Berufskrankheit richtig melden (Antragstellung / Widerspruch)

oki.doki, Monday, 05.10.2020, 08:22 (vor 1305 Tagen)

Guten Morgen zusammen,

ich (51) habe schon eine längere Leidensgeschichte hinter mir (2 Operationen an Händen=Karpaltunnel, Schulter- und Ellenbogenschmerzen) und bin nun am Überlegen, wie ich richtig vorgehe, um eine Berufskrankheit anzumelden. Ich war beim Orthopäden, der mir einen höhenverstellbaren Schreibtisch verschrieben hat, eine Therapie mache nur Sinn, nachdem ich diesen bekommen habe sagte er. Da eben die Sitzhaltung jede Therapie hinfällig gemacht hätte. Diesen Schreibtisch habe ich nach drei Monaten von meinem Arbeitgeber erhalten. Da ich mir sämtliche Therapien aber selber zahlen müsste und ich meiner Meinung nach iese Erkrankung nur wegen dem Beruf habe (30 Jahre Schreibdienst), möchte ich gerne einen BG-Arzt aufsuchen, um dies feststellen zu lassen. Bin Angestellte im öffentlichen Dienst, da gibt es für mich keinen Betriebsarzt. Dann werden mir anscheinend auch die Therapien bezahlt und es muss ja mal erfasst sein, damit es weitergehen kann.
Meine Frage ist nun, wie ich da richtig vorgehe. Muss ich nochmal zum Orthopäden (der aber kein Durchgangsarzt ist). Welche Unterlagen benötige ich beim BG-Arzt genau, macht man da einfach selber einen Termin? Sollte ich noch warten bis Januar, da dann anscheinend vom Gesetz her die Unterlassung wegfällt (ich glaube meine Beschwerden würden derzeit noch eine Unterlassung mit sich bringen). Oder ist es dann egal, wann ich "erfasst" wurde und das neue Gesetz würde trotzdem gelten? Habe gelesen, dass man auch leer ausgeht, wenn z. B. die Berufskrankheit noch nicht in der Liste ist und man schon erkrankt ist, obwohl sie vielleicht später sogar dort aufgenommen wird. Vielleicht wäre es dann bei der Unterlassung dasselbe. Umschulung würde ich vermeiden wollen, da mir mein Job Spaß macht und ich denke, dass einfach weniger arbeiten Erfolg brächte bzw. das erstmal einen Versuch wert wäre. Übrigens hat keiner der bisherigen Ärzte von sich aus was gesagt wegen Berufskrankheit (anscheinend ist Karpaltunnel ja auch schon anerkannt?) gesagt oder das gemeldet. Ich dachte da ist ein Arzt verpflichtet? Ich selbst habe diese Krankheit aber nicht in der Liste gefunden.

Die andere Frage wäre, dass ich gerne jetzt schon 5 % meine Arbeitszeit reduzieren möchte (ich kann einfach nicht mehr 100 % wegen der Schmerzen). Würde das einen Unterschied für mich machen, wenn ich (was sowieso lange dauert und nicht sicher ist) eine Anerkennung bekäme? Also würde es dann heißen, man bekommt quasi nur 15 %, weil man nicht Vollzeit arbeitet und selber schon 5 % reduziert hat?

Hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt und bedanke mich schon im voraus für Eure Antworten.

Lg
Heike

Berufskrankheit richtig melden

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 05.10.2020, 09:41 (vor 1305 Tagen) @ oki.doki

Moin Moin Heike,

wir können und dürfen leider keine Rechtsberatung machen. Daher wäre es sinnvoll, Du würdest Dich mit Deinem Anliegen entweder an einen Sozialverband vor Ort wenden oder - falls Du in einer Gewerkschaft bist, oder Rechtsschutz für Sozialrecht hast - hierüber eine Rechtsberatung einholen.

Liebe Grüße

Hendrik

Berufskrankheit richtig melden

oki.doki, Monday, 05.10.2020, 09:44 (vor 1305 Tagen) @ Hendrik1

Danke für die Antwort!

Welcher Sozialverband wäre das?

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Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 05.10.2020, 09:47 (vor 1305 Tagen) @ oki.doki

Moin Moin,

ich kenne SOVD und VDK als bundesweite Verbände. Was es bei Dir an Verbänden und Möglichkeiten der Beratung gibt, weiß ich nicht.

Liebe Grüße

Hendrik

Berufskrankheit richtig melden

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.10.2020, 17:46 (vor 1304 Tagen) @ oki.doki

Hallo,

gem. § 202 SGB VII kann (und muß) jeder behandelnde Arzt einen Verdacht auf Berufskrankheit der zuständigen BG melden.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__202.html

Und solange über die Berufskrankheit selbst und eine evtl. daraus resultierende Rentenberechtigung entschieden wurde, führt natürlich auch jede Arbeitszeitverkürzung zu einer entsprechenden Reduzierung der Vergütung.

Ob die Erkrankung überhaupt als Berufskrankheit anerkannt ist, kann man selbst anhand der BK-Liste
http://www.gesetze-im-internet.de/bkv/anlage_1.html
grob überprüfen. Allerdings ist diese Liste nicht abschließend. Es ist zwar noch schwerer als sonst, aber auch eine Krankheit, die nicht auf dieser Liste steht, kann evtl. aufgrund spezieller Einzelfallumstände als BK anerkannt werden.

Mitglieder einer DGB-Gewerkschaft brauchen übrigens keinen Sozialverband als Unterstützung, da Rechtsschutz im Sozialrecht durch den Beitrag voll abgedeckt ist.

--
&Tschüß

Wolfgang

Berufskrankheit richtig melden

oki.doki, Monday, 05.10.2020, 18:55 (vor 1304 Tagen) @ albarracin

Hallo Wolfgang,

herzlichen Dank für Deine Antwort.

Einen Punkt habe ich leider nicht ganz verstanden wegen der Reduzierung. Wolltest Du „nicht“ entschieden wurde schreiben? Und mir ist natürlich klar, dass vor Entscheidung eine Verkürzung mein Gehalt reduziert und ich keinen Ausgleich bekomme. Ich wollte nur wissen, ob es nach Genehmigung meinen Anspruch irgendwie mindert. Sollte ich beispielsweise 20 % weniger arbeiten müssen, spielt es dann eine Rolle, dass ich 5 % reduziert hatte? Ich dann quasi nur 15 % bekäme? Oder bei der Höhe der Rentenzahlung? Werden die 20 % von 100 gerechnet oder von 95 % Gehalt? Sorry dass ich so dumm frage, aber ich kenne mich leider gar nicht aus.

Schönen Abend und Danke nochmal!

Berufskrankheit richtig melden

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 05.10.2020, 20:13 (vor 1304 Tagen) @ oki.doki

Hallo Wolfgang,

Hallo,


Wolltest Du „nicht“ entschieden wurde schreiben?

Klar, da habe ich das "nicht" vergessen. Solange nicht entschieden wurde, ist jede Arbeitszeitverkürzung natürlich auf eigenes finanzielles Risiko.

Sollte ich beispielsweise 20 % weniger arbeiten müssen, spielt es dann eine Rolle, dass ich 5 % reduziert hatte? Ich dann quasi nur 15 % bekäme?

Eine Rente wegen Berufskrankheit/Arbeitsunfall bekommt man nur ab einem MdE von 20. Da wirft es natürlich bei der BG schon Fragen auf, wenn der MdE 20 beansprucht wird, aber im alten Beruf deutlich länger als 80% gearbeitet wird.
Bei einer Änderung der Arbeitsinhalte bzw. einer Versetzung o.ä., die die krankmachenden Umstände deutlich reduziert, käme es aber dann auf die tatsächliche Arbeitszeit nicht mehr an.

Oder bei der Höhe der Rentenzahlung? Werden die 20 % von 100 gerechnet oder von 95 % Gehalt?

Die Rente wird nach der Formel des § 56 Abs. 3 SGB VII berechnet:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__56.html

Schönen Abend und Danke nochmal!

--
&Tschüß

Wolfgang

Berufskrankheit richtig melden

garda, Berlin, Tuesday, 06.10.2020, 08:12 (vor 1304 Tagen) @ oki.doki

Hallo,

auch wenn es hier noch keiner gemacht hat: den Zahn mit der Berufskrankheit werde ich dir hier ohne Betäubung ziehen. Das wird wohl kaum anerkennbar sein. Du kannst es gerne versuchen aber du wärst nicht die erste, bei der so etwas nicht klappt. Reine "Abnutzung" ist keine Berufskrankheit.

Bevor du hier in eine Richtung aktiv wirst die dir nur Frust bringen dürfte, lass dich bitte als Einzelfall vor Ort beraten.

Übrigens noch was: Betriebsärzte gibt es überall, auch im öffentlichen Dienst. Wende dich doch bitte erstmal vor Ort an Personalrat bzw. SBV.

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael

Berufskrankheit richtig melden

oki.doki, Tuesday, 06.10.2020, 10:00 (vor 1304 Tagen) @ garda

Hallo Michael,

dass es nicht einfach ist, habe ich schon gehört. Scheinbar sind meine Leiden anerkannte Berufskrankheiten und nicht reine Abnutzung. Wobei diese Abnutzung trotzdem rein beruflich wäre.

Ich bekam die Auskunft, dass für mich als Angestellte der BG-Arzt zuständig ist.

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