Arbeitszeitmodell eZeit (Freistellung)

Molto34, Monday, 28.09.2020, 14:27 (vor 1306 Tagen)

Guten Tag,

ich bin freigestellte VP. Jetzt soll eine Dienstvereinbarung eZeit Elektron. Zeiterfassung beschlossen werden.
VP will an der Gleitzeit teilnehmen, aber nicht an der eZeit. Es sollen dort auch Gründe für Abwesenheiten eingetragen werden. VP führt einen eigenen Geschäftsbereich, keine Vorgesetzte wegen der Freistellung. Kann der PR die DV beschließen und das auch für den Bereich der VP? Kann ich statt eZeit Selbstaufschreibung praktizieren?

Gibt es zu diesem Thema ein oder mehrere Urteile?

Gruß
Scarlett

Arbeitszeitmodell eZeit

WoBi, Monday, 28.09.2020, 16:25 (vor 1306 Tagen) @ Molto34

Hallo Molto34,

eine Dienstvereinbarung wirkt unmittelbar und zwingend für den Geltungsbereich der Vereinbarung. Gehörst du dem Personenkreis dieser Vereinbarung an, dann kommt die Dienstvereinbarung zur Anwendung.
Das mit

Es sollen dort auch Gründe für Abwesenheiten eingetragen werden.

verstehe ich nicht ganz. Soll damit z.B. ganztägiger Gleitzeitabbau, Urlaub, Dienstgang, Dienstreise ... angegeben werden? Wo läge hier das Problem für die SBV? Vor allem, wenn diese Information nicht allgemein zugänglich ist.
Es ist sicher nicht zu erfassen, dass die Beratung von Frau X in der Zeit von xx:xx bis xx:xx durchgeführt wird oder ein Dienstgang in die Außenstelle XXX für die Arbeitsplatzbesichtigung von Herr Y erfolgt.

Du gehst in das Amt, betätigt die Zeiterfassungseinrichtung für anwesend/kommend und gehst deiner ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Dies entsprechend den Regelungen der kommenden Dienstvereinbarung.
Als SBV nimmst du an den Sitzungen des PR teil und dort ist die DV ein Tagesordnungspunkt. Es geht hier um die Regelung der Arbeitszeit und es besteht zwingende Mitbestimmung. Die SBV kann über den PR versuchen auf die Dienstvereinbarung Einfluss zu nehmen, um z.B. behinderungsbedingte Regelungen zu erreichen. Wie kann die Erfassung von sehbehinderten Personen erfolgen, mit den Geräten die einen "Touchscreen" haben? - Thema Barrierefreiheit
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Gruß
Wolfgang

Arbeitszeitmodell eZeit

Vertigo, Saarland, Thursday, 01.10.2020, 13:00 (vor 1303 Tagen) @ Molto34

Hallo Molto,

wir haben seit vielen Jahren die elektronische Zeiterfassung.
Wenn ich (bin auch voll freigestellt) zum Dienst komme, logge ich mich ein, wenn ich gehe logge ich mich aus und wenn ich einen Auswärtstermin habe, drücke ich auf Dienstgang. Dann läuft die Zeit weiter.
Der Arbeitgeber sieht da nicht, wohin mein Dienstgang ging. Er sieht nur, wie lange er gedauert hat.
Die Zeiten wie Gleitzeit und Urlaub oder auch Fortbildung/Seminar werden bei uns durch den Personalsachbearbeiter oder unseren persönlichen TARIS-Beauftragten eingetragen.
Du hast also keine Nachteile dadurch und verstößt auch nicht gegen den Datenschutz.

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Gruß
Vertigo

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