Protokoll von BR Sitzung (Umgang mit BR / PR)

eleonore75, Monday, 25.01.2021, 17:27 (vor 1189 Tagen)

Hallo zusammen, ich habe eine Frage, folgendes. Ich bin SBV und BR Mitglied. Wenn die Sitzung Vorbei ist, muß ich dann tatsächlich zwei Protokolle bekommen ? Eins für BR und eins für SBV? Bei uns im Betrieb war es bisher nicht so, da immer ein BR Mitglied auch SBV gemacht hat. Vielen Dank

Protokoll von BR Sitzung

albarracin, Baden-Württemberg, Monday, 25.01.2021, 18:14 (vor 1189 Tagen) @ eleonore75

Hallo,

wenn Personalunion von BR- und SBV-Mandat besteht, findet deswegen keine Persönlichkeitsspaltung statt. Also reicht ein Exemplar des Protokolls.

--
&Tschüß

Wolfgang

Protokoll von BR Sitzung

bifavi, Hessen, Wednesday, 27.01.2021, 13:02 (vor 1188 Tagen) @ eleonore75

Moin Romsel,
also ich hab mal gelernt, dass man Einsichtrecht hat und das jederzeit.
Aber kein Recht auf eine Kopie der Sitzungsniederschrift.
Wenn natürlich beim Versenden der Einladung zur nächsten BR Sitzung das Protokoll der vergangenen Sitzung mit dabei ist, sollte der Vorsitz des BR im Rahmen der Zusammenarbeit auch Dir eins überlassen. 2 Protokolle brauchst Du nicht. Mann will ja nicht unnötig Bäume sterben lassen und Daten erzeugen.
Ich weiß ja nicht wie das bei Euch in der Firma gelebt wird.


Gruß
bifavi

Protokoll von BR Sitzung

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 27.01.2021, 14:17 (vor 1188 Tagen) @ bifavi

Hallo bifavi,

also ich hab mal gelernt, dass man Einsichtrecht hat und das jederzeit.
Aber kein Recht auf eine Kopie der Sitzungsniederschrift.

Das stimmt insoweit, als es erst mal das einzelne Betriebsratsmitglied betrifft und es keine Vorschrift gibt, die zwingend den Anspruch auf ein Exemplar für jedes BR-Mitglied begründet.
Die SBV hat hier ebenfalls keinen besonderen Anspruch, sondern ist so zu stellen wie die BR-Mitglieder. Wenn aber der BR beschließt, daß jedes einzelne Mitglied ein Protokoll ausgehändigt bekommt, dann steht dies auch der SBV zu.

Gruß

&tschüß
Wolfgang

bifavi

--
&Tschüß

Wolfgang

Protokoll von BR/PR-Sitzung

Cebulon, Wednesday, 27.01.2021, 16:19 (vor 1187 Tagen) @ bifavi

 Aber kein Recht auf eine Kopie der Sitzungsniederschrift.

Hallo bifavi, einen ausführlichen Beitrag zur Frage des Anspruchs auf eine Kopie der Niederschrift über die BR-/PR-Sitzungen gibt es von Düwell in der Zeitschrift ZTR 12.2020, Seite 681 - 684, zum Thema: „Protokoll des Personalrats - Recht auf Einsicht und Aushändigung? Auch für die SBV?“

Dieser grundlegende Aufsatz ist wohl das Fundierteste überhaupt, was es derzeit zum Thema gibt. Prof. Düwell setzt sich sehr kritisch mit den verbreiteten „Irrlehren“ zu dieser Rechtsfrage auseinander. Es besteht insoweit eine Regelungslücke. Der Beitrag zeigt, wie diese Lücke zu schließen ist. Hier wurde besonders im Personalvertretungsrecht der Länder verbreitet „geschlampt“ und seit jeher viel Unsinn erzählt:

ZTR 2020, Heft 12, S. 681-684
1. Die Regelung im Bund
2. Landesregelungen für Sitzungsteilnahme der SBV
2.1 Übermittlung eines Auszugs
2.2 Einwendungen nach Erhalt der Auszüge
2.3 Einsichtsrechte nach Teilnahme
3. Umfassende positivrechtliche Regelung in RP
4. Landesregelungen ohne Berücksichtigung der SBV
5. Regelungslücke und deren Füllung
5.1 Unzulässigkeit des Umkehrschlusses
5.2 Die übersehenen Vorschriften im Teil 3 des SGB IX
5.3 Gebot der Richtigkeitskontrolle
5.4 Recht auf Kopie bei Nichtteilnahme
5.5 Unionsrecht auf Kopie der Niederschrift
6. Ausblick

Gruß,
Cebulon

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