Beteiligung der SBV bei Hygienekonzepten (Umgang mit Arbeitgeber)

Noris, Monday, 26.10.2020, 08:43 (vor 1285 Tagen)

Ein herzliches Hallo in die Runde!

Aufgrund Corona werden natürlich fast schon täglich neue Verfügungen erlassen. Ich bin als Bezirks-SBV einer Mittelbehörde für mehrere Dienststellen zuständig.

Hygienekonzepte für die Dienststellen selbst bekomme ich nur auf Nachfrage. Bei der Erstellung des ersten Corona-Hygienekonzepts von der Mittelbehörde, das für alle Dienststellen bindend war, hatte ich gebeten, gerade bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen einen Hinweis aufzunehmen, dass neben dem Personalrat auch die SBV beteiligt werden soll.

Der Arbeitgeber war damit einverstanden, jedoch scheiterte dies am Veto des Personalrats. Seitdem werden sämtliche Verfügungen lediglich mit dem Hinweis veröffentlicht "Die örtlichen Personalvertretungen sind zu beteiligen". Hat die SBV Anspruch auf eine Beteiligung bei den Hygienekonzepten? Müssen eigene Regelungen an den Dienststellen auch mit der SBV abgestimmt werden?

Genaues habe ich bisher nicht gefunden, ob die Hygienekonzepte konkret dem Arbeitsschutz zuzuordnen sind, wo wir ja nach herrschender Meinung auch ein Beteiligungsrecht haben.

Danke und viele Grüße!

Noris

Beteiligung der SBV bei Hygienekonzepten

GerdS, Hessen, Monday, 26.10.2020, 11:08 (vor 1285 Tagen) @ Noris

Hallo Noris,
ich sehe das als zwingend erforderlich an, denn nach § 178 Abs. 2 SGB IX hat der Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen.

Jedes Hygienekonzept berührt ja auch die SBM, daher ist meiner Ansicht nach die SBV unbedingt zu beteiligen.

--
Viele Grüße
Gerd

Beteiligung der SBV bei Hygienekonzepten

Hendrik1, Niedersachsen, Monday, 26.10.2020, 13:37 (vor 1285 Tagen) @ Noris

Moin Moin Noris,

die SBV ist aus meiner Sicht bei Hygienekonzepten zu beteiligen, weil Schwerbehinderte in besonderer Weise betroffen sind. Diese gehören oft zur Risikogruppe: Beschäftigte nach Chemotherapien wegen Krebserkrankungen oder Einsatz von Chemotherapeutika bzw. anderer immunsystemunterdrückender Medikamente bei Autoimmunerkrankungen wie Rheuma, Beschäftigte mit Atemwegs- oder Herzerkrankungen,

Da die Beschäftigten nicht gezwungen werden dürfen, ihre Erkrankungen offen zu legen, sollte die SBV bei diesen Konzepten generell beteiligt werden.

Dieses würde ich dem zuständigen Arbeitgeber und dem zuständigen Personalratsorgan zukommen lassen und auf den § 198,2 verweisen .... beim Personalrat wäre zudem auf die vertrauenslose ähh ... volle Zusammenarbeit hinzuweisen.........
Liebe Grüße

Hendrik

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