Gleichstellung nach Minderung GdB bleibt erhalten ? (Gleichstellung)

BirgitKE, Berlin, Tuesday, 01.08.2006, 10:28 (vor 6488 Tagen)

Hallo, ich hätte da mal wieder eine Frage aus der Praxis und ich hoffe, jemand kann sie mir beantworten. Im Kommentar habe ich dazu nichts gefunden:

Wenn sich ein berufstätiger Mensch mit einem bisherigen GdB von 30 vor einiger Zeit hat gleichstellen lassen, nach einigen Jahren durch einen "Verschlimmerungsantrag" einen GdB von 50 erreichte und diesen wiederum nach einiger Zeit wegen angeblicher Verbesserung wieder gemindert (unter GdB 50) bekommt, gilt dann die damalige Gleichstellung weiter oder muss diese wieder neu beantragt werden> Diese Frage jetzt mal unabhängig von einem Widerspruch und Klage wegen der Minderung. Das das erfolgt, ist natürlich klar, wenn eine tatsächliche Verbesserung nicht eingetreten ist.

Der Arbeitsplatz war und ist über die ganze Zeit im selben Unternehmen.

Für Anregungen, Fundstellen, Urteile wäre ich dankbar.

Gruß
Birgit

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MfG
Birgit

Gleichstellung nach Minderung GdB bleibt erhalten ?

Ede vom Bayerwald, Tuesday, 01.08.2006, 14:25 (vor 6488 Tagen) @ BirgitKE

Hallo Birgit

Mit der Anerkennung einer Schwerbehinderung ist die Gleichstellunug erloschen, da ihr eine Rechtsgrundlage entzogen wurde, bzw. sie einfach nicht mehr nötig war.

Gleichgestellt wird man mit einem Schwerbehinderten, ist man selber schwerbehindert....... Wohl klar, was ich sagen will.

Wenn nun die Schwerbehinderung wegfällt, so ist ein neuer Antrag auf Gleichstellung zu stellen und das Verfahren neu durch zu ziehen, traurig aber wahr. Meines Erachtens kann es hierzu keine Urteile geben, da Gleichstellung und die Gründe und die Bedingungen hierfür klar geregelt sind und Klagen gegen die Zurückstufung des GdB unabhängig von Gleichstellung und dessen Rechtsgrundlagen ablaufen.

Also um den Schutz des SGB IX zu erhaalten möglichst umgehend beim Arbeitsamt anrufen und die Antragsunterlagen bestellen. Bei uns hier gilt dieser Anruf schon als Antragstellung. Und gut begründen, ...weil behinderungsbedingte Probleme vorhanden sind.......

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