Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung (Umgang mit Arbeitgeber)

Knut Peter, Wednesday, 25.11.2020, 13:49 (vor 1255 Tagen)

Hallo zusammen, ich benötige mal Hilfe,
kann mir jemand sagen, ob es richtig ist, dass ein Mitarbeiter/Kollege mit SB, während seiner Wiedereingliederung nach längerer Krankheit verpflichtet wird seine Arbeitszeit zu erfassen.
Meiner Meinung nach ist es nicht richtig - Der Kollege befindet sich doch weiterhin im Krankengeldbezug.

Vorab Herzlichen Dank.

VG

Knut

Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung

garda, Berlin, Wednesday, 25.11.2020, 13:57 (vor 1255 Tagen) @ Knut Peter

Hallo zusammen, ich benötige mal Hilfe,
kann mir jemand sagen, ob es richtig ist, dass ein Mitarbeiter/Kollege mit SB, während seiner Wiedereingliederung nach längerer Krankheit verpflichtet wird seine Arbeitszeit zu erfassen.
Meiner Meinung nach ist es nicht richtig - Der Kollege befindet sich doch weiterhin im Krankengeldbezug.

Hallo Knut,

das kommt drauf an.

Ein Recht auf die Arbeitsleistung hat der Arbeitgeber nicht aber ein Interesse daran, ob die vereinbarten Zeiten im Hamburger Modell tatsächlich eingehalten werden, also weder zu wenig aber auch nicht zu viel gearbeitet wird.

Der Arbeitgeber kann daher verlangen, dass die AZ erfasst wird. In meinem Haus ist es nicht so aber wie gesagt, hier gibt es keine Vorschriften zu diesem Punkt.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung

Knut Peter, Wednesday, 25.11.2020, 14:20 (vor 1255 Tagen) @ garda

Hallo Michael,
vielen Dank für deine Ausführungen.

VG
Knut

Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung

WoBi, Wednesday, 25.11.2020, 17:15 (vor 1254 Tagen) @ garda

Hallo,

aber dafür nicht das "normale" Arbeitszeiterfassungssystem ungefragt verwenden. Vor allem nicht, wenn es sich um eine stundenweise Wiedereingliederungsmaßnahme handelt.
Da könnte die Person im Krankenstand womöglich ein negatives Zeitguthaben ansammeln oder vorhandenes Gleitzeitguthaben verlieren. Während der Eingliederung wird am Anfang nicht die normale Wochenarbeitszeit erreicht werden.

Es ist im Vorfeld zu klären, wie die Erfassung als "krank" und parallel in "Teilarbeit" mit Korrektur der Sollzeit zu erfolgen hat. Die Software der Arbeitszeiterfassung könnte ggf. überfordert sein. :-(

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Gruß
Wolfgang

Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung

garda, Berlin, Thursday, 26.11.2020, 07:49 (vor 1254 Tagen) @ WoBi

Danke für den Hinweis Wolfgang, das ist auch ein Grund, warum bei uns nicht erfasst wird.

Es gibt allerdings Systeme bei denen man das selbst umstellen/anmelden kann oder es wird zentral erfasst, das in einem Zeitraum X ein Hamburger Modell mit den ärztlich festgelegten Zeitfaktoren läuft.

Es gilt also: örtliche Regelung beachten, nicht so selten in einer BV/DV.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

Zeiterfassung während einer Wiedereingliederung

garda, Berlin, Friday, 04.12.2020, 11:09 (vor 1246 Tagen) @ Knut Peter

Hallo,

das beruht auf der dortigen Betriebsvereinbarung. Wie gesagt, kann man so oder so regeln.

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Mit freundlichen Grüßen

Michael

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