Dissenz bei der Einrichtung einer SBV-Sprechstunde (Umgang mit Arbeitgeber)

Josh_83, Sunday, 04.10.2020, 19:36 (vor 1307 Tagen)

Hallo zusammen,

eine Frage in die Runde.

In unserem Betrieb wurde bei den letzten Wahlen erstmalig eine SBV ins Leben gerufen. Nun soll auch eine eigene Sprechstunde mit festem wöchentlichem Termin angeboten werden. Dies wurde bei einem Jour-Fixe zwischen Vertretern des AG, BR und SBV der AG-Seite auch mitgeteilt. Diese stellte zunächst grundsätzlich die Notwendigkeit in Frage, da "es ja nicht viele SB/Gleichgestellte im Unternehmen geben würde". Da sei so etwas ja nicht nötig. Und auch die Begrifflichkeit "Sprechstunde" sei ja sicherlich für die Akzeptanz nicht so förderlich.

Am Ende war man seitens des AG "bereit", statt der von uns angestrebten 1 Stunde/Woche einen Termin von 0,5 Stunden/Woche mitzutragen.

Vor diesem Jour-Fixe hatte die SBV bereits beschlossen, analog zu der Sprechstunde des BR auch eine einstündige Veranstaltung in der Woche anzubieten.

Habt ihr Erfahrungswerte zu solchen Situationen bzw. Ratschläge bezüglich Argumenten oder zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit?

Derzeit zeigt sich der AG leider generell eher etwas "schwierig" in der grundsätzlichen Zusammenarbeit mit dem BR und der SBV...

Besten Dank im Voraus und viele Grüße!

Dissenz bei der Einrichtung einer SBV-Sprechstunde

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.10.2020, 17:48 (vor 1306 Tagen) @ Josh_83

Hallo,

wieviel Wahlberechtigte zur SBV-Wahl gibt es denn?

--
&Tschüß

Wolfgang

Dissenz bei der Einrichtung einer SBV-Sprechstunde

Josh_83, Monday, 05.10.2020, 21:42 (vor 1305 Tagen) @ albarracin

Hallo,

wieviel Wahlberechtigte zur SBV-Wahl gibt es denn?

Guten Abend,

aktuell sind es 10 Wahlberechtigte in unserem Unternehmen.

Beste Grüße!

Dissenz bei der Einrichtung einer SBV-Sprechstunde

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.10.2020, 22:35 (vor 1305 Tagen) @ Josh_83

Hallo,

bei 10 Wahlberechtigten und noch ein paar Ratsuchenden bei Anträgen halte ich eine wöchentliche Sprechstunde für reichlich übertrieben.

--
&Tschüß

Wolfgang

Dissenz bei der Einrichtung einer SBV-Sprechstunde

WoBi, Tuesday, 06.10.2020, 11:15 (vor 1305 Tagen) @ Josh_83

Hallo Josh_83,

Sprechstunden sind nicht nur für schwerbehinderte / gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen da, sondern für alle Beschäftigte im Betrieb. Der Personenkreis ist gegenüber dem BR sogar größer, denn die SBV ist auch für leitende Angestellte zuständig.
(Merksatz: Leitende Angestellte können leidende Angestellte sein.)
Es gehört zu den Aufgaben der SBV Anregungen und Beschwerden (§ 178 Abs. 1 Nr. 3 SGB IX) und die Beratung und Unterstützung bei Anträgen der Beschäftigten (§ 178 Abs. 1 Satz 3 SGB IX) zu leisten. Dazu hat die SBV einen barrierefreien (mehr als keine Stufen, sondern unkontrolliert, ungesehen, die Persönlichkeitsrechte wahrend, abhörsicher) Zugang zur Interessensvertretung sicherzustellen.
Das Anliegen der Kolleginnen oder Kollegen kann selbstverständlich auch außerhalb der definierten Sprechstunde nach Terminabsprache stattfinden. :-) Wir vertreten IHRE Interessen, dafür wurden wir gewählt! ;-)

Sprechstunden dienen auch zur Kanalisierung der Unterrichtung durch den Arbeitgeber und seiner Erfüllungsgehilfen. Es ist also vielmehr ein Angebot an den Arbeitgeber in dieser Zeit den Unterrichtungsverpflichtungen nach § 178 Abs. 2 Satz 2 SGB IX nachzukommen.
Der Arbeitgeber hat doch ein Interesse daran, dass der "Laden läuft" und nicht ständig unkontrolliert seine Abläufe gestört werden. :-D Die Sprechstunde der SBV ist ein Entgegenkommen an den Arbeitgeber und seinen "Wünschen" (außer dass aktive Interessensvertretung grundsätzlich stört und damit unerwünscht ist). Der Arbeitgeber kann dadurch besser zeitlich planen. ;-)

Es ist nicht so, dass die SBV während der Sprechstunde "Daumendreht" und sich langweilt. Die Sprechstunde kann z.B. für die persönliche Vorbereitung zur Teilnahme an der wöchentlichen BR-Sitzung am nächsten Tag genutzt werden. Oder andere sinnvolle Dinge für die Arbeit als SBV.

Aus diesen Gründen halte ich 1 Stunde / Woche mehr als knapp.

--
Gruß
Wolfgang

Dissenz bei der Einrichtung einer SBV-Sprechstunde

Josh_83, Thursday, 08.10.2020, 22:03 (vor 1302 Tagen) @ WoBi

Sprechstunden sind nicht nur für schwerbehinderte / gleichgestellte Kolleginnen und Kollegen da, sondern für alle Beschäftigte im Betrieb. Der Personenkreis ist gegenüber dem BR sogar größer, denn die SBV ist auch für leitende Angestellte zuständig.
(Merksatz: Leitende Angestellte können leidende Angestellte sein.)

Genau das ist richtig und auch ein Knackpunkt. In der Wahrnehmung des Arbeitgebers gilt es seitens der SBV eben "nur" die schwerbehinderten/gleichgestellten Mitarbeiter zu betreuen. Das im Zweifel auch der Austausch mit Integrationsämtern oder der Agentur für Arbeit steht (auch im Gegensatz zum BR) dringt da leider auch nur schwer durch.

Im Ergebnis werde ich wohl schon eine Sprechstunde installieren können. Ich sehe aber in der Tat noch durchaus hartnäckige Gespräche über den zeitlichen Umfang voraus. Die SBV wird halt leider nur als das kleine Anhängsel des BR wahrgenommen.

Aber danke für deinen Post, da sind ein paar gute Anmerkungen und Hinweise bei!

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