday, 15.09.2020, 13:40 (vor 1319 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
vielen Dank für deine ausführliche Stellungnahme und insb. auch für das Muster als Beschlusstext.

Das ist super so und ich gebe dir Recht, dass ein Rechtsberater, welcher seine Kosten nicht durchsetzen kann, nicht unbedingt die erste Wahl ist. Ich denke, in diesem Fall war das vor(für)sorglich gefordert, da er darauf hingewiesen hat, es schon mehrere Male erlebt zu haben, dass die SBV auf den Kosten hängengeblieben ist. Allerdings ist das natürlich auch kritisch zu sehen, denn ein Anwalt sollte erkennen, ob eine SBV ein Beschlussverfahren grundlos durchführen will, oder die Voraussetzungen hierfür nicht beachtet hat. Vielleicht begründet sich die "Vorsicht" auf jahrzehntelange Tätigkeit als Vertreter für die VdK, irgendeinen Grund wird es wohl geben.

Da für alle von Interesse, nachfolgend noch eine Möglichkeit, welche der Anwalt mitgeteilt hat, hier im Wortlaut:
Ich schlage deshalb vor, dass Sie den Personalrat bitten, einen Beschluss zu fassen, dass Sie einen Rechtsanwalt beauftragen dürfen, weil eine rechtlichen Situation entstanden ist, die juristisch geklärt werden muss. Diesen Beschluss kann ich dann in das Gerichtsverfahren einbringen, falls es dazu kommen sollte.
Naja, natürlich ist das unnötig, denn ein Personalrat muss mir nicht erlauben, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Als SBV bin ich autark. Der Vollständigkeit halber wollte ich es aber aufführen. Sicherlich würde ich auch so vorgehen, um mein Ziel zu erreichen.

Davon abgesehen würde ich trotzdem, schon des Prinzips halber, den Weg für eine Kostenübernahmeerklärung bis zu Ende gehen. Das heißt hier im konkreten Fall, Magistrat und dann Landrat, zeitgleich Landesbeauftragte/r und Bundesbeauftragte/r für SBM und letztendlich würde ich mich auch an den Bundesarbeitsminister wenden. Aber soweit soll/te es natürlich nicht kommen.

Zumindest kann ich sagen, dass beim Bürgermeister und den Amtsleitungen durchgedrungen ist, dass ich nicht bluffe. Es ist ziemlicher Druck aufgekommen, was dazu geführt hat, dass eine andere mögliche Lösung gefunden wurde, welche wahrscheinlich dazu führt, dass die SBM ihre Mehrstunden erhält. Damit wäre ich zufrieden.

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Viele Grüße
Gerd

Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB

WoBi, Tuesday, 15.09.2020, 16:50 (vor 1319 Tagen) @ GerdS

Hallo GerdS,

ein Beschlussverfahren ist ein arbeitsgerichtliches "Mediations"-Verfahren mit Ermittlungsauftrag für die Kammer. Wie im Urteilsverfahren ist auch im Beschlussverfahren die gütliche Einigung ( = Vergleich) zu jedem Zeitpunkt des Verfahren anzustreben. Es gibt auch außergerichtliche Einigungen. Für derartige Versuche und Mitwirkungen erhalten Rechtsanwälte Zuschläge nach Gebührensatzung.

Manchmal hilft die Androhung eines Beschlussverfahren. Noch bessere Wirkung, wenn die Rechnung des RA kommt, wegen seines Tätigwerdens. Dies aber nur wenn sich der "oberste Dienstherr" dafür rechtfertigen muss. Die geringen Kosten deines RA wird im Haushalt untergehen und sowieso durch den Steuerzahler getragen.

Den Rat zu einer Beschlussfassung durch ein Mitbestimmungsgremium, damit die SBV handeln kann, halte ich schlichtweg als falsch. Vielmehr ist damit die Kostentragung durch den Arbeitgeber gefährdet. Dies zum Risiko der Vertrauensperson. :-(
Es würde auch der Eindruck entstehen, dass sich die SBV dem PR/BR/.. unterordnet bzw. diesem Gremium untergeordnet ist. :-|

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Gruß
Wolfgang

Kostenübernahme(erklärung) Beschlussverfahren wg. Verstoß gegen § 178 SGB

GerdS, Hessen, Wednesday, 16.09.2020, 06:36 (vor 1319 Tagen) @ WoBi

Hallo Wolfgang,
danke dir. Ich stimme dir da vorbehaltlos zu.

Ein Freund von mir ist Anwalt und den hatte ich auch um Prüfung gebeten. Bzgl. der Kostenübernahme sagte er, dass der Gesetzgeber schlichtweg gar nicht vorsieht, dass sich der Arbeitgeber hier weigert, oder Steine in den Weg legen kann. Da wäre wohl Änderungsbedarf seitens des Gesetzgebers hilfreich.In der Art, dass ein Anwalt gar nicht auf die Idee kommen muss, eine Kostenübernahmeerklärung verlangen zu können.

Denn hier war es nicht einfach, einen Anwalt zu finden. Denjenigen, welchen ich kontaktiert habe, erhielt ich vom Integrationsamt. Vom Integrationsfachdienst habe ich keine Adressen erhalten, vom VdK ebenfalls nicht. Da ich die ehemalige Leiterin vom hiesigen IFD gut kenne, die dort zwar nicht mehr arbeitet, habe ich aber immerhin von ihr zwei Anschriften erhalten. So habe ich jetzt drei Kanzleien zur Verfügung, denn sie sollen ja im Bezirk des Arbeitsgerichtes tätig sein. Wenn ich mir dann vorstelle, alle drei Kanzleien wollen eine Kostenübernahmeerklärung ... wäre dies ein generelles Problem. Vermutlich jetzt erst zukünftig, aber es würde halt "schweben"

Es zeigt sich hier, dass es gut ist, gut vernetzt zu sein.

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Viele Grüße
Gerd

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