Gefährdungsbeurteilung und die SBV (Allgemeines)

Wauzi32, NRW, Tuesday, 22.09.2020, 05:43 (vor 1313 Tagen)

Hallo,

folgende Frage: hat die SBV das Recht bei der Gefährdungsbeurteilung dabei Zusein?
Ich würde sagen JA den hier beziehe ich mich auf § 164 SGB IX Abs. 4 und § 178 SGB IX Abs.1 Nr. 1.
Meine Arbeitssicherheitskraft sagt Nein.
Könntet ihr mir helfen?

Gefährdungsbeurteilung und die SBV

Hendrik1, Niedersachsen, Tuesday, 22.09.2020, 09:58 (vor 1313 Tagen) @ Wauzi32

Moin Moin Wauzi,

welche Gefährdungsbeurteilung meinst Du?
Die wegen psychischer Belastungen, die der Arbeitgeber durchführen muss, oder eine konkrete Begehung zur Gefährdungsbeurteilung eines bestimmten Arbeitsplatzes?

Wenn Schwerbehinderte betroffen sind, ist meine Antwort ein entschiedenes Jein. Der Arbeitgeber hat uns zu unterrichten und anzuhören. Am leichtesten und ohne zusätzlichen Arbeitsaufwand für ihn selbst macht er das, wenn er uns zu dem jeweiligen Termin direkt mitnimmt. Alles andere sorgt für Nachfragen und Zeit- bzw. Reibungsverluste.

Wenn Schwerbehinderte uns dabei haben wollen, würde ich immer die Teilnahme einfordern.

Dieses Argument zieht oft auch beim Arbeitgeber.

Liebe Grüße

Hendrik

Gefährdungsbeurteilung und die SBV

Wauzi32, NRW, Tuesday, 22.09.2020, 12:22 (vor 1313 Tagen) @ Hendrik1

Bestimmte Arbeitsplätze in einem Werk. Die werden ab und zu von einem SB MA besetzt.

Gefährdungsbeurteilung und die SBV

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 24.09.2020, 11:43 (vor 1311 Tagen) @ Wauzi32

Hallo,

folgende Frage: hat die SBV das Recht bei der Gefährdungsbeurteilung dabei Zusein?
Ich würde sagen JA den hier beziehe ich mich auf § 164 SGB IX Abs. 4 und § 178 SGB IX Abs.1 Nr. 1.
Meine Arbeitssicherheitskraft sagt Nein.
Könntet ihr mir helfen?

Hallo,

wie begründet denn Deine Fasi das?

Hast Du Deine Fasi mal auf § 4 Nr. 6 ArbSchG
https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/__4.html
hingewiesen?
Unter diese Norm fallen selbstverständlich auch schwerbehinderte/gleichgestellte AN (HK-ArbSchR/Blume/Faber, § 4 ArbSchG Rn 105ff), bei denen die SBV gem. § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IX zu beteiligen ist.

Im Übrigen sind natürlich auch Gefährdungsbeurteilungen Thema des ASA, bei dem die SBV gem. § 178 Abs. 4 Satz 1 SGB IX ebenfalls zwingend zu beteiligen ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

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